Am 06.10.2011 20:43, schrieb B. Benson:
> ist es möglich, dass eine Unternehmen, das als "Eins e. K." mit dem
> Gegenstand "X-Eins" firmiert in "Zwei e. K." mit Gegenstand "X-Zwei"
> problemlos umfirmiert werden kann?
>
> Oder muss zuerst "Eins e. K." aus dem Handelsregister gelöscht und "Zwei
> e. K." neu eingetragen werden?
Das erstere scheint problemlos möglich zu sein. Jedenfalls findet man
unter
www.unternehmensregister.de dort diverse Beispiele. Wenn das
Unternehmen unter der gleichen HR-Nummer weitergeführt wird, findest du
dort auch die Einträge zum alten Firmennamen.
Wenn der Sitz des Unternehmens in einen anderen Register-Bezirk verlegt
wird, erfolgt am alten Standort eine Löschung und am neuen Standort eine
Neueintragung. In dem Fall findet man die alten Einträge nicht so
einfach. Man kann sich dann nur den Eröffnungseintrag ansehen, stellt
fest, dass es keine Neugründung, sondern eine Sitzverlegung ist und dann
kann man am alten Standort mit der Option "auch gelöschte Firmen finden"
auch die alten Einträge vor der Sitzverlegung finden.
Allerdings muss ein kleines Unternehmen nicht unbedingt im
Handelsregister registriert sein. Dann ist es aber soweit ich weiss auch
kein e.K.
Gruß
Stefan