Matthias Hanft:
> Frank Kozuschnik:
>
>> In Zeile 51 (Kz 49) gehören für mich hauptsächlich eigene Ausgaben
>> wie Porto, Fahrtkosten, Steuerberatungskosten, Kontoführung usw.
>> Was man an die Hausverwaltung zahlt, besteht in der Regel aus
>> a) Betriebskosten – Zeile 48 (Kz 52)
>> b) Verwaltungskosten – Zeile 49 (Kz 48)
>> c) Erhaltungsaufwendungen (Reparatur/Wartung) – Zeile 40 (Kz 36)
>> d) Zuführung zur Rücklage – die trägt man nirgendwo ein.
>
> Das Wiso Sparbuch trägt die Zahlungen an die Hausverwaltung in
> Kz 49 ein, also habe ich da nichts dran rumgefummelt.
Wenn man eh nur das Hausgeld in einer Summe angibt, ist es im Ergebnis
egal, in welcher Werbungskosten-Zeile man es einträgt.
> Klar, man kriegt natürlich eine Abrechnung, wie sich das auf
> Wasser, Abwasser, Versicherungen, Strom, Verwaltung, Reparaturen
> usw. usf. aufteilt. Aber einerseits ist mir das zu mühsam (und
> eigentlich auch unnötig), aus den ca. 20-30 Einzelposten mit
> dem Taschenrechner irgendwelche Bereichssummen für die Anlage V
> zu ermitteln, und andererseits stimmt diese Abrechnung ja eh
> nie genau mit den geleisteten Zahlungen überein, weil aufm
> Girokonto der WEG ja mal ein paar Euro mehr, mal weniger als
> Grundstock übrigbleiben.
Wenn da "mal ein paar Euro mehr als Grundstock übrig bleiben", hast du
mehr Hausgeld eingezahlt als tatsächlich verbraucht wurde. Sofern dir
diese Mehrzahlung nicht erstattet wurde, hat sich der Geldbestand der
WEG entsprechend erhöht. Das ist dann im Ergebnis wie eine Zuführung zur
Rücklage; dieser Anteil gehört nicht zu den Werbungskosten.
Was du oben "Zahlungen an die Hausverwaltung" nennst, sind eigentlich
Zahlungen an die Eigentümergemeinschaft. Solange das Geld dann auf dem
WEG-Konto liegt, ist es nicht "weg", sondern gehört dir ja anteilig
noch. Die Frage ist letztlich, welches Ereignis man als Abfluss im Sinne
der Werbungskosten ansieht – die Hausgeldzahlung vom Miteigentümer an
die Gemeinschaft oder erst die Zahlung von der Gemeinschaft an Dritte.
Ich halte Letzteres für richtiger. Das Finanzamt wird aber bei einem
privaten Vermieter beide Varianten akzeptieren.