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Kontrollierbarkeit § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG (Solarsubvention)

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Markus Schaaf

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Sep 16, 2023, 6:59:47 AM9/16/23
to
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Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer
Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer
Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die
dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern,
wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von
Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen
Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt
werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten
als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der
Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30
Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
[...]
--<<<---

Wenn ich jetzt Solarkomponenten kaufe, einige Zeit als nicht
eintragungspflichtige Inselanlage in der Nähe des Wohnhauses oder
auf dem Balkon betreibe und dann z.B. wegen Defekts (oder jedem
anderen sinnvollen Grund) abbaue, kann das später niemand
bemängeln und eine Nachzahlung der USt verlangen. Meinungen?

MfG
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