Viele Grüße
Mirjam
> Können wir die von uns gezahlte Grundsteuer denn auch steuerlich absetzen?
Sofern Du deine Wohung / Haus beruflich oder gewerblich nutzt ja.
> Es wäre ja schon ziemlich unfair, wenn er sie zwar nicht bezahlt, aber
> dann noch steuerlich absetzt.
Den Satz versteh ich nicht! Natürlich zahlt er die Grundsteuer. Im Rahmen
der
Nebenkostenabrechnung bekommt der das Geld von dir zurück :-)
Gruß
Jan
Falls im Mietvertrag vereinbart, ist dagegen nichts einzuwenden.
>Können wir die von uns gezahlte Grundsteuer denn auch steuerlich absetzen?
Nein.
>Es wäre ja schon ziemlich unfair, wenn er sie zwar nicht bezahlt, aber dann
>noch steuerlich absetzt.
Tut er das wirklich? *Er* könnte dann mit dem Finanzamt ein Problem
bekommen, das hat aber mit *euch* nichts zu tun.
--
MfG: Willy Moll
Willy Moll, Finanzhonorarberater, http://www.moll-fb.de
>>Es wäre ja schon ziemlich unfair, wenn er sie zwar nicht bezahlt, aber dann
>>noch steuerlich absetzt.
>
> Tut er das wirklich? *Er* könnte dann mit dem Finanzamt ein Problem
> bekommen, das hat aber mit *euch* nichts zu tun.
warum sollte er mit dem Finanzamt ein Problem bekommen?
Natürlich wird er die Grundsteuer als gezahlte Kosten geltend machen.
Aber genauso muß er die vereinnahmten Nebenkosten als Einnahmen mit
berücksichtigen. Steuerlicher Effekt ist 0 - wo also ist das Problem
überhaupt?
Ciao
Gerhard
>
> Tut er das wirklich? *Er* könnte dann mit dem Finanzamt ein Problem
> bekommen, das hat aber mit *euch* nichts zu tun.
>
AFAIK sind die "Nebenkosten" auf der eine Seite normale Einnahmen
und auf der anderen Seite Werbungskosten, also ein Nullsummenspiel.
[X] Realname erwünscht.
> habe mal eine Frage, vielleicht weiß die ja zufällig jemand zu beantworten:
> Unser Vermieter hat seine Grundsteuer auf seine Mieter (uns) abgewälzt.
> Können wir die von uns gezahlte Grundsteuer denn auch steuerlich absetzen?
Nur wenn das Mietobjekt in direktem Zusammenhang mit einer Einkunftsart
steht.
> Es wäre ja schon ziemlich unfair, wenn er sie zwar nicht bezahlt, aber dann
> noch steuerlich absetzt.
Einnahmen aus den "Nebenkosten" gleichen sich mit den Werbungskosten aus.
>
> Einnahmen aus den "Nebenkosten" gleichen sich mit den Werbungskosten aus.
Genauer :
Die Umlage gleicht sich mit den umlagefähigen Werbungskosten aus. Durch
Abschreibung oder Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage, bzw.
Zahlungen aus der Instandhaltungsrücklage gibt es natürlich meist höher
Werbungskosten. Natürlich gibt es da auch leichte andere Abweichungen
durch Zinsen etc.
Durch die Nebenkostenabrechnung im folgenden Jahr gibt es meist leichte
Verschiebungen.
Eric
Weil er *nach der im OP geäußerten Vermutung* zwar dies tut:
>Natürlich wird er die Grundsteuer als gezahlte Kosten geltend machen.
aber dies unterläßt:
>Aber genauso muß er die vereinnahmten Nebenkosten als Einnahmen mit
>berücksichtigen.
(Zumindest läßt sich die Fragestellung IMHO so interpretieren)
Wenn dem so ist (wir und wahrscheinlich auch die Fragestellerin wissen
es nicht, deshalb meine Einschränkung, "falls er dies wirklich tut")
dürfte sich die Frage nach dem Problem erübrigen.