Fabian schrieb:
>
> 1. Was passiert mit dem Gewerbeschein? Darf ich ihn einrahmen und an die
> Wand hängen?
Einen Gewerbeschein gibt es nicht. Die damalige Gewerbeanmeldung darfst
du dir selbstverständlich an die Wand hängen - gleich neben der (jetzt
nötigen) Gewerbeabmeldung.
Im Ernst, eine GbR existiert ja nicht als "Firma". Da haben einfach zwei
Leute ein Gewerbe angemeldet (und bei jedem steht in der Gewerbeanmeldung
als Teilhaber der jeweilige andere Mensch drin - war jedenfalls bei mir so).
Bei einer kompletten Einstellung des Geschäftsbetriebs würden also beide
Gesellschafter zum Ordnungsamt gehen und ihr Gewerbe abmelden. Danach wären
wohl die ganzen Formalitäten nötig, die du aufgezählt hast.
Aus eigener Erfahrung habe ich das noch nicht gemacht (und kann daher
auch keinen kompletten Workflow aufzeigen), aber aus "meiner" GbR ist
damals der andere Gesellschafter ausgeschieden. Das war relativ einfach
- ich habe ihm sein Kapitalkonto ausbezahlt (hmpf, falls das negativ ist,
müsste er das wohl *einzahlen* :-) ) und das Unternehmen als Einzel-
unternehmer weitergeführt. Er hat einfach nur *sein* Gewerbe beim
Ordnungsamt abgemeldet. Weiter ist nichts passiert.
Aber wenn ich nun mein Einzelunternehmergewerbe auch noch aufgeben
würde, müsste ich auch deine Punkte abarbeiten (wobei bei mir einiges
wegfallen würde, z.B. Inventur, weil ich keinen Warenhandel betreibe,
oder Übergang von EÜR zur (Abschluss-)Bilanz, weil ich sowieso schon
bilanziere etc.). Und natürlich das Gewerbe abmelden. AFAIK bekommt
das Finanzamt (und IHK etc.) das dann sowieso mitgeteilt. Kann aber
regional unterschiedlich sein.
Gruß Matthias.