Bei Rechnungsverbuchung ist die Skontogewährung ja noch nicht erfolgt.
Da wird doch nur das Recht zur Inanspruchnahme von Skonto bei Zahlung
bis zu einem Termin eingeräumt. Die Wahrnehmung dieses Rechts erfolgt
erst bei Zahlung. Und es ändert sich auch etwas (Verschiebung) wenn
die Rechnung am Ende eines Monats liegt und die Zahlung im Folgemonat
erfolgt. Gleiches natürlich auch beim Jahreswechsel.
Ein EÜR-ler braucht m.W. nur den Geldfluß aufzuzeichnen. Wie das gehandhabt
wird, kommt auf das verwendete Programm an und ob man bilanziert oder
nicht.
Wenn die komplette Rechnung gebucht wird, sieht man übers Jahr, was an
Skonto zusammenkommt und freut sich. :-)
Grüße, Roger
Der OP schrieb, er buche Rechnungen...
aber auch bei EÜR sollte man sich überlegen, ob man nicht trotzdem
Rechnungen bucht (einfache Korrektur dann in der EÜR) um z.B. einen
vernünftigen Überblick über Außenstände zu haben ohne noch mal eine
extra Liste/Ablage/Zettelkasten oder so zu brauchen. Auch für zu
zahlende Rechnungen kann dies, je nach Programm, sinnvoll sein, da
gibt es so etwas wie Fälligkeitslisten die eine günstige Planung der
Zahlung zulassen. Es sind zwar pro Rechnung nur kleine Beträge, diese
können sich aber im Jahr auf mehrere tausend Euro summieren bei
optimaler Zahlung.