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Re: Skonto buchen oder nicht

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Andreas Gumtow

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Nov 5, 2006, 5:45:52 AM11/5/06
to
Nico Weinreich tippte am 05.11.2006 11:01:
> Hallo,
>
> wenn ich eine Rechnung im SKR03 buche, auf der ein Skonto ausgewiesen,
> diese Rechnung auch mit dem skontierten Betrag per Lastschrift
> eingezogen wird, ist es dann schlimm, wenn ich gleich den Skontobetrag
> beispielsweise auf 3400 verbuche oder muss ich denn vollen Betrag buchen
> und bei Zahlung über das Konto 3735 ausgleichen? Da nach Soll versteuert
> wird, ändert das doch prinzipiell nichts an der Vorsteuer ob ich einfach
> oder mit Skonto buche, oder?

Bei Rechnungsverbuchung ist die Skontogewährung ja noch nicht erfolgt.
Da wird doch nur das Recht zur Inanspruchnahme von Skonto bei Zahlung
bis zu einem Termin eingeräumt. Die Wahrnehmung dieses Rechts erfolgt
erst bei Zahlung. Und es ändert sich auch etwas (Verschiebung) wenn
die Rechnung am Ende eines Monats liegt und die Zahlung im Folgemonat
erfolgt. Gleiches natürlich auch beim Jahreswechsel.

Roger Kluge

unread,
Nov 6, 2006, 4:28:15 AM11/6/06
to

Ein EÜR-ler braucht m.W. nur den Geldfluß aufzuzeichnen. Wie das gehandhabt
wird, kommt auf das verwendete Programm an und ob man bilanziert oder
nicht.
Wenn die komplette Rechnung gebucht wird, sieht man übers Jahr, was an
Skonto zusammenkommt und freut sich. :-)

Grüße, Roger

Andreas Gumtow

unread,
Nov 6, 2006, 3:38:26 PM11/6/06
to
Roger Kluge tippte am 06.11.2006 10:28:

Der OP schrieb, er buche Rechnungen...

aber auch bei EÜR sollte man sich überlegen, ob man nicht trotzdem
Rechnungen bucht (einfache Korrektur dann in der EÜR) um z.B. einen
vernünftigen Überblick über Außenstände zu haben ohne noch mal eine
extra Liste/Ablage/Zettelkasten oder so zu brauchen. Auch für zu
zahlende Rechnungen kann dies, je nach Programm, sinnvoll sein, da
gibt es so etwas wie Fälligkeitslisten die eine günstige Planung der
Zahlung zulassen. Es sind zwar pro Rechnung nur kleine Beträge, diese
können sich aber im Jahr auf mehrere tausend Euro summieren bei
optimaler Zahlung.


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