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Einkommensteuer auf Umsatzsteuer?

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Simon Schmidt

unread,
Mar 9, 2004, 7:35:43 AM3/9/04
to
Hallo,
Bin nahe der Verzweiflung und Suche nach Hilfe.
Folgendes Problem:

Ich musste 2001 ein Jahr auf meinen Studienbeginn warten, und habe so
ein Gewerbe angemeldet um mit Webdesign Geld zu verdienen.
Nach 5 Monaten habe ich gemerkt, dass ich mit den Aufträgen einer Firma
ausgelastet war, und habe daraufhin das Gewerbe aufgelöst um nicht in
Scheinselbständigkeit zu geraten, und dann als Angestellter auf
Lohnsteuerkarte für die Firma weitergearbeitet.

Ich habe damals die Mehrwertsteuer in meinen Rechnungen als Umsatzsteuer
an das Finanzamt weitergeleitet, und auf den Betrag ohne Mehrwertsteuer
die Einkommensteuer berechnet und bezahlt. In der kurzen Zeit gab es
eigentlich nichts was ich hätte Absetzen können.

Gestern habe ich vom Finanzamt einen Bescheid bekommen, dass ich 660
Euro
Einkommensteuer nachzahlen muss. Die haben die Einkommensteuer auf den
Gesamtbetrag inkl. Mehrwertsteuer berechnet.

Ich kann nicht glauben dass ich Einkommensteuer auf die
Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer zahlen soll, von der ich ja keinen Cent hatte.

Bei einem Anruf beim Finanzamt, erklärte mir die Dame nur, dass ich ja
im nächsten Jahr die Umsatzsteuer als Ausgabe angeben könne.
Im nächsten Jahr bestand das Gewerbe gar nicht mehr.
Ich solle auch eine Gewinnermittlung und eine Aufgabegewinnermittlung
machen.

Über ein paar Ecken, hat mir noch jemand geraten eine
Übergabegewinnermittlung zu machen.

Ich habe damals nur drei Rechnungen geschrieben, und weiß jetzt weder
wie eine Gewinnermittlung, eine Aufgabegewinnermittlung noch eine
Übergabegewinnermittlung auszusehen hat.

Ich bin zurzeit Student, und habe weder Zeit noch Geld zu einem
Steuerberater zu gehen.

Kann mir jemand sagen ob es für mich überhaupt sind macht diese
Gewinnermittlungen schreiben, und wie das geht?
Für mich sind jetzt 660 Euro sehr viel Geld, aber ich bin nahe daran das
Geld ohne Gewinnermittlungen zu überweißen, da ich nicht weiß wie ich
weiter vorgehen soll.

Ich hoffe es kann mir jemand helfen,
Simon

Karl-Heinz Krause

unread,
Mar 9, 2004, 9:56:33 AM3/9/04
to
Simon Schmidt wrote:
> Hallo,
> Bin nahe der Verzweiflung und Suche nach Hilfe.
> Folgendes Problem:
>
> Ich musste 2001 ein Jahr auf meinen Studienbeginn warten, und habe so
> ein Gewerbe angemeldet um mit Webdesign Geld zu verdienen.
> Nach 5 Monaten habe ich gemerkt, dass ich mit den Aufträgen einer
> Firma ausgelastet war, und habe daraufhin das Gewerbe aufgelöst um
> nicht in Scheinselbständigkeit zu geraten, und dann als Angestellter
> auf Lohnsteuerkarte für die Firma weitergearbeitet.
>
> Ich habe damals die Mehrwertsteuer in meinen Rechnungen als
> Umsatzsteuer an das Finanzamt weitergeleitet, und auf den Betrag ohne
> Mehrwertsteuer die Einkommensteuer berechnet und bezahlt. In der
> kurzen Zeit gab es eigentlich nichts was ich hätte Absetzen können.

nichts zum Absetzen? das war sicherlich nicht steuersparend, ist aber nicht der
Punkt.

Entscheidend ist IMHO, wie Du Deine Gewinnermittlung gemacht hast (also Dein
"Einkommen" ausgerechnet hast).

Ich gehe davon aus, dass Du eine Einnahme-Überschuss-Rechnung gemacht hast
(wenn Du eine Bilanz erstellt hast, dann vergiss den Rest. Wenn Du keine EÜR
gemacht hast (oder nicht mal weisst was das sein soll, dann liegt genau dort
Dein Problem!))

Einnahmen -> das was Du erhalten hast, inkl. MwSt (also Deine drei Rechnungen)
Ausgaben -> das was Du für Dein Gewerbe ausgegeben hast. Also z.B. die
Umsatzsteuer, die Du im fraglichen Jahr(!) ans FA abgeführt.

Im Ergebnis kommst Du somit auf einen Gewinn (ohne Umsatz/Vorsteuer), der dann
(u.U.) der Einkommenssteuer unterliegt.

> Bei einem Anruf beim Finanzamt, erklärte mir die Dame nur, dass ich ja
> im nächsten Jahr die Umsatzsteuer als Ausgabe angeben könne.
> Im nächsten Jahr bestand das Gewerbe gar nicht mehr.
> Ich solle auch eine Gewinnermittlung und eine Aufgabegewinnermittlung
> machen.

wie gesagt, natürlich musst Du eine Gewinnermittlung machen (->EÜR), sonst
kommt das FA womöglich auf die Idee, Deine Einnahmen komplett als Gewinn
anzusehen. Hast Du das bisher nicht getan, dann lege Widerspruch gegen den
Bescheid ein, mach eine EÜR und gut ist es.

Wenn Du Anlagegüter hattest (-> Abschreibungen) wirds etwas komplizierter, hört
sich aber bei Dir nicht so an.

Karl-Heinz

Simon Schmidt

unread,
Mar 9, 2004, 10:17:14 AM3/9/04
to
Karl-Heinz Krause wrote:

>
>
> nichts zum Absetzen? das war sicherlich nicht steuersparend, ist aber nicht der
> Punkt.

Ja, kenne mich da leider gar nicht aus. Waren nur 5 Monate, Computer
hatte ich schon. Vielleicht Fahrtkosten und Internetzugang.
Aber 2001 hat mich die normale Einkommensteuererklärung schon genügend
gestresst.
Da war mir dann das Absetzen egal. Und jetzt denke ich ist es eh zu
spät. Bräuchte ja irgendwelche Rechnungen oder so.

> Entscheidend ist IMHO, wie Du Deine Gewinnermittlung gemacht hast (also Dein
> "Einkommen" ausgerechnet hast).
>
> Ich gehe davon aus, dass Du eine Einnahme-Überschuss-Rechnung gemacht hast
> (wenn Du eine Bilanz erstellt hast, dann vergiss den Rest. Wenn Du keine EÜR
> gemacht hast (oder nicht mal weisst was das sein soll, dann liegt genau dort
> Dein Problem!))
>
> Einnahmen -> das was Du erhalten hast, inkl. MwSt (also Deine drei Rechnungen)
> Ausgaben -> das was Du für Dein Gewerbe ausgegeben hast. Also z.B. die
> Umsatzsteuer, die Du im fraglichen Jahr(!) ans FA abgeführt.
>
> Im Ergebnis kommst Du somit auf einen Gewinn (ohne Umsatz/Vorsteuer), der dann
> (u.U.) der Einkommenssteuer unterliegt.
>

Bis jetzt habe ich keine EÜR gemacht. Deswegen wohl der Steuerbescheid
von gestern.

Liege ich hiermit richtig?
Zwei Zettel mit folgendem Text ans Finanzamt

Gewinnermittlung:
Einnahmen : Gesamtbetrag meiner 3 Rechnungen inkl. Mehrwst.
Ausgaben : 0 Eur
Gewinn: Einnahmen-Ausgaben

Aufgabegewinnermittlung:
Einnahmen : Gesamtbetrag meiner 3 Rechnungen inkl. Mehrwst.
Ausgaben : Umsatzsteuer.
Aufgabegewinn: Einnahmen-Ausgaben


Und was wäre eine Übergangswinnermittlung?
Oder ist sowas nicht notwendig?
Auf jedenfall schonmal Tausen Dank,

Ciao Simon

Karl-Heinz Krause

unread,
Mar 9, 2004, 10:47:07 AM3/9/04
to
Simon Schmidt wrote:

> Ja, kenne mich da leider gar nicht aus. Waren nur 5 Monate, Computer
> hatte ich schon. Vielleicht Fahrtkosten und Internetzugang.
> Aber 2001 hat mich die normale Einkommensteuererklärung schon genügend
> gestresst.
> Da war mir dann das Absetzen egal. Und jetzt denke ich ist es eh zu
> spät. Bräuchte ja irgendwelche Rechnungen oder so.

Locker bleiben, nichts ist zu spät solange der Bescheid nicht rechtskräftig
geworden ist. Einspruch einlegen und Du kannst (fast) wieder alles ändern...

Die Fahrtkosten zu Deinem Kunden würden mir spontan einfallen, insbes. wenn Du
sie mit einem Auto durchgeführt hast (muss nicht dein eigenes gewesen sein,
vielleicht das Deiner Eltern?). Dann kannst Du mit 0,58 DM (war das 2001
soviel???) pro km gegenrechnen. Außerdem Verpflegungspauschale bei Abwesenheit
von mehr als 8h (noch mehr bei 14h), Beträge weiss ich nicht mehr, lässt sich
aber recherchieren. Internetzugang bei gemischter Nutzung war damals m.E. nicht
möglich.

> Bis jetzt habe ich keine EÜR gemacht. Deswegen wohl der Steuerbescheid
> von gestern.

dann vermute ich, dass sie Deine gesamten Einnahmen als Gewinn betrachtet
haben. Ergebnis: EÜR machen, inzwischen gibt's dafür sogar ein Formblatt
(allerdings für Deine Verhältnisse überdimensioniert) z.B. unter
http://ladisch.de/dr/euer.pdf (nicht sicher ob das der aktuelle Stand ist, für
2001 ist die Verwendung jedoch nicht vorgeschrieben).

> Liege ich hiermit richtig?
> Zwei Zettel mit folgendem Text ans Finanzamt
>
> Gewinnermittlung:
> Einnahmen : Gesamtbetrag meiner 3 Rechnungen inkl. Mehrwst.
> Ausgaben : 0 Eur
> Gewinn: Einnahmen-Ausgaben

sei nett und weise den MwSt-Betrag auch separat aus. Wenn Du in 2001 die MwSt
schon ans FA gezahlt hast, dann sind das Ausgaben in diesem Jahr, die Deinen
Gewinn mindern.

> Aufgabegewinnermittlung:
> Einnahmen : Gesamtbetrag meiner 3 Rechnungen inkl. Mehrwst.
> Ausgaben : Umsatzsteuer.
> Aufgabegewinn: Einnahmen-Ausgaben

nein, hier nur um die Beträge, die aus der Aufgabe herrühren, also z.B. der
Verkauf von Betriebsvermögen wegen der Geschäftsaufgabe und daraus erzielter
Gewinner oder Verluste. Einnahmen fallen bei Dir nach Deinen Schilderungen aber
nicht an. Die Umsatzsteuer sehe ich hier auch nicht als relevant an, m.E. ist
die ganze Rechnung in Deinem Fall überflüssig.

Fraglich ist m.E. vor allem, wann Du die Umsatzsteuer abgeführt hast.

> Und was wäre eine Übergangswinnermittlung?

bei Übergang von EÜR zu Bilanzierung. Für Dich IMHO völlig irrelevant.

BTW: mir kommt die Summe von 600 EUR etwas hoch vor. Bist Du sicher, dass Du
die MwSt an das FA abgeführt hast und das FA diesen Umstand auch berücksichtigt
hat?

Karl-Heinz

Jens Müller

unread,
Mar 9, 2004, 10:59:49 AM3/9/04
to
"Karl-Heinz Krause" <kra...@byo.de> writes:

> BTW: mir kommt die Summe von 600 EUR etwas hoch vor. Bist Du sicher, dass Du
> die MwSt an das FA abgeführt hast und das FA diesen Umstand auch berücksichtigt
> hat?

Naja, im gleichen Jahr?

Trotzdem müßten die Umsätze dann bei ein paar 10k Euro gelegen haben.

Simon Schmidt

unread,
Mar 9, 2004, 12:24:44 PM3/9/04
to
Karl-Heinz Krause wrote:
> Simon Schmidt wrote:

>
>

Ok also bei Zahlung der Umsatzsteuer im selben Jahr (2001)
schaut es also so aus:

Gewinnermittlung:
Einnahmen :
-Gesamtbetrag meiner 3 Rechnungen ohne Mehrwertsteuer
-Mehrwertsteuer der 3 Rechnungen
Ausgaben : Umsatzsteuer
Gewinn: Einnahmen-Ausgaben

In die Aufgabegewinnermittlung müssen wenn ich das richtig verstanden
habe, nur Einnahmen/Ausgaben die durch die Aufgabe des Gewerbes
entstanden sind.
Also bei mir:

Aufgabegewinnermittlung:
Einnahmen : 0 Eur
Ausgaben : 0 Eur
Aufgabegewinn: 0 Eur


>
> BTW: mir kommt die Summe von 600 EUR etwas hoch vor. Bist Du sicher, dass Du
> die MwSt an das FA abgeführt hast und das FA diesen Umstand auch berücksichtigt
> hat?
>

600 Eur stimmt schon. Waren ca. 32000 DM inkl Mehrwertsteuer.
und 27000 ohne Mehrwertsteuer.

Ciao Simon

Eric Lorenz

unread,
Mar 9, 2004, 12:39:44 PM3/9/04
to
Hallo!
"Simon Schmidt" <s.sc...@gmx.de> schrieb
> Aufgabegewinnermittlung:
> Einnahmen : 0 Eur
> Ausgaben : 0 Eur
> Aufgabegewinn: 0 Eur
>

Da gehören aber auch alle Aufwendungen rein, die nach dem Ende der
geschäftlichen Betätigung waren.

Eric

Karl-Heinz Krause

unread,
Mar 9, 2004, 1:06:29 PM3/9/04
to
Simon Schmidt wrote:

> Ok also bei Zahlung der Umsatzsteuer im selben Jahr (2001)
> schaut es also so aus:
>
> Gewinnermittlung:
> Einnahmen :
> -Gesamtbetrag meiner 3 Rechnungen ohne Mehrwertsteuer
> -Mehrwertsteuer der 3 Rechnungen
> Ausgaben : Umsatzsteuer
> Gewinn: Einnahmen-Ausgaben

ja.

> In die Aufgabegewinnermittlung müssen wenn ich das richtig verstanden
> habe, nur Einnahmen/Ausgaben die durch die Aufgabe des Gewerbes
> entstanden sind.
> Also bei mir:
>
> Aufgabegewinnermittlung:
> Einnahmen : 0 Eur
> Ausgaben : 0 Eur
> Aufgabegewinn: 0 Eur

so wie es sich bei Dir anhört: ja (und grundsätzlich IMHO & IANAStB...)

Karl-Heinz


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