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Umsatzsteuer und google-AdSense-Einnahmen

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Martin Hentrich

unread,
Jan 14, 2010, 11:16:03 AM1/14/10
to
Hallo,
meine google-AdSense Einnahmen erhalte ich von google aus Irland
verg�tet ohne irgendwelche irische MwSt. (!) Wie wird dieser Umsatz in
D als Umsatz besteuert? Ist das umsatzsteuerfrei, weil Leistungsort
nicht Inland?
Martin

Matthias Hanft

unread,
Jan 14, 2010, 11:25:30 AM1/14/10
to
Martin Hentrich schrieb:

Ja. Bis 2009 war das in Feld 45 der USt-VAM (bzw. Feld 205 der Anlage
UR zur USt-Erkl�rung) und fertig. Ab 2010 mu� das in Feld 21 der USt-
VAM und viertelj�hrlich eine ZM mit der Google-USt-ID abgegeben werden
(IE6388047V).

Am besten gleich eine Teilnehmernummer beim BZST beantragen (f�r die
Einreichung der ZM �ber den Formularserver).

Gru� Matthias.

Martin Hentrich

unread,
Jan 14, 2010, 1:21:53 PM1/14/10
to
On Thu, 14 Jan 2010 17:16:03 +0100, Martin Hentrich <tax...@aol.com>
wrote:

> Ist das umsatzsteuerfrei, weil Leistungsort
> nicht Inland?

Sorry um eure M�he, aber ich mache mal die Ingrid.

nach http://www.pkv-selbstvergleich.de/Adsense.htm
ist der Umsatz nicht steuerbar, weil nach �3a Abs. 3 UStG der Ort der
Leistung dort ist, wo der Leistungsempf�nger (Google) sein Unternehmen
betreibt. Und das ist Irland.

Google selbst sagt, dass gem. Artikel 196 der EU-Richtlinie
2006/112/EC eine Steuerschuldumkehr gilt und die Mehrwertsteuer vom
Empf�nger der Leistung getragen wird.
http://adsense.google.com/support/bin/answer.py?hl=de&answer=64176
Auftraggeber ist Google Irland; Zahlungsadresse ist nicht in Irland...

Jaja, ich wei�, zuerst gugeln...

Martin
--
Da lief Philippus hin und h�rte, da� er den Propheten Jesaja las,
und fragte: Verstehst du auch, was du liest? Er aber sprach: Wie
kann ich, wenn mich nicht jemand anleitet?
[Apost. 8, 30-31]

Martin Hentrich

unread,
Jan 14, 2010, 1:23:46 PM1/14/10
to
On Thu, 14 Jan 2010 17:25:30 +0100, Matthias Hanft <m...@hanft.de>
wrote:

>Ja. Bis 2009 war das in Feld 45 der USt-VAM (bzw. Feld 205 der Anlage
>UR zur USt-Erkl�rung) und fertig. Ab 2010 mu� das in Feld 21 der USt-
>VAM und viertelj�hrlich eine ZM mit der Google-USt-ID abgegeben werden
>(IE6388047V).

Erst ab 2010? Fein... Steht das wo?

>Am besten gleich eine Teilnehmernummer beim BZST beantragen (f�r die
>Einreichung der ZM �ber den Formularserver).

Isch abe doch aine solsche Numma schon mal anbetragt! ;-)

Danke!

Martin
--
Die populistische Steuerreform:
Sich auf den Tarif zu konzentrieren ist wie das
Polieren des I-Punkts in der deutschen Grammatik.

Matthias Hanft

unread,
Jan 15, 2010, 4:22:01 AM1/15/10
to
Martin Hentrich schrieb:

>
> Erst ab 2010? Fein... Steht das wo?

u.a. hier:
http://www.bzst.de/003_menue_links/005_zm/520_Neuerungen_2010/index.html

> Isch abe doch aine solsche Numma schon mal anbetragt! ;-)

Kann nie schaden :-)

Wollen wir mal "wer-hat-die-meisten-Nummern" spielen? Wenn ich grad mal
�berlege:
1. Steuernummer
2. USt-ID
3. TIN (naja, und eTIN, wenn ich Arbeitnehmer w�re)
4. Betriebsnummer vom Arbeitsamt
5. BZST-Teilnehmernummer f�r ZM
6. Firmennummer bei der Bundesbank f�r Z4-Meldungen
7. Gl�ubiger-ID f�r SEPA-Lastschrifteinzug
8. Mitgliedsnummer Berufsgenossenschaft
9. ggf. Berater-/Mandantennummer bei Steuerberater/Datev
10. und noch Tausende von Online-Banking-Kennungen...

Ob das im Jahr 2050 eher mehr oder weniger werden? Es bleibt spannend...

Gru� Matthias.

Matthias Hanft

unread,
Jan 15, 2010, 4:32:51 AM1/15/10
to
Ich schrieb:
>
> http://www.bzst.de/003_menue_links/005_zm/520_Neuerungen_2010/index.html

Wobei ich da gleich mal eine gr��ere Schimpfung machen mu�:

- wenn am 30.12. eine Leistung erbracht wird, die Rechnung aber erst am
5.1. gestellt wird, geh�rt der Umsatz ja sowohl ertrag- als auch umsatz-
steuerlich noch ins alte Jahr, d.h. insbesondere in die Dezember-USt-
VAM (und letztendlich auch in die USt-Erkl�rung beim JA).

- nun wird aber in der ZM-Ausf�llanleitung zun�chst (in I.3.) der Zusammen-
hang zwischen USt-VAM und ZM hervorgehoben ("...in den USt-Voranmeldungen
[...] die Summe der Bemessungsgrundlagen [...] Die Angaben in den USt-
Voranmeldungen/-Erkl�rungen und den ZM werden von den zust�ndigen Finanz-
beh�rden gepr�ft") - woraus ich schlie�e, dass das Feld 21 in der USt-VAM
die Summe der ZM ergeben muss -, sp�ter hei�t es dann jedoch (in III.3.):

"Nur bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und innergemeinschaftlichen
sonstigen Leistungen, die im letzten Monat eines Kalendervierteljahres
ausgef�hrt werden, ist auf den Zeitpunkt der Ausstellung der Rechnung
abzustellen. Wird die Rechnung f�r diese innergemeinschaftliche Lieferung
oder innergemeinschaftliche sonstige Leistung noch im lfd. Kalendervierteljahr
ausgestellt, so ist die Meldung in diesem Kalendervierteljahr vorzunehmen;
wird die Rechnung f�r diese innergemeinschaftliche Lieferung oder inner-
gemeinschaftliche sonstige Leistung erst nach Ablauf des Kalendervierteljahres
ausgestellt, so hat die Meldung im n�chsten Kalendervierteljahr zu erfolgen."

- das w�rde f�r den eingangs erw�hnten Fall bedeuten, dass der Umsatz erst
in der ZM "1. Quartal Folgejahr" stehen d�rfte, was wiederum bedeutet:
- entweder passt die USt-VAM nicht zur ZM (was vermutlich R�ckfragen des
Finanzamts nach sich zieht)
- oder der Umsatz findet auch erst in die Januar-USt-VAM Eingang und wird
lediglich ertragsteuerlich ins alte Jahr abgegrenzt (was man mit inner-
deutschen Ums�tzen ja _nicht_ darf - an der Stelle gibts dann eine h�ss-
liche Diskrepanz zwischen deutschen und ausl�ndischen Ums�tzen)

- was dann gleich zu zwei weiteren Punkten f�hrt, wenn ich an das o.a. Beispiel
denke:
- was ist mit solchen Ums�tzen in Drittl�nder (Feld 45 der USt-VAM)? Da
gibts ja keine ZM, mit der die Summe �bereinstimmen muss - Umsatz (um-
satzsteuerlich! ertragsteuerlich ist eh klar) ins alte oder neue Jahr?
- es k�nnte ja auch passieren, dass die Rechnung erst am 5. April (!) ge-
stellt wird. Gem�� der ZM-Ausf�llanleitung m�sste der Umsatz dann aber
dennoch im 1. Quartal in die ZM ("...so hat die Meldung im *n�chsten*
Kalendervierteljahr zu erfolgen"), was das Chaos komplett macht (schlie�-
lich wird der Umsatz dann in einem Quartal gemeldet, in dem weder die
Leistung noch die Rechnungsstellung stattfindet).

(Dabei ist der Nebenkriegsschauplatz "�bergangsvorschriften" - z.B. Leistung
2009, Rechnung 2010 - noch gar nicht ber�cksichtigt.)

IMHO ist diese "letzte Monat"-Regel (in III.3.) einfach nur haneb�chen,
unlogisch, und in der Praxis kaum korrekt umzusetzen.

Irgendwelche Meinungen zu dem obigen?

Gru� Matthias.

Martin Hentrich

unread,
Jan 15, 2010, 4:54:58 AM1/15/10
to
On Fri, 15 Jan 2010 10:22:01 +0100, Matthias Hanft <m...@hanft.de>
wrote:

>> Erst ab 2010? Fein... Steht das wo?
>
>u.a. hier:
>http://www.bzst.de/003_menue_links/005_zm/520_Neuerungen_2010/index.html

Ach ja. *solche* Regelungen bl�hen das Steuerrecht auf, nicht der
Progressionstarif, der ein Treppenwi- �h Treppentarif werden soll...

Aber dann muss ich wohl auch Google meine USt-ID-Nummer mitteilen?
Meine fr�heren EU-Rechnungen machten auch meine USt-ID-Nummer der
anderen Seite bekannt.

Matthias Hanft

unread,
Jan 15, 2010, 5:27:31 AM1/15/10
to
Martin Hentrich schrieb:

>
> Aber dann muss ich wohl auch Google meine USt-ID-Nummer mitteilen?
> Meine fr�heren EU-Rechnungen machten auch meine USt-ID-Nummer der
> anderen Seite bekannt.

Hmmm... der Leistungs_empf�nger_ braucht eigentlich _nicht_ die USt-
ID des Leistenden. Wenn Du (im umgekehrten Fall) z.B. Werbung auf
Google AdWords schaltest, kommen die Betr�ge zwar in die neuen Felder
46/47/67 in der USt-VAM (bis 2009 in 52/53/67), aber die USt-ID von
Google mu�t Du dabei ja nirgendwo angeben.

Umgekehrt braucht dann wohl auch Google-Ireland nicht Deine USt-ID
zum Selber-Versteuern (ich find' in den AdSense-Kontoeinstellungen
auch grad gar kein Feld, wo man die eingeben k�nnte).

Gru� Matthias.

Kurt Guenter

unread,
Jan 15, 2010, 1:52:01 PM1/15/10
to
Matthias Hanft <m...@hanft.de> schrieb:

>Wollen wir mal "wer-hat-die-meisten-Nummern" spielen? Wenn ich grad mal
>�berlege:

11. GEZ Teilnehmernummer :-)

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