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Zwangsvollstreckung - wie schnell?

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Rainer ilgmann

unread,
Oct 3, 2005, 12:22:46 PM10/3/05
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Wenn eine Ankündigung zur Zwangsvollstreckung wg.
Einkommenssteuereintreibung verschickt wurde,
wie lange dauert es noch, bis Konten gepfändet werden?
Wenn der rückständige Betrag s o f o r t entrichtet werde,
können Vollstreckungsmaßnahmen verhindert werden.
Wie schnell ist mit sofort gemeint?
Gruß
Ri


Martin Hentrich

unread,
Oct 3, 2005, 2:26:07 PM10/3/05
to
On Mon, 3 Oct 2005 18:22:46 +0200, "Rainer ilgmann"
<ilg...@hotmail.com> wrote:

>Wie schnell ist mit sofort gemeint?

unverzüglich = ohne schuldhaftes Verzögern.

also: so schnell wie es möglich ist bei normalem Geschäftslauf.
Nichts extra abwarten. Wenn die Bank offen hat eben sofort zur Bank.

Martin

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