Wir Selbständigen zahlen ja meistens nicht in die gesetzliche
Rentenversicherung ein. Wenn ich nun allerdings eine Lebensversicherung für
meine Altersvorsorge abschließe .....kann ich dann auch z.B. 1.000 Euro
monatlich (also 12.000 Euro pro Jahr) von meinen Einkünften absetzen? Wie
hoch ist
der steuerlich abzugsfähige Höchstbetrag überhaupt?
Vielen Dank für kompetente Hinweise
Roland Loder
Als Selbständiger kannst Du jährlich absetzen:
1. Den Vorwegabzug (3.068 Euro),
2. den Grundhöchstbetrag (1.334) Euro,
und, soweit die Versicherungsbeiträge darüber liegen,
die Hälfte des übersteigenden Betrags, jedoch höchstens
die Hälfte des Grundhöchstbetrags. Bei zusammenveranlagten
Ehegatten sind alle diese Beträge zu verdoppeln.
Anmerkungen:
1. Ich kann nichts dafür, daß es so kompliziert ist.
2. Die Regel gilt nur noch bis Ende des Jahres, danach
kommt eine neue (aber welche, weiß niemand).
Gruß, Steve
Anmerkung: wir können seit 1.1.2004 nun auch nur noch 88 Prozent der
Aufwendungen ansetzen. Das versteht Gerhard unter Förderung der
privaten Rente!
Schön auch, dass wir nicht mal über ein Jahr hinaus planen können
Die Krankenversicherungsbeiträge zählen doch auch noch mit in den
Höchstbetrag?
keep on
TKT