Am 07.02.2021 um 15:33 schrieb Thomas Homilius:
> Seit 2018 sind Banken verpflichtet, von jedem Kunden die Steuer-ID
> (Identifikationsnummer) zu erfassen (§ 154 Abs. 2a Nr. 1 AO).
>
> Was ist dann mit Altkunden, die vor 2018 ihr Konto bei einem
> Kreditinstitut eroeffnet haben? Wird dann das Konto gesperrt, falls
> diese ihre Steuer-ID nicht an ihre Bank nachreichen?
>
> Ich habe jedenfalls am Samstag, den 06 Februar 2021 mit einer E-Mail an
> die Sparkasse Chemnitz und gleichzeitig an <dokumente[at]
schufa.de>
> meine Steuer-ID nachgereicht und meinen Steuerbescheid fuer 2017 als PDF
> angehaengt, auf dem meine Steuer-ID zu sehen ist. Bei der ING-DiBa habe
> ich ebenfalls meine Steuererklaerung fuer 2017 hochgeladen. Ich hoffe,
> es sind jetzt alle zufrieden.