Dein Verwandter kann ein gutes Herz haben und Dir beliebig viel Geld zinslos
zur Verfügung stellen.
Es können aber auch 10% Zinsen sein, die der Verleiher dann aber als
Einnahme versteuern muss.
Ein schriftlicher Vertrag ist eine gute Grundlage.
Gruß, Wolfgang
Das Beste ist sicherlich, einen Vertrag aufzusetzen, der einem
Drittvergleich standhält. Das heißt aber insbesondere bei
größeren Beträgen, dass die Darlehenssumme irgendwie besichert
sein sollte. Wenn das Geld z.B. zum Immobilienerwerb gedacht
ist, sollte entsprechend ein Grundbucheintrag erfolgen (kann
ja ruhig nachrangig sein).
> Vertrag? In welchen Bereichen können / müssen sich die Zinsen bewegen?
Im Prinzip sind die Parteien in der Vertragsgestaltung frei. ;-)
Wenn die Zinsen allerdings zu niedrig sind, kann *Schenkung der
Zinsen* vermutet werden (sollte wohl aber nur bei sehr hohen
Darlehen bzw. loser Verwandschaft eine Rolle spielen),
wenn sie zu hoch sind, kann das umgekehrt natürlich auch
verdächtig sein, z.B. wenn die Zinsen selbst wieder Aufwendungen
sind, die irgendwie abgesetzt werden können (z.B. bei Vermietung).
Es kommt halt darauf an, was Du vorhast. Je näher Du Dich am
marktüblichen Zins bewegst, desto besser.
Aber wenn ich Dich richtig verstanden habe, gings Dir ja im wesentlichen
nur um die Darlehenssumme, nicht um die Zinsen. Da ist eigentlich
nur wichtig, dass die Rückzahlung gesichert ist. Das Darlehen
selbst kann auch ohne weiteres zinslos sein.
Gruß
Gerd
Vertrag? In welchen Bereichen können / müssen sich die Zinsen bewegen?
Vielen Dank im Vorraus,
Peter Cordes