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Gewerbesteuer und Anrechnung

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Harald Friis

unread,
Dec 5, 2010, 6:25:00 AM12/5/10
to
Hallo,

für das Jahr 2009 sei eine KG, die Gewerbesteuer für 2008 und
Vorauszahlung für 2009 bezahlt. Beides sind 2.500 Euro.

Im Jahr 2009 hat diese KG einen Gewinn ohne Gewerbesteuer von 4.000
Euro, bei Einrechnung der Steuer also einen Verlust von 1.000 Euro.

Wie erstelle ich jetzt die Bilanz für 2009 für die KG und was passiert
mit diesen Zahlungen im Rahmen der ESt der (natürlichen) Komplementäre?

Danke für Infos.

Gruß

Harald Friis

Alexander Schröder

unread,
Dec 5, 2010, 1:21:07 PM12/5/10
to
Am 05.12.2010 12:25, schrieb Harald Friis:
> für das Jahr 2009 sei eine KG, die Gewerbesteuer für 2008 und
> Vorauszahlung für 2009 bezahlt. Beides sind 2.500 Euro.
>
> Im Jahr 2009 hat diese KG einen Gewinn ohne Gewerbesteuer von 4.000
> Euro, bei Einrechnung der Steuer also einen Verlust von 1.000 Euro.

> Wie erstelle ich jetzt die Bilanz für 2009 für die KG

Die GewSt ist ab Erhebungszeitraum 2008 nach § 4 Abs. 5b EStG nicht
abziehbar. Damit ergibt sich ein Gewerbeertrag vor Freibetrag i. H. von
4.000 EUR und nach FB (§ 11 Abs. 1 GewStG) i. H. von 0 EUR. Die GewSt
2009 beträgt 0 EUR. In der Bilanz ist eine GewSt-Aktivierung i. H. von
2.500 EUR vorzunehmen. Der Jahresüberschuß beträgt somit (- 1.000 EUR +
2.500 EUR =) 1.500 EUR.

> und was passiert
> mit diesen Zahlungen im Rahmen der ESt der (natürlichen) Komplementäre?

Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb der KG betragen 4.000 EUR. Indem diese
nach dem Gewinnverteilungsschlüssel auf die Gesellschafter verteilt
werden, ist auch die Nichtabziehbarkeit der GewSt bei den
Gesellschaftern berücksichtigt.

Zu einer Steuerermäßigung nach § 35 EStG kommt es nicht, da die gezahlte
GewSt wieder erstattet wird.

Wenn man die Ausgangsbeträge jeweils verzehnfachen würde, käme man auch
zu einer Steuerermäßigung:

Gewerbeertrag: 40.000 EUR
./. FB 24.500 EUR
-------------------------
Gewerbeertrag 15.500 EUR
x 3,5 %
-------------------------
Steuermeßbetrag 542 EUR

Auf einen Gesellschafter, der zu 1/2 beteiligt ist, entfallen Einkünfte
aus Gewerbebetrieb i. H. von 20.000 EUR. Nach Grundtarif sollte das für
2009 zu einer tariflichen Steuer i. H. von 2.759 EUR führen.

"Die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen
Steuerermäßigungen mit Ausnahme der §§ 34f, 34g und 35a, ermäßigt sich,
soweit sie anteilig auf im zu versteuernden Einkommen enthaltene
gewerbliche Einkünfte entfällt (Ermäßigungshöchstbetrag), ...
2. bei Einkünften aus Gewerbebetrieb als Mitunternehmer im Sinne des §
15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ... um das 3,8-fache des jeweils für den dem
Veranlagungszeitraum entsprechenden Erhebungszeitraum festgesetzten
anteiligen Gewerbesteuer-Messbetrags" (§ 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG).

Ant. GewSt-Meßbetrag 271 EUR
x Faktor 3,8
-------------------------------
= 1.030 EUR

"Der Ermäßigungshöchstbetrag ist wie folgt zu ermitteln:
Summe der positiven gewerblichen Einkünfte / Summe aller positiven
Einkünfte x geminderte tarifliche Steuer" (§ 35 Abs. 1 Satz 2 EStG).

In meinem Beispiel liegen nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor, so daß
die oben berechnete tarifliche Steuer i. H. von 2.759 EUR zugleich der
Ermäßigungshöchstbetrag ist.

Daher beträgt die Steuerermäßigung nach § 35 EStG: 1.030 EUR.

Tarifliche ESt 2.759 EUR
./. Steuerermäßigung § 35 EStG 1.030 EUR
-----------------------------------------
Festzusetzende ESt 1.729 EUR

Alex

Harald Friis

unread,
Dec 7, 2010, 2:37:44 PM12/7/10
to
Am 05.12.2010 19:21, schrieb Alexander Schröder:

> Die GewSt ist ab Erhebungszeitraum 2008 nach § 4 Abs. 5b EStG nicht
> abziehbar. Damit ergibt sich ein Gewerbeertrag vor Freibetrag i. H. von
> 4.000 EUR und nach FB (§ 11 Abs. 1 GewStG) i. H. von 0 EUR. Die GewSt
> 2009 beträgt 0 EUR. In der Bilanz ist eine GewSt-Aktivierung i. H. von
> 2.500 EUR vorzunehmen. Der Jahresüberschuß beträgt somit (- 1.000 EUR +
> 2.500 EUR =) 1.500 EUR.
>


Hallo Alex,

danke für Antwort.

Gruß

Harald Friis

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