Ralf
mein Beileid. Wohl kaum einkommensteuerrechtlich, nur für die
Erbschaftsteuer relevant.
Georg
Ralf W. schrieb:
>Hallo, im letzten Jahr ist meine Mutter gestorben. Welche der
>Beerdigungskosten kann ich wo absetzen?
http://www.steuerthek.de/handbuch/est/aussergewoehnlichebelastungen_andere_beerdigungskosten.htm
Als außergewöhnliche Belastung sind Beerdigungskosten zu
berücksichtigen für Angehörige, soweit sie den Nachlaß und etwaige
Versicherungsleistungen übersteigen. (!!) Es können aber nur Kosten
berücksichtigt werden, die mit der Beerdigung unmittelbar zusammenhängen
(z.B. Kauf einer Grabstätte, Kosten für einen Sarg, Blumen, Kränze,
Todesanzeigen). Die Kosten für die Trauerkleidung und die Bewirtung der
Trauergäste werden nicht anerkannt.
Also nur, wenn der Nachlaß+Versicherungen weniger als die Kosten.
Martin
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"Das Usenet ist prinzipiell ein recht lustiger Haufen, machmal ein
lustiger Haufen kleinkarierter, besserwissender und arroganter
Arschlöcher, aber doch immer irgendwie lustig." (Oliver C. Thornton)