ich hoffe, dass mir einer von Euch weiterhelfen kann.
Was gibt es alles bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr zu beachten?
-Umsatzsteuer wird in den Berichten per Normjahr erfasst.
-GuV, BWA etc. in den Bercihten per Abw. Jahr
-Bei der Bilanz ist das eh egal, da es ein Stichtag ist
Wie ist das mit dem Anlagenverzeichnis/-spiegel?
Normalerweise setze ich hier als Buchungstag den 31.12. Muss dass geändert
werden oder kann man das so belassen?
Gibt es Unternehmer die ein Abw. Wirtschaftsjahr haben und ein EÜR-Formular
ausfüllen müssen oder sind das alles "Bilanzierer"?
Habe ich noch etwas vergessen oder vielleicht sogar falsch?
Oder weiß jemand, wo ich die entsprechenden Infos finde?
Dank und Gruß im Voraus.
Sven
Land- und Forstwirte haben per Definition ein abweichendes Wirtschaftsjahr,
siehe http://bundesrecht.juris.de/estg/__4a.html - und wenn die Grenzen aus
http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__141.html nicht erreicht werden, können
die auch eine EÜR machen.
Gruß Matthias.
Dank und Gruß
Sven