habe ein auto gewonnen und mich rießig gefreut.
Bin alleinerziehend und möchte das Auto direkt verkaufen !!
Jetzt haben mir Bekannte erzählt das ich das Auto erst ein Jahr selber
fahren müsse und es dann erst verkaufen dürfe ??? Wegen dem Finanzamt, -
denn ansonsten müsse ich Steuern darauf bezahlen ?????????????????????
Ist da was dran ???
Ich könnte mir den Unterhalt des Wagens schon garnicht leisten !!! Und ich
bin auch von dem Radiosender nicht darauf aufmerksam gemacht worden !!
Danke im Voraus !!
Bärbel
>Ich könnte mir den Unterhalt des Wagens schon garnicht leisten !!!
Niemand zwingt dich das Auto anzumelden und zu nutzen. Du
musst den Gewinn auch nicht annehmen.
>Und ich bin auch von dem Radiosender nicht darauf aufmerksam gemacht
>worden !!
Das muss er auch nicht, dass ist eine Sache zwischen dir und
deinem Finanzamt.
Wenn du das Auto ein Jahr behältst oder nutzt und es erst
dann verkaufst, ist der Wertverlust des Fahrzeuges mindestens
so hoch, dass du mit den Steuern im Fall eines Sofortverkaufes
besser bedient bist.
Nix ist dran.
Die Bekannte meinte sicherlich private Veräusserungsgewinne, die innerhalb
einer Jahres nach Erwerb anfallen können.
Aber der Wert des gewonnenen Autos ist ja nicht Null DM, sondern hat die
Höhe des Listenpreises.
Also, keine Sorge. Sondern Freude.
Uwe
PS:
ich freue mich mit Dir über Deinen Gewinn; wann kommt das schon mal vor?
>>Ich könnte mir den Unterhalt des Wagens schon garnicht leisten !!!
> Niemand zwingt dich das Auto anzumelden und zu nutzen. Du
> musst den Gewinn auch nicht annehmen.
Das schon, aber wenn er einmalig ist, dann doch auch keine
Einkommenssteuer darauf zahlen?
Lottogewinne werden doch auch nicht versteuert, oder hat das nichts
miteinander zu tun?
>>Und ich bin auch von dem Radiosender nicht darauf aufmerksam gemacht
>>worden !!
Isses nicht süß, immer wieder dieses: "Ich darf dies und jenes nicht -
wegen dem bösen Finanzamt." Wieso lahmt eigentlich die Wirtschaft so,
wenn jeder meint, Geld ausgeben zu müssen, um ja keine Steuern zahlen zu
müssen?
> Das muss er auch nicht, dass ist eine Sache zwischen dir und
> deinem Finanzamt.
Da wir immer mehr an amerikanische Verhältnisse kommen, muss wohl bald
jeder einen Hinweis bringen: Achtung, Hauptgewinn darf nur mit
Führerschein Klasse XY (weiß nicht, früher 3) gefahren werden, das
Fahren in öffentlichem Verkehrsraum birgt Unfallrisiken für Sie und
andere Verkehrsteilnehmer, Sie dürfen nicht trinken, nicht unter
Medikamenteneinfluss stehen...
> Wenn du das Auto ein Jahr behältst oder nutzt und es erst
> dann verkaufst, ist der Wertverlust des Fahrzeuges mindestens
> so hoch, dass du mit den Steuern im Fall eines Sofortverkaufes
> besser bedient bist.
Vermutlich. Es sei denn, es ist ein Mini und der Gewinner hat den
Höchststeuersatz.
Gruß
Susanne
--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de
> habe ein auto gewonnen und mich rießig gefreut.
> Jetzt haben mir Bekannte erzählt das ich das Auto erst ein Jahr selber
> fahren müsse und es dann erst verkaufen dürfe ??? Wegen dem Finanzamt, -
> denn ansonsten müsse ich Steuern darauf bezahlen ?????????????????????
> Ich könnte mir den Unterhalt des Wagens schon garnicht leisten !!! Und ich
> bin auch von dem Radiosender nicht darauf aufmerksam gemacht worden !!
Böser Radiosender!
Ich will mal ein gutes Werk tun, nehme Dir den teuren Gewinn ab und zahle die
Steuern für Dich.
Michael Kauffmann
>habe ein auto gewonnen und mich rießig gefreut.
"Streichen mit der Rolle", oder?
>Bin alleinerziehend und möchte das Auto direkt verkaufen!
Dann tu das.
>Jetzt haben mir Bekannte erzählt das ich das Auto erst ein Jahr selber
>fahren müsse und es dann erst verkaufen dürfe? Wegen dem Finanzamt, -
>denn ansonsten müsse ich Steuern darauf bezahlen?
Da hat wohl jemand Lotteriegewinne und Aktiengewinne etwas durcheinander
gebracht.
Obwohl die Börse manchmal mit einer Lotterie sehr wohl vergleichbar ist,
sind das ganz unterschiedliche Sachen, Lotteriegewinne sind von Anfang
an steuerfrei.
>Ich könnte mir den Unterhalt des Wagens schon garnicht leisten!
Dann hoffe ich mal, dass die den Wagen so übergeben, dass er hinterher
noch als Neuwagen verkauft werden kann.
Klaus
--
1. http://www.klaus-opel.de
http://www.klaus-opel.de/unsortierte-neue-bilder/index.html
2. Wer will, dass emails bei mir und nicht bei SpamGourmet ankommen,
ersetze den local part meiner Adresse durch was anderes
kurze Ergänzung:
selbst wenn der Verkauf eines in einer Lotterie gewonnenen Autos bei
Verkauf innerhalb eines Jahres steuerpflichtig wäre, wäre diese Steuer
mit ziemlicher Sicherheit niedriger, als der Wertverlust und die bis
dahin anfallenden Versicherungskosten (man kann das Teil ja nicht ein-
fach so in der Gegend rumstehen lassen).
> Warum das denn nicht? Ich kann doch soviele unangemeldete,
> unversicherte Autos in meiner Garage parken wie hineinpassen? Oder hat
> sich an der Rechtslage etwas geändert?
Selbstverständlich - mit Garage hat man natürlich Glück. Und wenn
man dann noch das passende Auto gewinnt - ein praktisch fabrikneuer
'Newtimer' bringt in > 25 oder 30 Jahren richtig gutes Geld. Selbst ehemalige
'Feld-Wald-und-Wiesen-Autos': Such' mal einen Opel Admiral oder Ford 20M
aus den späten 60ern, neuwertig.
Also z.B. ein Audi A6, 0 km, Bj. 2004, im Jahr 2034 verkauft...
Gruß
Jochen
>Warum das denn nicht? Ich kann doch soviele unangemeldete,
>unversicherte Autos in meiner Garage parken wie hineinpassen? Oder hat
>sich an der Rechtslage etwas geändert?
wie wäre es mit folgenden Gründen:
1. In die Garage stellen ist nicht "einfach so in der Gegend".
2. Nicht alles was erlaubt ist, ist auch sinnvoll.
3. Wenn irgendwas passiert, und sei es nur, dass sich herausstellt, dass
die Ölwanne undicht ist, und Öl kommt in's Grundwasser, haftet der
Halter des PKW aus Betriebsgefahr, d.h. verschuldensunabhängig.
4. Wer ein fabrikneues Cabrio mit (Listen-)Wert von rund 30.000 Euro
unversichert lässt, ist einfach nur blöd.
5. Bei fast allen Herstellern hängt die Garantie u.a. davon ab, dass man
eine Erst-Inspektion nach etwa 1/2 Jahr machen lässt.
Macht man dies nicht (z.B. weil das Auto nicht angemeldet ist), ist
die Garantie zum Teufel.
Und Sachmängelhaftung (aka Gewährleistung) kann man aus "Gewinn"
nicht herleiten.
Und selbst wenn, Du hast ein Auto gewonnen für angenommen 20000 EUR,
müsstest Du sagen wir mal 20% Steuern zahlen, hast Du immer noch
16000 Euro GEWONNEN! Freu Dich . Herzlichen Glückwunsch! Mach Dir
einen schönen Tag. Das ist *kein* Problem.
Aber die Steuer ist von deinen sonstigen Einkommen abhängig also
(nach deinen Angaben nicht sonderlich vermögend) sind kaum Steuern
zu bezahlen.
Thomas
> als der Wertverlust und die bis
>>dahin anfallenden Versicherungskosten (man kann das Teil ja nicht ein-
>>fach so in der Gegend rumstehen lassen).
>
>Warum das denn nicht? Ich kann doch soviele unangemeldete,
>unversicherte Autos in meiner Garage parken wie hineinpassen? Oder hat
>sich an der Rechtslage etwas geändert?
Klaus spricht von "in der Gegend rumstehen lassen", du redest von einer
Garage... Das ist was ganz andreas. Und darum bedarf es keiner
Fragezeichen. Ihr habt schlichtweg beide recht.
Martin
--
Aussagen sind stets IMHO und ohne Gewähr,
Ausnahmen bestätigen die Regel, Regeln gelten nur im Prinzip
Auf Unvollständigkeit wird ausdrücklich hingewiesen!
> >3. Wenn irgendwas passiert, und sei es nur, dass sich herausstellt, dass
> > die Ölwanne undicht ist, und Öl kommt in's Grundwasser, haftet der
> > Halter des PKW aus Betriebsgefahr, d.h. verschuldensunabhängig.
Würde das eine Versicherung überhaupt bezahlen?
Und ist das Betriebsgefahr, wenn der Wagen außer Betrieb ist?
> >5. Bei fast allen Herstellern hängt die Garantie u.a. davon ab, dass man
> > eine Erst-Inspektion nach etwa 1/2 Jahr machen lässt.
> Dies ist sicher ein wichtiger Aspekt (den Wagen nach den geforderten
> Intervallen mit einem Trailer zum Händler bringen zu lassen, halte ich
> eher für eine theoretische Möglichkeit)
Geht das nicht mit einem roten Nummernschild?
Michael Kauffmann
> >5. Bei fast allen Herstellern hängt die Garantie u.a. davon ab, dass man
> > eine Erst-Inspektion nach etwa 1/2 Jahr machen lässt.
> > Macht man dies nicht (z.B. weil das Auto nicht angemeldet ist), ist
> > die Garantie zum Teufel.
> ...
> Dies ist sicher ein wichtiger Aspekt (den Wagen nach den geforderten
> Intervallen mit einem Trailer zum Händler bringen zu lassen, halte ich
> eher für eine theoretische Möglichkeit)
Kommt darauf an, wie lange man es aufheben will. 3 Jahre für das dann
18-jährige Kind, zum Abitur? Oder noch länger als Wertanlage?
Was will ich dann mit einer 2-Jahres-Garantie?
Wenn man es auf einem Trailer zum Händler bringt: Selbigem sagen, dass
man vorhat das Auto x Jahre in der Garage stehen zu lassen - der kann es
dann 'trockenlegen' und fachmännisch konservieren.
Gruß
Jochen
Bärbel: Die einzig vernünftige Antwort im bisherigen Thread
ist die von Uwe: In Deinem Fall entstehen prinzipiell keine
Steuern, denn
1. Der Gewinn des Autos selbst unterliegt nicht der Einkommensteuer,
2. steuerpflichtig innerhalb eines Jahres sind etwaige Veräußerungs-
gewinne.
Der Veräußerungsgewinn wird berechnet als Veräußerungserlös minus
Wert des Autos zum Zeitpunkt des Gewinns. Weil Du in aller Regel
einen Veräußerungsverlust erleiden wirst, entsteht keine Steuer.
Damit sind die meisten der obigen Ausführungen gegenstandslos.
Eine Ausnahme besteht nur, wenn irgendein Blödmann Dir mehr als
den gemeinen Wert zahlt. Aber dann müßtest Du höchstens auf den über-
steigenden Betrag Steuern zahlen.
Gruß, Steve
> Weil Du in aller Regel
> einen Veräußerungsverlust erleiden wirst,
Der vortragsfähig ist?