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Musterrechnung Ehegattensplitting

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Martin Τrautmann

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Jul 14, 2023, 2:50:17 AM7/14/23
to
Kann man durch Abschaffung des Ehegattensplittings wirklich so viel
Steuereinnahmen generieren bzw. als Steuerzahler Einkommen verlieren?

Ich dachte, das beträfe nur die aktuelle Lohnzahlung - über die
Einkommensteuererklärung würde sich das wieder ausgleichen. Aber ok,
dort gibt es ja eine Günstigerprüfung.

Was bedeutet das denn konkret? Welcher Musterrechner würde das beachten?

Beispiel: Sie verdient als leitende Bankangstellte 10 000 €/Monat.
Er arbeitet halbtags und bekommt 1 000 €/Monat.

Was bedeutet das je nach Steuerklasse als gemeinsames Netto-Jahreseinkommen?

Stefan Schmitz

unread,
Jul 14, 2023, 4:07:57 AM7/14/23
to
Am 14.07.2023 um 08:50 schrieb Martin Τrautmann:
> Kann man durch Abschaffung des Ehegattensplittings wirklich so viel
> Steuereinnahmen generieren bzw. als Steuerzahler Einkommen verlieren?
>
> Ich dachte, das beträfe nur die aktuelle Lohnzahlung - über die
> Einkommensteuererklärung würde sich das wieder ausgleichen. Aber ok,
> dort gibt es ja eine Günstigerprüfung.

Nur für die aktuelle Auszahlung relevant ist die Steuerklasse. Das
Splitting wirkt sich auf die endgültige Steuerlast aus.

> Was bedeutet das denn konkret? Welcher Musterrechner würde das beachten?
>
> Beispiel: Sie verdient als leitende Bankangstellte 10 000 €/Monat.
> Er arbeitet halbtags und bekommt 1 000 €/Monat.
>
> Was bedeutet das je nach Steuerklasse als gemeinsames Netto-Jahreseinkommen?

Den Effekt kannst du in jedem Steuerrechner selbst herausfinden, indem
du die jeweiligen Steuern der beiden in Klasse I ermittelst und zum
Vergleich die gemeinsame Steuer bei Zusammenveranlagung.

Wenn der Rechner nur Einzelpersonen kann, nimm für die gemeinsame Steuer
den Mittelwert der Einkommen in Klasse IV und verdopple die Steuer.

Marc Haber

unread,
Jul 14, 2023, 4:26:41 AM7/14/23
to
Martin ?rautmann <t-us...@gmx.net> wrote:
>Kann man durch Abschaffung des Ehegattensplittings wirklich so viel
>Steuereinnahmen generieren bzw. als Steuerzahler Einkommen verlieren?
>
>Ich dachte, das beträfe nur die aktuelle Lohnzahlung - über die
>Einkommensteuererklärung würde sich das wieder ausgleichen. Aber ok,
>dort gibt es ja eine Günstigerprüfung.

Das Ehegattensplitting wirkt bei der Einkommensteuer. Du verwechselst
das mit der Steuerklasse, die sich bei der Einkommensteuererklärung
wieder ausgleicht, wenn man eine macht.

>Beispiel: Sie verdient als leitende Bankangstellte 10 000 €/Monat.
>Er arbeitet halbtags und bekommt 1 000 €/Monat.
>
>Was bedeutet das je nach Steuerklasse als gemeinsames Netto-Jahreseinkommen?

Das ist von der Steuerklasse unabhängig.

In Deinem Fall: Mit Splitting ist das Familieneinkommen 132000 Euro,
davon die Hälfte sind 66000, darauf ESt nach Tarif 2022 18383 Euro,
davon das Doppelte macht 36766 Euro.

ohen Spliting zahlt erauf seine 12000 Euro 261 Euro ESt, sie auf ihre
120000 Euro 41063 Euro.

Macht also knackig über 4000 Euro Unterschied.

Grüße
Marc
--
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Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

Stefan Schmitz

unread,
Jul 14, 2023, 5:14:15 AM7/14/23
to
Nein, das funktioniert so nicht. Das würde auch die
Sozialversicherungsbeiträge anders verteilen und dadurch zusätzlich die
Steuer beeinflussen.

Harald Friis

unread,
Jul 15, 2023, 8:59:32 AM7/15/23
to
Hallo,

Am 14.07.2023 um 10:26 schrieb Marc Haber:
> In Deinem Fall: Mit Splitting ist das Familieneinkommen 132000 Euro,
> davon die Hälfte sind 66000, darauf ESt nach Tarif 2022 18383 Euro,
> davon das Doppelte macht 36766 Euro.
>
> ohen Spliting zahlt erauf seine 12000 Euro 261 Euro ESt, sie auf ihre
> 120000 Euro 41063 Euro.
>
> Macht also knackig über 4000 Euro Unterschied.
>
> Grüße
> Marc

Die sich ja "nur" durch die Eheschließung ergeben, das ist m.E. das
Ungerechte. Meine jetzige Frau und ich haben fast 30 Jahre ohne
Trauschein zusammen gelebt und ein Kind groß gezogen. Wir wären bei
allen Transferleistungen (Bürgergeld, Wohngeld etc.) sofort als
Bedarfsgemeinschaft gewertet worden. Ein Alleinverdiener hätte trotz
voller Steuerlast für den Rest der Famile einstehen müssen.
Bei den Steuervorteilen waren wir jedoch getrennte Leute. Eine völlig
absurde Regelung. Wahrscheinlich schon bei Einführung vor 65 Jahren
falsch, heute am Lebensentwurf der Menschen völlig vorbei.

Grüße
Harald

Stefan Schmitz

unread,
Jul 15, 2023, 9:36:27 AM7/15/23
to
Am 15.07.2023 um 14:59 schrieb Harald Friis:
> Hallo,
>
> Am 14.07.2023 um 10:26 schrieb Marc Haber:
>> In Deinem Fall: Mit Splitting ist das Familieneinkommen 132000 Euro,
>> davon die Hälfte sind 66000, darauf ESt nach Tarif 2022 18383 Euro,
>> davon das Doppelte macht 36766 Euro.
>>
>> ohen Spliting zahlt erauf seine 12000 Euro 261 Euro ESt, sie auf ihre
>> 120000 Euro 41063 Euro.
>>
>> Macht also knackig über 4000 Euro Unterschied.
>>
>> Grüße
>> Marc
>
> Die sich ja "nur" durch die Eheschließung ergeben, das ist m.E. das
> Ungerechte. Meine jetzige Frau und ich haben fast 30 Jahre ohne
> Trauschein zusammen gelebt und ein Kind groß gezogen.

Warum habt ihr nach so langer Zeit doch noch geheiratet?


Detlef Meißner

unread,
Jul 15, 2023, 9:54:36 AM7/15/23
to
Man hat eingesehen, dass es klüger ist. :-)

Detlef

--
Für objektiv wird man gehalten, wenn man den Leuten recht
gibt. (Crignis)

Harald Friis

unread,
Jul 17, 2023, 1:08:03 PM7/17/23
to
Hallo,
Nach 10.000 Tagen waren wir der Meinung, dass wir die Probezeit ganz gut
bestanden haben ;-). An diesem Tag habe ich meiner damaligen Partnerin
und jetzigen Frau einen Antrag gemacht.

Es war ein wirklich schönes Fest, viele Freunde und Bekannten, auch noch
meine Eltern haben wir um uns versammeln können. Es war - und ist - ein
gutes Gefühl, auch nach so langer Zeit aus Liebe 'ja' sagen zu können.

Grüße, Harald
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