Martin ?rautmann <
t-us...@gmx.net> wrote:
>Kann man durch Abschaffung des Ehegattensplittings wirklich so viel
>Steuereinnahmen generieren bzw. als Steuerzahler Einkommen verlieren?
>
>Ich dachte, das beträfe nur die aktuelle Lohnzahlung - über die
>Einkommensteuererklärung würde sich das wieder ausgleichen. Aber ok,
>dort gibt es ja eine Günstigerprüfung.
Das Ehegattensplitting wirkt bei der Einkommensteuer. Du verwechselst
das mit der Steuerklasse, die sich bei der Einkommensteuererklärung
wieder ausgleicht, wenn man eine macht.
>Beispiel: Sie verdient als leitende Bankangstellte 10 000 €/Monat.
>Er arbeitet halbtags und bekommt 1 000 €/Monat.
>
>Was bedeutet das je nach Steuerklasse als gemeinsames Netto-Jahreseinkommen?
Das ist von der Steuerklasse unabhängig.
In Deinem Fall: Mit Splitting ist das Familieneinkommen 132000 Euro,
davon die Hälfte sind 66000, darauf ESt nach Tarif 2022 18383 Euro,
davon das Doppelte macht 36766 Euro.
ohen Spliting zahlt erauf seine 12000 Euro 261 Euro ESt, sie auf ihre
120000 Euro 41063 Euro.
Macht also knackig über 4000 Euro Unterschied.
Grüße
Marc
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