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Gebrauchtware im Reiseverkehr über eine EU-Aussengrenze korrekt transportieren?

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Thorsten Klein

unread,
Jun 4, 2013, 6:17:33 PM6/4/13
to
Hallo

Gegeben ist ein gebrauchter, technischer, Gegenstand (ᅵlter als 6
Monate), der ᅵber eine EU-Aussengrenze transportiert werden soll
(aktuell CH-D). Wie wird da der zolltechnisch relevante Wert festgelegt?
Ist es der Preis, zu dem ich die Ware verkaufe oder kaufe (z.B. ᅵber
ebay)? Da stellt sich mir aber die Frage, ob das denn fair ist, denn
dann gibts fᅵr ein und dasselbe Produkt verschiedene mᅵgliche Preise,
sogar 0ᅵ wᅵre mᅵglich, wenn ich etwas verschenke oder geschenkt bekomme.

Danke & Gruss,
Thorsten

Wolfgang Jäth

unread,
Jun 5, 2013, 12:08:31 AM6/5/13
to
Am 05.06.2013 00:17, schrieb Thorsten Klein:
>
> Gegeben ist ein gebrauchter, technischer, Gegenstand (älter als 6
> Monate), der über eine EU-Aussengrenze transportiert werden soll
> (aktuell CH-D).

Also importiert ('über die Grenze transportieren' sagt nix über die
Richtung aus)?

> Wie wird da der zolltechnisch relevante Wert festgelegt?

Erst mal durch Deine Angaben. Hält der Zoll die aber für unglaubwürdig,
versucht er selber, den realen Wert zu ermitteln. Also so gesehen durch
eine Schätzung des Zoll.

> Ist es der Preis, zu dem ich die Ware verkaufe oder kaufe (z.B. über
> ebay)?

Normalerweise ist das der Preis, den Du bezahlt hast, ja. Einen anderen
Preis kannst Du ja auch schlecht nachweisen.

> Da stellt sich mir aber die Frage, ob das denn fair ist, denn
> dann gibts für ein und dasselbe Produkt verschiedene mögliche Preise,

Ja und? Geh doch mal in verschiedene Läden, da zahlst Du u. U. /auch/
für ein und das selbe Produkt unterschiedliche Preise.

> sogar 0€ wäre möglich, wenn ich etwas verschenke oder geschenkt bekomme.

Nein; nur weil Du etwas geschenkt bekommst, bedeutet das nicht, daß das
keinen /Wert/ hat. Das ist übrigens eine 'beliebte' Falle bei Reisenden,
die etwas von Freunden im Ausland geschenkt bekommen haben. Die fallen
dann aus allen Wolken, wenn sie bei der Einreise plötzlich Zollabgaben
dafür zahlen müssen.

Wolfgang
--

Frank Hucklenbroich

unread,
Jun 5, 2013, 2:53:47 AM6/5/13
to
Am Wed, 05 Jun 2013 00:17:33 +0200 schrieb Thorsten Klein:

> Hallo
>
> Gegeben ist ein gebrauchter, technischer, Gegenstand (älter als 6
> Monate), der über eine EU-Aussengrenze transportiert werden soll
> (aktuell CH-D). Wie wird da der zolltechnisch relevante Wert festgelegt?

Wenn er im Reiseverkehr eingeführt wird, Du ihn also selbst über die Grenze
transportierst, gilt erst mal eine Freigrenze von 300 EUR (per Flieger
sogar 430 EUR).

> Ist es der Preis, zu dem ich die Ware verkaufe oder kaufe (z.B. über
> ebay)?

Das wäre erst mal ein guter Anhaltspunkt, wenn der Preis halbwegs
realistisch ist. Im Zweifel schaut der Zoll in eine Schwacke-Liste (die es
auch für die meisten Waren gibt), um den Wert zu ermitteln.

> Da stellt sich mir aber die Frage, ob das denn fair ist, denn
> dann gibts für ein und dasselbe Produkt verschiedene mögliche Preise,
> sogar 0€ wäre möglich, wenn ich etwas verschenke oder geschenkt bekomme.

s.o., bei 0€ wird der Zoll den Wert anders ermitteln.

Grüße,

Frank
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Will Berghoff

unread,
Jun 5, 2013, 3:39:03 AM6/5/13
to
Am 05.06.2013 09:19, schrieb Martin Hentrich:

> Der Zoll bemisst sich nicht nach dem von der Person, die den
> Gegenstand einführt, gezahlten Preis, sondern nach dem Zollwert.
>
> Allgemeine Infos dazu:
> http://www.zoll-tarif.de/zollwert/

Aber aufpassen: Es ist auf jeden Fall die EUSt fällig (bei privater
Einfuhr bei Überschreiten der Freigrenze, bei Einfuhr zum gerwerblichen
Gebrauch grundsätzlich). D.h., es bietet sich in zweiterem Fall an, die
Einfuhr auf jeden Fall anzumelden, denn spätestens bei einer allfälligen
Betriebsprüfung fällt man auf. Da es sich dann um eine Straftat handelt,
sind die Folgen übel.

Zollabgaben sind immer seltener fällig, weil diese nicht durch das
Einfuhrland, sondern durch das Herkunftsland(!) bestimmt werden und
viele Produktgruppen mittlerweile abgabenfrei sind.

Armin Wolf

unread,
Jun 5, 2013, 4:07:52 AM6/5/13
to
"Will Berghoff" <real_...@berghoffs.de>

> Aber aufpassen: Es ist auf jeden Fall die EUSt fällig (bei privater
> Einfuhr bei Überschreiten der Freigrenze, bei Einfuhr zum gerwerblichen
> Gebrauch grundsätzlich). D.h., es bietet sich in zweiterem Fall an, die
> Einfuhr auf jeden Fall anzumelden, denn spätestens bei einer allfälligen
> Betriebsprüfung fällt man auf. Da es sich dann um eine Straftat handelt,
> sind die Folgen übel.

Wo liegt das Problembei der BP?

Voraussetzung: Unternehmer kauft Ware im Ausland

- Ware wird angemeldet
-> EUSt fällig, die bei der UST- Erklärung zurückgeholt wird.
-> Netto- Kosten bleiben im Aufwand

- Ware wird nicht angemeldet:

-> keine EUSt, keine Rückerstattung ,
-> Netto- Kosten bleiben im Aufwand.

Folglich gibt es bei der deutschen BP kein Handlungsbedarf,
außer der Prüfer moniert die EUSt, wenn die Belege unvoll-
ständig sind.

Unabhängig davon möchte der Deutsche die im Ausland ent-
richtete Mehrwertsteuer zurückerhalten, und das funktioniert
nur bei formvollendeter Ausfuhr (mit gleichzeitiger Verzollung)

Frank Hucklenbroich

unread,
Jun 5, 2013, 4:16:14 AM6/5/13
to
Am Wed, 5 Jun 2013 10:07:52 +0200 schrieb Armin Wolf:

> Unabhängig davon möchte der Deutsche die im Ausland ent-
> richtete Mehrwertsteuer zurückerhalten, und das funktioniert
> nur bei formvollendeter Ausfuhr (mit gleichzeitiger Verzollung)

Im OP ist von Gebrauchtware (über 6 Monate alt) die Rede, da dürfte die
ausländische MwSt eigentlich kein Thema mehr sein.

Grüße,

Frank

Will Berghoff

unread,
Jun 5, 2013, 4:24:38 AM6/5/13
to
Am 05.06.2013 10:07, schrieb Armin Wolf:
> "Will Berghoff" <real_...@berghoffs.de>
>
>> Aber aufpassen: Es ist auf jeden Fall die EUSt f�llig (bei privater
>> Einfuhr bei �berschreiten der Freigrenze, bei Einfuhr zum
>> gerwerblichen Gebrauch grunds�tzlich). D.h., es bietet sich in
>> zweiterem Fall an, die Einfuhr auf jeden Fall anzumelden, denn
>> sp�testens bei einer allf�lligen Betriebspr�fung f�llt man auf. Da es
>> sich dann um eine Straftat handelt, sind die Folgen �bel.
>
> Wo liegt das Problembei der BP?
>
> Voraussetzung: Unternehmer kauft Ware im Ausland
>
> - Ware wird angemeldet
> -> EUSt f�llig, die bei der UST- Erkl�rung zur�ckgeholt wird.
> -> Netto- Kosten bleiben im Aufwand
>
> - Ware wird nicht angemeldet:
>
> -> keine EUSt, keine R�ckerstattung ,
> -> Netto- Kosten bleiben im Aufwand.
>
> Folglich gibt es bei der deutschen BP kein Handlungsbedarf,
> au�er der Pr�fer moniert die EUSt, wenn die Belege unvoll-
> st�ndig sind.

Es gibt eine generelle Anmeldepflicht f�r gewerbliche Wareneinfuhr.
Deshalb handelt es sich bei diesem Tatbestand eben nicht nur um eine
unvollst�ndige Buchf�hrung, sondern um eine ungemeldete Einfuhr.

Es ist auch Aufgabe der Au�enpr�fer, Einfuhr-Verst��e festzustellen -
unabh�ngig davon, ob durch die Steuerverrechnung ein Schaden entstanden
ist oder nicht. Neben der Abgabenerledigung dient die Einfuhranmeldung
auch statistischen Zwecken und bei bestimmten Produkten auch der
Einfuhrkontrolle. Zu diesen Angaben ist der Unternehmer ebenfalls
verpflichtet. Schlie�lich handelt es sich hier um eine EU-Au�engrenze.

> Unabh�ngig davon m�chte der Deutsche die im Ausland ent-
> richtete Mehrwertsteuer zur�ckerhalten, und das funktioniert
> nur bei formvollendeter Ausfuhr (mit gleichzeitiger Verzollung)

Das ist davon unabh�ngig, weil er dazu nur die Ausfuhrbest�tigung der
Schweizer Zollabfertigung ben�tigt, aber nicht eine Einfuhrbest�tigung
des deutschen Zolls. Ob diese nun miteinander dar�ber kommunizieren,
entzieht sich meiner Kenntnis.

Will Berghoff

unread,
Jun 5, 2013, 4:25:55 AM6/5/13
to
Am 05.06.2013 10:16, schrieb Frank Hucklenbroich:

> Im OP ist von Gebrauchtware (über 6 Monate alt) die Rede, da dürfte die
> ausländische MwSt eigentlich kein Thema mehr sein.

Ja, es gibt ja keine gebrauchten Produkte, auf die erhebliche MwSt.
anfält, ist klar...

Thorsten Klein

unread,
Jun 5, 2013, 5:02:25 AM6/5/13
to
Am 05.06.2013 09:39, schrieb Will Berghoff:
> Einfuhr auf jeden Fall anzumelden, denn spätestens bei einer allfälligen
> Betriebsprüfung fällt man auf. Da es sich dann um eine Straftat handelt,
> sind die Folgen übel.

Was kümmert mich eine BP als Privatmensch? Ich habe kein Wort darüber
geschrieben dass ich gewerblich handle. Dies tue ich nämlich nicht.

Thorsten Klein

unread,
Jun 5, 2013, 5:03:43 AM6/5/13
to
Am 05.06.2013 09:19, schrieb Martin Hentrich:
> Der Zoll bemisst sich nicht nach dem von der Person, die den
> Gegenstand einführt, gezahlten Preis, sondern nach dem Zollwert.
>
> Allgemeine Infos dazu:
> http://www.zoll-tarif.de/zollwert/

Nach der Seite muss ich für jedes Produkt den aktuellen Zollwert erst
umständlich anfordern?

Thorsten Klein

unread,
Jun 5, 2013, 5:06:44 AM6/5/13
to
Am 05.06.2013 08:53, schrieb Frank Hucklenbroich:
> Wenn er im Reiseverkehr eingeführt wird, Du ihn also selbst über die Grenze
> transportierst, gilt erst mal eine Freigrenze von 300 EUR

Ist mir bekannt. Daher ja die Frage, sonst könnt ich es ja auch bequem
per Post schicken.

> (per Flieger
> sogar 430 EUR).
>

Per Schiff auch. Aber was diese wertmässige Unterscheidung soll, ist mir
schleierhaft.

> Im Zweifel schaut der Zoll in eine Schwacke-Liste (die es
> auch für die meisten Waren gibt), um den Wert zu ermitteln.

Nach meiner Recherche gibt es die nur für KfZ, und in meinem Fall ist es
sicher keins.

Thorsten Klein

unread,
Jun 5, 2013, 5:24:33 AM6/5/13
to
Am 05.06.2013 10:07, schrieb Armin Wolf:
> Voraussetzung: Unternehmer kauft Ware im Ausland

Bin kein Unternehmer
>
> Unabhängig davon möchte der Deutsche die im Ausland ent-
> richtete Mehrwertsteuer zurückerhalten, und das funktioniert
> nur bei formvollendeter Ausfuhr (mit gleichzeitiger Verzollung)

Auf Gebrauchtware wurde keine MwSt. bezahlt. S.h. schon, irgendwann mal.
Doch das interessiert denjenigen, der gebrauchte Ware kauft, nicht. Ihn
interessiert nur der Preis, den er für die Gebrauchtware bezahlt. Der
private Verkäufer führt ja auch keine MwSt. ab.

Martin Schoenbeck

unread,
Jun 5, 2013, 5:33:13 AM6/5/13
to
Hallo Thorsten,

Thorsten Klein schrieb:
Dann liest Du sie falsch. Da Du die Ware ja gekauft hast, wird der Zollwert
ermittelt aus dem Betrag, den Du dafür bezahlt hast, zuzüglich den
Transportkosten bis zu EU-Außengrenze. Beim Wert für die EUSt kommen dann
ggf. noch die Transportkosten im Inland hinzu.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Will Berghoff

unread,
Jun 5, 2013, 7:38:15 AM6/5/13
to
Du wirst Dich daran gewöhnen müssen, hier auch Informationen lesen, die
zwar im Zusammenhang mit Deiner Frage gegeben werden, nicht aber für
Dich zutreffen.

Dies ist eine Newsgroup, kein Chatroom.

Will Berghoff

unread,
Jun 5, 2013, 7:41:01 AM6/5/13
to
Am 05.06.2013 11:06, schrieb Thorsten Klein:
.
>> ... eine Freigrenze von 300 EUR
>> (per Flieger
>> sogar 430 EUR).
>>
>
> Per Schiff auch. Aber was diese wertmässige Unterscheidung soll, ist mir
> schleierhaft.

Es ist wohl eine weitere, zusätzliche Freigrenze für zollfreien
Bordverkauf bzw. Flughafenverkauf eingerechnet, die bei 130 EUR liegt.

Will Berghoff

unread,
Jun 5, 2013, 7:42:42 AM6/5/13
to
Ja, ist klar. Gebrauchtware ist immer ohne MwSt.

Und MwSt.-Rückerstattungen (Tax Free Shopping) gibt es im
Nicht-EU-Ausland auch nicht...

Oh. Mann...

Thorsten Klein

unread,
Jun 5, 2013, 12:21:31 PM6/5/13
to
Am 05.06.2013 11:33, schrieb Martin Schoenbeck:
> Da Du die Ware ja gekauft hast, wird der Zollwert
> ermittelt aus dem Betrag, den Du daf�r bezahlt hast,

Und wenn ich die Ware verschenke/geschenkt bekomme? Oder wenn ich
behaupten sollte, ich h�tte einen 80 Zoll Plasmabildirm (es geht um
etwas ganz anderes, soll nur ein Beispiel sein) von 2012 f�r 150�
verkauft haben?
Oder ich fahre mit 3 Begleitern �ber die Grenze und sage "TV 300�,
Fernbedienung 300�, Bedienungsanleitung 300�, Ferritkerne 300�" und
schon ist alles i.O.? Bezweifel ich irgendwie ;-)

> zuz�glich den
> Transportkosten bis zu EU-Au�engrenze.

Wieso haben die Transportkosten eine zolltechnische Relevanz? Die
Leistung "Transport bis zur Grenze" wird ja nicht eingef�hrt sondern
wird voll in einem Land erbracht.
Sonst k�nnte ich auch Bahnfahrkarten f�r FAhrten innerhalb Deutschlandes
innerhalb D steuerfrei kaufen, was nicht geht (Begr�ndung "die Leistung
"Transport" wird nicht aus dem Land ausgef�hrt"

Message has been deleted

Martin Schoenbeck

unread,
Jun 5, 2013, 3:37:02 PM6/5/13
to
Hallo Thorsten,

Thorsten Klein schrieb:

> Am 05.06.2013 11:33, schrieb Martin Schoenbeck:
>> Da Du die Ware ja gekauft hast, wird der Zollwert
>> ermittelt aus dem Betrag, den Du dafᅵr bezahlt hast,
>
> Und wenn ich die Ware verschenke/geschenkt bekomme? Oder wenn ich
> behaupten sollte, ich hᅵtte einen 80 Zoll Plasmabildirm (es geht um
> etwas ganz anderes, soll nur ein Beispiel sein) von 2012 fᅵr 150ᅵ
> verkauft haben?
> Oder ich fahre mit 3 Begleitern ᅵber die Grenze und sage "TV 300ᅵ,
> Fernbedienung 300ᅵ, Bedienungsanleitung 300ᅵ, Ferritkerne 300ᅵ" und
> schon ist alles i.O.? Bezweifel ich irgendwie ;-)

Ich auch. Deshalb schrieb ich oben auch nichts davon, daᅵ sich der Zollwert
aus Geschichten ermittelt, die Du Dir aus den Fingern saugst, sondern aus
dem Betrag, den Du dafᅵr bezahlt hast.

>> zuzᅵglich den
>> Transportkosten bis zu EU-Auᅵengrenze.
>
> Wieso haben die Transportkosten eine zolltechnische Relevanz? Die
> Leistung "Transport bis zur Grenze" wird ja nicht eingefᅵhrt sondern
> wird voll in einem Land erbracht.

Beim Zollwert geht ist nicht darum, wo irgendwelche Leistungen erbracht
werden, sondern daᅵ eine Ware mit einem bestimmten Wert ᅵber die
EU-Auᅵengrenze gebracht wird. Und dieser Wert beinhaltet natᅵrlicherweise
den Transport. Denn wᅵre die Ware Dir nicht soviel wert, daᅵ Du auch den
Transport bezahlst (entweder direkt oder bereits in dem enthalten, was Du
an den Verkᅵufer zahlst), dann hᅵttest Du sie ja nicht gekauft. Oder
zumindest nicht in die EU geschafft.

> Sonst kᅵnnte ich auch Bahnfahrkarten fᅵr FAhrten innerhalb Deutschlandes
> innerhalb D steuerfrei kaufen, was nicht geht (Begrᅵndung "die Leistung
> "Transport" wird nicht aus dem Land ausgefᅵhrt"

Beeindruckende Logik.

Gruᅵ Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paᅵt so.

Thorsten Klein

unread,
Jun 5, 2013, 6:01:12 PM6/5/13
to
Am 05.06.2013 21:37, schrieb Martin Schoenbeck:
> Ich auch. Deshalb schrieb ich oben auch nichts davon, daᅵ sich der Zollwert
> aus Geschichten ermittelt, die Du Dir aus den Fingern saugst, sondern aus
> dem Betrag, den Du dafᅵr bezahlt hast.
>
Der steht aber nirgendwo.
>
> Beim Zollwert geht ist nicht darum, wo irgendwelche Leistungen erbracht
> werden, sondern daᅵ eine Ware mit einem bestimmten Wert ᅵber die
> EU-Auᅵengrenze gebracht wird. Und dieser Wert beinhaltet natᅵrlicherweise
> den Transport. Denn wᅵre die Ware Dir nicht soviel wert, daᅵ Du auch den
> Transport bezahlst (entweder direkt oder bereits in dem enthalten, was Du
> an den Verkᅵufer zahlst), dann hᅵttest Du sie ja nicht gekauft. Oder
> zumindest nicht in die EU geschafft.

Sehr seltsame Regelung und fernab jeder Logik.
>
>> Sonst kᅵnnte ich auch Bahnfahrkarten fᅵr FAhrten innerhalb Deutschlandes
>> innerhalb D steuerfrei kaufen, was nicht geht (Begrᅵndung "die Leistung
>> "Transport" wird nicht aus dem Land ausgefᅵhrt"
>
> Beeindruckende Logik.

Ne, die ist ja nachvollziehbar.

Message has been deleted

Martin Schoenbeck

unread,
Jun 6, 2013, 3:11:15 AM6/6/13
to
Hallo Thorsten,

Thorsten Klein schrieb:

> Am 05.06.2013 21:37, schrieb Martin Schoenbeck:
>> Ich auch. Deshalb schrieb ich oben auch nichts davon, daß sich der Zollwert
>> aus Geschichten ermittelt, die Du Dir aus den Fingern saugst, sondern aus
>> dem Betrag, den Du dafür bezahlt hast.
>>
> Der steht aber nirgendwo.

Wenn Du ihn nicht belegen kannst, wirst Du mit einem der anderen
Wertermittlungsverfahren vorlieb nehmen müssen.

>> Beim Zollwert geht ist nicht darum, wo irgendwelche Leistungen erbracht
>> werden, sondern daß eine Ware mit einem bestimmten Wert über die
>> EU-Außengrenze gebracht wird. Und dieser Wert beinhaltet natürlicherweise
>> den Transport. Denn wäre die Ware Dir nicht soviel wert, daß Du auch den
>> Transport bezahlst (entweder direkt oder bereits in dem enthalten, was Du
>> an den Verkäufer zahlst), dann hättest Du sie ja nicht gekauft. Oder
>> zumindest nicht in die EU geschafft.
>
> Sehr seltsame Regelung und fernab jeder Logik.

Mit der Logik hast Du's nicht so, stimmts?

>>
>>> Sonst könnte ich auch Bahnfahrkarten für FAhrten innerhalb Deutschlandes
>>> innerhalb D steuerfrei kaufen, was nicht geht (Begründung "die Leistung
>>> "Transport" wird nicht aus dem Land ausgeführt"
>>
>> Beeindruckende Logik.
>
> Ne, die ist ja nachvollziehbar.

Für wen? Für jemand, der es für logisch hält, daß Mindestlöhne
Arbeitsplätze schaffen vermutlich ja. Für jemand, der Logik eher
mathematisch betrachtet als soziologisch, nicht.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
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