da ich bei den Werbungskosten nicht über die 920€ komme würde ich aber
trotzdem gerne meine Steuer Software mit angeben.
Da ich eine vermietet Wohnung habe dachte ich, ich könnte die Kosten für
die Software dort unter Steuerberatung angeben. Würde das funktionieren?
Gruß
Christian
Wahrscheinlich wäre ein V+V-Verwaltungsprogramm für einen Ansatz besser
geeignet.
Andererseits hilft Dir die Software ja auch beim Ausfüllen der V. Versuchs
doch einfach einmal, indem Du sie dort berücksichtigst.
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Moin+Gruss Alexander - MVP for MS Excel - www.xxcl.de - mso2000sp3 --7-2
Hierzu BMF IV B 2 - S 2144/07/0002 vom 21.12.2007:
TZ 8:
Bei Beiträgen an Lohnsteuerhilfevereine, Aufwendungen für steuerliche
Fachliteratur und Software wird es nicht beanstandet, wenn diese
Aufwendungen i. H. v. 50 Prozent den Betriebsausgaben oder
Werbungskosten zugeordnet werden. Dessen ungeachtet ist aus
Vereinfachungsgründen der Zuordnung des Steuerpflichtigen bei
Aufwendungen für gemischte Steuerberatungskosten bis zu einem Betrag
von 100 Euro im VZ zu folgen!