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Nachgewiesen km-Kosten über 30 cent/km

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Sebastian Berndt

unread,
Mar 29, 2022, 10:46:39 AM3/29/22
to
Moin,

oft genug habe ich gelesen, dass ich bei Fahrtkosten auch höhere als die
pauschalen 0,30 €/km ansetzen kann, soweit ich diese nachweisen kann.

Was ich aber nicht finden konnte, ist, welche Kosten eingerechnet werden
können. Z.B. meine ich, dass z.B. Parkgebühren nicht in der Pauschale
enthalten sind, sondern sowieso bei der entsprechenden Fahrt angesetzt
(und entsprechend vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden dürfen).
Kennt dazu jemand eine grobe Übersicht? (Außergewöhnliche Kosten dürften
in meinem Fall nicht aufgetreten sein.)

Und ist es tatsächlich so einfach, alle Ausgaben durch die Gesamt-km des
Jahres zu teilen? Oder muss man ggf. irgendwo Abschreibungen über
mehrere Jahre berücksichtigen?

Mir kommt das für deutsches Steuerrecht zu einfach vor :-) Wenn ich aber
bspw. die Materialkosten bei der einen großen Werkstattrechnung
abschreiben muss, bin ich wahrscheinlich schon wieder unter oder nur
ganz knapp über 0,30 €/km, so dass sich der Aufwand (nicht zuletzt
angesichts der Arbeitnehmerpauschale von 1000 €, die man ja auch erstmal
überschreiten muss) nicht lohnt.

Grüßle

Seb.
--
Lacho calad! Drego morn!
http://metal-und-christentum.de/home/
http://x451.de
http://afcvth.de

Detlef Meißner

unread,
Mar 29, 2022, 11:02:53 AM3/29/22
to
Am 29.03.2022 um 16:38 schrieb Sebastian Berndt:
> Moin,
>
> oft genug habe ich gelesen, dass ich bei Fahrtkosten auch höhere als die
> pauschalen 0,30 €/km ansetzen kann, soweit ich diese nachweisen kann.

Du kannst entweder die Entfernungspauschale von 0,30 €/km ansetzen oder
die *tatsächlichen* Fahrtkosten.

Und zu letzterem gehören all die Kosten, die du für deine Auto hast.
Aber die dann entsprechend zuzuordnen bzw. aufzubröseln zwischen Fahrten
zur Arbeit und Privatfahrten ist reichlich arbeitsintensiv. Deshalb
nehmen die meisten Menschen die Pauschale.

Detlef

Wolfgang Fieg

unread,
Apr 1, 2022, 12:14:47 PM4/1/22
to
Am 29.03.2022 um 17:02 schrieb Detlef Meißner:
> Am 29.03.2022 um 16:38 schrieb Sebastian Berndt:
>> Moin,
>>
>> oft genug habe ich gelesen, dass ich bei Fahrtkosten auch höhere als die
>> pauschalen 0,30 €/km ansetzen kann, soweit ich diese nachweisen kann.
>

> Aber die dann entsprechend zuzuordnen bzw. aufzubröseln zwischen Fahrten
> zur Arbeit und Privatfahrten ist reichlich arbeitsintensiv. ...

Wie das? Man führt einfach ein Fahrtenbuch und weist die beruflichen
Kilometer, die für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und die
Privatfahrten jeweils in einer besonderen Spalte aus. Ich habe das das
mit einer Excel-Tabelle im Smartphone gemacht.

Bei so manchem deutschen Pkw (untere Mittelklasse) und 15.000 km
Jahresfahrleistung kommen schon die Abschreibungen bedenklich nahe an
die Pauschale.

Wolfgang

Detlef Meißner

unread,
Apr 1, 2022, 12:29:57 PM4/1/22
to

Am 01.04.2022 um 18:14 schrieb Wolfgang Fieg:
> Am 29.03.2022 um 17:02 schrieb Detlef Meißner:
>> Am 29.03.2022 um 16:38 schrieb Sebastian Berndt:
>>> Moin,
>>>
>>> oft genug habe ich gelesen, dass ich bei Fahrtkosten auch höhere als die
>>> pauschalen 0,30 €/km ansetzen kann, soweit ich diese nachweisen kann.
>>
>
>> Aber die dann entsprechend zuzuordnen bzw. aufzubröseln zwischen Fahrten
>> zur Arbeit und Privatfahrten ist reichlich arbeitsintensiv. ...
>
> Wie das? Man führt einfach ein Fahrtenbuch und weist die beruflichen
^^^^^^^
Hier scheitert es bei vielen Menschen bereits.

> Kilometer, die für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und die
> Privatfahrten jeweils in einer besonderen Spalte aus. Ich habe das das
> mit einer Excel-Tabelle im Smartphone gemacht.
>
> Bei so manchem deutschen Pkw (untere Mittelklasse) und 15.000 km
> Jahresfahrleistung kommen schon die Abschreibungen bedenklich nahe an
> die Pauschale.
>
Ohne Frage.

Aber du musst eben auch noch für die übrigen Kosten eine Aufstellung machen.

Und was Excel angeht ... naja. Wenn man's nicht mit Papier und Bleistift
schafft, dann erst recht nicht mit Excel.

Ist wie mit einem Haushaltsbuch.

Detlef

Wolfgang Fieg

unread,
Apr 1, 2022, 2:28:16 PM4/1/22
to
Ja, das ist natürlich richtig, das muss man machen. Man muss halt
prüfen, ob es den Aufwand lohnt.

Wolfgang

Detlef Meißner

unread,
Apr 1, 2022, 2:39:24 PM4/1/22
to
> Ja, das ist natürlich richtig, das muss man machen. Man muss halt
> prüfen, ob es den Aufwand lohnt.

Prüfen kannst du aber erst, nachdem das Jahr rum ist. Dann allerdings
ist es für Belege zu spät, die bekommt man dann nicht mehr zusammen.
Also muss man bereits vorher anfangen, Aufzeichnungen zu machen und
belege zu sammeln. Kann man machen, aber die meisten Menschen bringen
das nicht fertig - oder sie haben einen persönlichen Buchhalter. ;-)
Detlef

Wilh.Lau

unread,
Apr 1, 2022, 3:22:54 PM4/1/22
to
Am 01.04.22 um 20:28 schrieb Wolfgang Fieg:
> Ja, das ist natürlich richtig, das muss man machen. Man muss halt
> prüfen, ob es den Aufwand lohnt.

1. Schritt Online-Banking machen
2. Schritt alle Ausgaben über Karte
3. Schritt bei jeder Abbuchung privaten oder wirtschaftlichen Anteil
ausrechnen.
4. Schritt monatlich abrechnen und mit km-Leistung vergleichen.

Mehr fällt mir nicht ein!

VG Wilhelm aus Kassel

Philipp Klaus Krause

unread,
Apr 2, 2022, 3:43:58 AM4/2/22
to
Am 01.04.22 um 18:14 schrieb Wolfgang Fieg:
> Wie das? Man führt einfach ein Fahrtenbuch und weist die beruflichen
> Kilometer, die für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und die
> Privatfahrten jeweils in einer besonderen Spalte aus. Ich habe das das
> mit einer Excel-Tabelle im Smartphone gemacht.

So "einfach" ist das Führen eines Fahrtenbuchs nicht. Wenn dein
Finanzamt deine Exceltabelle akzeptiert hat, hast du sehr großes Glück
gehabt.

Philipp Klaus Krause

unread,
Apr 2, 2022, 3:49:25 AM4/2/22
to
Am 01.04.22 um 18:29 schrieb Detlef Meißner:

> Und was Excel angeht ... naja. Wenn man's nicht mit Papier und Bleistift
> schafft, dann erst recht nicht mit Excel.

Ein Fahrtenbuch fürs Finanzamt kann weder mit Papier und Bleistift noch
mit Excel geführt werden.

As Einstieg: Abschnitt "Anforderungen an ein ordnungsgemäßes
Fahrtenbuch", https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrtenbuch und die dort
verlinkten Urteile.

Detlef Meißner

unread,
Apr 2, 2022, 4:10:05 AM4/2/22
to
Am 02.04.2022 um 09:49 schrieb Philipp Klaus Krause:
> Am 01.04.22 um 18:29 schrieb Detlef Meißner:
>
>> Und was Excel angeht ... naja. Wenn man's nicht mit Papier und Bleistift
>> schafft, dann erst recht nicht mit Excel.
>
> Ein Fahrtenbuch fürs Finanzamt kann weder mit Papier und Bleistift noch
> mit Excel geführt werden.

So meinte ich das auch nicht.

Detlef

Bastian Blank

unread,
Apr 2, 2022, 4:17:27 AM4/2/22
to
Sebastian Berndt wrote:
> oft genug habe ich gelesen, dass ich bei Fahrtkosten auch höhere als die
> pauschalen 0,30 €/km ansetzen kann, soweit ich diese nachweisen kann.

Du meinst Fahrtkosten nach § 9 Abs 1 Nr 4a EStG, also Kosten für
beruflich veranlasste Fahrten, die nicht der Arbeitsweg sind und auch
sonst nicht vom Arbeitgeber erstattet werden? Dort wird verwießen auf
das Bundesreisekostengesetz, was 0,30 €/km als Höchstsatz angibt, im
Normalfall sogar nur 0,20 €/km.

> Mir kommt das für deutsches Steuerrecht zu einfach vor :-)

Well, normalerweise würde ich erwarten, das der Arbeitgeber für die
durch ihn veranlassten Kosten aufkommt und nicht die Gemeinschaft.

Bastian

Detlef Meißner

unread,
Apr 2, 2022, 4:27:59 AM4/2/22
to
Es gibt auch Fahrten, die nicht durch den Arbeitgeber veranlasst sind,
aber trotzdem beruflich veranlasst sind.
Außerdem kann es sein, dass der Arbeitgeber nicht alle Kosten erstattet.

Detlef



Marc Haber

unread,
Apr 3, 2022, 4:20:37 AM4/3/22
to
Es gibt unterschiedliche Fahrtenbuchanforderungen mit
unterschiedlichen Anforderungen an die Unveränderbarkeit.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

Alexander Goetzenstein

unread,
Apr 4, 2022, 3:45:59 AM4/4/22
to
Hallo,

Am 02.04.22 um 10:17 schrieb Bastian Blank:
> Du meinst Fahrtkosten nach § 9 Abs 1 Nr 4a EStG, also Kosten für
> beruflich veranlasste Fahrten, die nicht der Arbeitsweg sind und auch
> sonst nicht vom Arbeitgeber erstattet werden? Dort wird verwießen auf
> das Bundesreisekostengesetz, was 0,30 €/km als Höchstsatz angibt, im
> Normalfall sogar nur 0,20 €/km.

bereits vor zwei Jahrzehnten (als ich noch angestellt war mit viel
Reisetätigkeit) habe ich 31 ct/km erstattet bekommen, was nach meiner
Berechnung der tatsächlich angefallenen Kosten für einen Smart auch
ziemlich genau hinkam. Damals habe ich mich um die Details und
rechtlichen Grundlagen nicht gekümmert, aber ich musste auch keine
Steuern zusätzlich entrichten. Wie erklärt sich dies?


--
Gruß
Alex

Detlef Meißner

unread,
Apr 4, 2022, 3:52:58 AM4/4/22
to
Doch vermutlich von deinem Arbeitgeber.

Detlef

Alexander Goetzenstein

unread,
Apr 4, 2022, 3:58:39 AM4/4/22
to
Hallo,

Am 04.04.22 um 09:52 schrieb Detlef Meißner:
natürlich. Aber wenn im Gesetz max. 30 ct anerkannt werden, müsste doch
alles darüber als zusätzliches Einkommen betrachtet und entsprechend
versteuert werden -oder bin ich da auf dem Holzweg?


--
Gruß
Alex

Detlef Meißner

unread,
Apr 4, 2022, 4:23:08 AM4/4/22
to
Hmm, da bin ich überfragt.
Möglicherweise gibt es da spezielle Regelungen, die die Arbeitgeber
betreffen.
Wenn Du allerdings keine Fahrten beim Finanzamt geltend gemacht hast,
dann kann das Finanzamt davon ja auch nichts wissen.

Inzwischen sieht das wohl, wegen der elektronischen Datenübertragung,
etwas anders aus.

Detlef

Sebastian Berndt

unread,
Apr 5, 2022, 10:08:48 AM4/5/22
to
Am 01.04.2022 um 18:14 schrieb Wolfgang Fieg:
> Bei so manchem deutschen Pkw (untere Mittelklasse) und 15.000 km
> Jahresfahrleistung kommen schon die Abschreibungen bedenklich nahe an
> die Pauschale.

Danke für den Verweis auf die Abschreibung. Das ist ein interessanter
Hinweis, dem ich mal nachgehen werde.

Sebastian Berndt

unread,
Apr 5, 2022, 10:08:49 AM4/5/22
to
Am 04.04.2022 um 09:58 schrieb Alexander Goetzenstein:
> Hallo,
>
> Am 04.04.22 um 09:52 schrieb Detlef Meißner:
>> Am 04.04.2022 um 09:45 schrieb Alexander Goetzenstein:
>>> Am 02.04.22 um 10:17 schrieb Bastian Blank:
>>>> Du meinst Fahrtkosten nach § 9 Abs 1 Nr 4a EStG, also Kosten für

Ja, das meine ich.

>>>> beruflich veranlasste Fahrten, die nicht der Arbeitsweg sind und auch
>>>> sonst nicht vom Arbeitgeber erstattet werden? Dort wird verwießen auf
>>>> das Bundesreisekostengesetz, was 0,30 €/km als Höchstsatz angibt, im
>>>> Normalfall sogar nur 0,20 €/km.

Nö, richtig lesen hilft:

"*Anstelle* der tatsächlichen Aufwendungen [...] /können/ die
Fahrtkosten mit den pauschalen Kilometersätzen angesetzt werden, die für
das jeweils benutzte Beförderungsmittel (Fahrzeug) als *höchste*
Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz festgesetzt sind."

=> 0,30 €/km können zur Vereinfachung immer pauschal angesetzt werden,
wenn Du mehr hattest, musst Du die nachweisen.

>>>
>>> bereits vor zwei Jahrzehnten (als ich noch angestellt war mit viel
>>> Reisetätigkeit) habe ich 31 ct/km erstattet bekommen, was nach meiner
>>> Berechnung der tatsächlich angefallenen Kosten für einen Smart auch
>>> ziemlich genau hinkam. Damals habe ich mich um die Details und
>>> rechtlichen Grundlagen nicht gekümmert, aber ich musste auch keine
>>> Steuern zusätzlich entrichten. Wie erklärt sich dies?
>>>
>> Doch vermutlich von deinem Arbeitgeber.
>
> natürlich. Aber wenn im Gesetz max. 30 ct anerkannt werden, müsste doch
> alles darüber als zusätzliches Einkommen betrachtet und entsprechend
> versteuert werden -oder bin ich da auf dem Holzweg?

Von der Logik her eigentlich ja. Aber wenn es der Arbeitgeber nicht
macht, ist das auch nicht Dein Problem.

Vor dem "Problem" stand ich tatsächlich letztes Jahr, aber es gibt in
den Formularen nicht einmal eine Möglichkeit "zu viel erstattete"
Fahrtkosten anzugeben. Nur andersrum geht.

Ergo: Nicht mein Problem, wenn der AG es falsch macht. Vielleicht macht
er es sogar richtig, weil er mehr weiß als ich :-)

Sebastian Berndt

unread,
Apr 5, 2022, 10:08:49 AM4/5/22
to
Am 29.03.2022 um 17:02 schrieb Detlef Meißner:
> Am 29.03.2022 um 16:38 schrieb Sebastian Berndt:
>> Moin,
>>
>> oft genug habe ich gelesen, dass ich bei Fahrtkosten auch höhere als die
>> pauschalen 0,30 €/km ansetzen kann, soweit ich diese nachweisen kann.
>
> Du kannst entweder die Entfernungspauschale von 0,30 €/km ansetzen oder
> die *tatsächlichen* Fahrtkosten.
>
> Und zu letzterem gehören all die Kosten, die du für deine Auto hast.
> Aber die dann entsprechend zuzuordnen bzw. aufzubröseln zwischen Fahrten
> zur Arbeit und Privatfahrten ist reichlich arbeitsintensiv.

Deswegen meine Frage: um abzuschätzen, ob es sich überhaupt lohnt. Da
bereits der Arbeitgeber auf einem Fahrtenbuch besteht, ist die
Aufteilung an sich kein Problem. Bleibt nur der Arbeitsaufwand, die
Belege alle zusammenzustellen und die Kosten als ganze richtig zu berechnen.

> Deshalb
> nehmen die meisten Menschen die Pauschale.

Ist klar. Als ich mit 22 cent/km unterwegs war, habe ich locker flockig
die 30 cent/km pauschal angesetzt. :-)

Detlef Meißner

unread,
Apr 5, 2022, 10:22:17 AM4/5/22
to
Am 05.04.2022 um 16:02 schrieb Sebastian Berndt:
> Am 01.04.2022 um 18:14 schrieb Wolfgang Fieg:
>> Bei so manchem deutschen Pkw (untere Mittelklasse) und 15.000 km
>> Jahresfahrleistung kommen schon die Abschreibungen bedenklich nahe an
>> die Pauschale.
>
> Danke für den Verweis auf die Abschreibung. Das ist ein interessanter
> Hinweis, dem ich mal nachgehen werde.
>
Benzin, Öl, Reifen, Inspektionen, Reparaturen, Versicherungsbeiträge
(ggf. absetzbar bei den Sonderausgaben), Finanzierungskosten,
Kfz-Steuer, Abschreibung, Mautkosten, Parkgebühren.

Detlef

Detlef Meißner

unread,
Apr 5, 2022, 10:25:09 AM4/5/22
to
Am 05.04.2022 um 16:04 schrieb Sebastian Berndt:
> Am 29.03.2022 um 17:02 schrieb Detlef Meißner:
>> Am 29.03.2022 um 16:38 schrieb Sebastian Berndt:
>>> Moin,
>>>
>>> oft genug habe ich gelesen, dass ich bei Fahrtkosten auch höhere als die
>>> pauschalen 0,30 €/km ansetzen kann, soweit ich diese nachweisen kann.
>>
>> Du kannst entweder die Entfernungspauschale von 0,30 €/km ansetzen oder
>> die *tatsächlichen* Fahrtkosten.
>>
>> Und zu letzterem gehören all die Kosten, die du für deine Auto hast.
>> Aber die dann entsprechend zuzuordnen bzw. aufzubröseln zwischen Fahrten
>> zur Arbeit und Privatfahrten ist reichlich arbeitsintensiv.
>
> Deswegen meine Frage: um abzuschätzen, ob es sich überhaupt lohnt. Da
> bereits der Arbeitgeber auf einem Fahrtenbuch besteht, ist die
> Aufteilung an sich kein Problem. Bleibt nur der Arbeitsaufwand, die
> Belege alle zusammenzustellen und die Kosten als ganze richtig zu berechnen.

Der Anteil der Privatfahrten sollte aber nicht allzu hoch sein.
>
>> Deshalb
>> nehmen die meisten Menschen die Pauschale.
>
> Ist klar. Als ich mit 22 cent/km unterwegs war, habe ich locker flockig
> die 30 cent/km pauschal angesetzt. :-)
>
Ich glaube, diese Rechnung geht nicht auf.

Detlef

Detlef Meißner

unread,
Apr 5, 2022, 10:29:51 AM4/5/22
to
"Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber" googlen. :-)

Detlef

Stefan Schmitz

unread,
Apr 5, 2022, 11:20:49 AM4/5/22
to
Am 05.04.2022 um 16:04 schrieb Sebastian Berndt:
> Am 29.03.2022 um 17:02 schrieb Detlef Meißner:
>> Am 29.03.2022 um 16:38 schrieb Sebastian Berndt:
>>> Moin,
>>>
>>> oft genug habe ich gelesen, dass ich bei Fahrtkosten auch höhere als die
>>> pauschalen 0,30 €/km ansetzen kann, soweit ich diese nachweisen kann.
>>
>> Du kannst entweder die Entfernungspauschale von 0,30 €/km ansetzen oder
>> die *tatsächlichen* Fahrtkosten.
>>
>> Und zu letzterem gehören all die Kosten, die du für deine Auto hast.
>> Aber die dann entsprechend zuzuordnen bzw. aufzubröseln zwischen Fahrten
>> zur Arbeit und Privatfahrten ist reichlich arbeitsintensiv.
>
> Deswegen meine Frage: um abzuschätzen, ob es sich überhaupt lohnt. Da
> bereits der Arbeitgeber auf einem Fahrtenbuch besteht, ist die
> Aufteilung an sich kein Problem. Bleibt nur der Arbeitsaufwand, die
> Belege alle zusammenzustellen und die Kosten als ganze richtig zu
> berechnen.

Wenn der Arbeitgeber auf ein Fahrtenbuch besteht, dann doch wohl, weil
er das Fahrzeug oder die Fahrtkosten bezahlt. Wofür willst du dann noch
die höheren Fahrtkosten ansetzen?

Sebastian Berndt

unread,
Apr 7, 2022, 2:58:21 PM4/7/22
to
Hilft nicht wirklich weiter. Da geht es um den Weg zur Arbeit, wir reden
hier von Dienstfahrten mit dem eigenen PKW.

Sebastian Berndt

unread,
Apr 7, 2022, 2:58:21 PM4/7/22
to
Am 05.04.2022 um 16:25 schrieb Detlef Meißner:
> Am 05.04.2022 um 16:04 schrieb Sebastian Berndt:
>> Deswegen meine Frage: um abzuschätzen, ob es sich überhaupt lohnt. Da
>> bereits der Arbeitgeber auf einem Fahrtenbuch besteht, ist die
>> Aufteilung an sich kein Problem. Bleibt nur der Arbeitsaufwand, die
>> Belege alle zusammenzustellen und die Kosten als ganze richtig zu berechnen.
>
> Der Anteil der Privatfahrten sollte aber nicht allzu hoch sein.

Wieso? Und was ist "nicht allzu hoch"?

>> Ist klar. Als ich mit 22 cent/km unterwegs war, habe ich locker flockig
>> die 30 cent/km pauschal angesetzt. :-)
>>
> Ich glaube, diese Rechnung geht nicht auf.

Warum?

Sebastian Berndt

unread,
Apr 7, 2022, 2:58:21 PM4/7/22
to
Am 05.04.2022 um 17:20 schrieb Stefan Schmitz:
> Wenn der Arbeitgeber auf ein Fahrtenbuch besteht, dann doch wohl, weil
> er das Fahrzeug oder die Fahrtkosten bezahlt.

Jein, er zahlt eine km-Pauschale für den Einsatz des privaten KfZ für
beruflich veranlasste Fahrten und möchte die abgerechneten km per
Fahrtenbuch nachgewiesen haben.

> Wofür willst du dann noch
> die höheren Fahrtkosten ansetzen?

Weil die tatsächlichen Fahrtkosten höher waren als die Erstattung?

Detlef Meißner

unread,
Apr 7, 2022, 4:05:24 PM4/7/22
to
Am 07.04.2022 um 20:41 schrieb Sebastian Berndt:
> Am 05.04.2022 um 16:25 schrieb Detlef Meißner:
>> Am 05.04.2022 um 16:04 schrieb Sebastian Berndt:
>>> Deswegen meine Frage: um abzuschätzen, ob es sich überhaupt lohnt. Da
>>> bereits der Arbeitgeber auf einem Fahrtenbuch besteht, ist die
>>> Aufteilung an sich kein Problem. Bleibt nur der Arbeitsaufwand, die
>>> Belege alle zusammenzustellen und die Kosten als ganze richtig zu berechnen.
>>
>> Der Anteil der Privatfahrten sollte aber nicht allzu hoch sein.
>
> Wieso? Und was ist "nicht allzu hoch"?
>
>>> Ist klar. Als ich mit 22 cent/km unterwegs war, habe ich locker flockig
>>> die 30 cent/km pauschal angesetzt. :-)
>>>
>> Ich glaube, diese Rechnung geht nicht auf.
>
> Warum?
>
Weil die "wahren" Kosten bedeutend höher lagen. Der ADAC hat die immer
mal berechnet.
Klar, man kann sich die schönreden, und je mehr man fährt, desto
billiger wird 1 km Fahrtstrecke.

Detlef

Stefan Schmitz

unread,
Apr 7, 2022, 4:30:53 PM4/7/22
to
Am 07.04.2022 um 20:57 schrieb Sebastian Berndt:
> Am 05.04.2022 um 17:20 schrieb Stefan Schmitz:
>> Wenn der Arbeitgeber auf ein Fahrtenbuch besteht, dann doch wohl, weil
>> er das Fahrzeug oder die Fahrtkosten bezahlt.
>
> Jein, er zahlt eine km-Pauschale für den Einsatz des privaten KfZ für
> beruflich veranlasste Fahrten und möchte die abgerechneten km per
> Fahrtenbuch nachgewiesen haben.
>
>> Wofür willst du dann noch
>> die höheren Fahrtkosten ansetzen?
>
> Weil die tatsächlichen Fahrtkosten höher waren als die Erstattung?

Die Differenz willst du also bei der Steuer geltend machen?
Da musst du aber verdammt viel unterwegs sein, um bei vielleicht 2 Cent
Differenz über den Arbeitnehmerpauschbetrag zu kommen.

Sebastian Berndt

unread,
Apr 11, 2022, 12:37:38 PM4/11/22
to
Am 07.04.2022 um 22:05 schrieb Detlef Meißner:
> Am 07.04.2022 um 20:41 schrieb Sebastian Berndt:
>> Am 05.04.2022 um 16:25 schrieb Detlef Meißner:
>>> Am 05.04.2022 um 16:04 schrieb Sebastian Berndt:
>>>> Ist klar. Als ich mit 22 cent/km unterwegs war, habe ich locker flockig
>>>> die 30 cent/km pauschal angesetzt. :-)
>>>>
>>> Ich glaube, diese Rechnung geht nicht auf.
>>
>> Warum?
>>
> Weil die "wahren" Kosten bedeutend höher lagen. Der ADAC hat die immer
> mal berechnet.

Ich habe ja nicht behauptet, dass ich regelmäßig für 22 ct/km unterwegs
war, und der Anlass dieses Threads ist, dass ich letztes Jahr *deutlich*
über 30 ct/km gezahlt habe. :-)

Der ADAC wird eine Mischkalkulation für durchschnittliche Nutzer
erstellt haben. Das Ergebnis kann im konkreten Einzelfall ganz anders
ausfallen. Z.B. bei jemandem, der 15 Jahre lang gerade *deswegen* kein
Auto hatte, weil er weiß, was ein Auto alles kostet und dabei gemerkt
hat, dass für sein Nutzungsverhalten die Bahn allemal, aber sogar
Mietwagen billiger sind als ein eigenes Auto. Wenn der sich dann wieder
ein Auto anschafft, hat er sich das fünfmal überlegt und 10x
durchgerechnet (nur mit dem Zufall, was etwa Werkstattrechnungen und
Schadensfreiheitsrabatte angeht, stand er halt auf dem Kriegsfuß).

Sebastian Berndt

unread,
Apr 11, 2022, 12:37:38 PM4/11/22
to
Tja, deswegen ja dieser Thread. Bei 2 Cent Differenz hätte ich
allerdings nicht mal gefragt. Ich mache Dir mal 'ne Beispielrechnung
auf, die nichts mit dem konkreten Fall zu tun hat:

Ein Arbeitnehmer hat zwei regelmäßige Arbeitsstätten beim selben
Arbeitgeber, die er fast jeden Arbeitstag nacheinander aufsucht. Der
Arbeitnehmer wohnt praktisch neben der einen Arbeitsstätte, hat also
einen Arbeitsweg von weniger als 1 km. Die andere Arbeitsstätte liegt
ca. 25 km entfernt. Er beginnt und beendet seine Arbeit damit jeden Tag
an der 1. Arbeitsstätte, die Fahrzeit zwischen 1. und 2. Arbeitsstätte
ist Arbeitszeit.

Da die Situation aus der Not geboren, vom Arbeitgeber eigentlich nicht
vorgesehen und entsprechend auch absehbar auf wenige Jahre beschränkt
ist, gibt es eder Dienst- noch Firmenwagen, sondern der Arbeitnehmer
muss selbst sehen, wie er zwischen den beiden Arbeitsstätten hin und her
kommt. Da die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel den Arbeitgeber mehr
Arbeitszeit kostet als Geld spart, erstattet der Arbeitgeber die Nutzung
des privaten PKWs.

Bei grob 46 Arbeitswochen mit 5 Werktagen kommt man auch nach Abzug von
Feiertagen und vereinzelten Tagen, an denen nur eine Arbeitsstätte
aufgesucht wurde, auf über 200 Tage a 50 km beruflich bedingter Fahrt,
also 10.000 km im Jahr. Da reichen schon 10 Cent Differenz, um alleine
mit den Fahrtkosten die Arbeitnehmerpauschale zu erreichen.

Detlef Meißner

unread,
Apr 11, 2022, 1:14:51 PM4/11/22
to
Am 11.04.2022 um 18:37 schrieb Sebastian Berndt:
> Am 07.04.2022 um 22:05 schrieb Detlef Meißner:
>> Am 07.04.2022 um 20:41 schrieb Sebastian Berndt:
>>> Am 05.04.2022 um 16:25 schrieb Detlef Meißner:
>>>> Am 05.04.2022 um 16:04 schrieb Sebastian Berndt:
>>>>> Ist klar. Als ich mit 22 cent/km unterwegs war, habe ich locker flockig
>>>>> die 30 cent/km pauschal angesetzt. :-)
>>>>>
>>>> Ich glaube, diese Rechnung geht nicht auf.
>>>
>>> Warum?
>>>
>> Weil die "wahren" Kosten bedeutend höher lagen. Der ADAC hat die immer
>> mal berechnet.
>
> Ich habe ja nicht behauptet, dass ich regelmäßig für 22 ct/km unterwegs
> war, und der Anlass dieses Threads ist, dass ich letztes Jahr *deutlich*
> über 30 ct/km gezahlt habe. :-)
>
> Der ADAC wird eine Mischkalkulation für durchschnittliche Nutzer
> erstellt haben.

Du kennst offensichtlich die Berechnungen des ADAC nicht.

> Das Ergebnis kann im konkreten Einzelfall ganz anders
> ausfallen.

Genau dieser Einzelfall wurde berücksichtigt: Fahrzeugmodell und
jährliche Kilometerleistung.

> Z.B. bei jemandem, der 15 Jahre lang gerade *deswegen* kein
> Auto hatte, weil er weiß, was ein Auto alles kostet und dabei gemerkt
> hat, dass für sein Nutzungsverhalten die Bahn allemal, aber sogar
> Mietwagen billiger sind als ein eigenes Auto. Wenn der sich dann wieder
> ein Auto anschafft, hat er sich das fünfmal überlegt und 10x
> durchgerechnet (nur mit dem Zufall, was etwa Werkstattrechnungen und
> Schadensfreiheitsrabatte angeht, stand er halt auf dem Kriegsfuß).
>
Jemand, der sich ein Auto kauft, rechnet das selten durch.

Aber ich wollte dich ja erst einmal schonen, die ganz Wahrheit kommt jetzt:
Du bekommst vom FA keine 30 ct/Kilometer, sondern, wenn es hochkommt 12 ct.

Detlef

Sebastian Berndt

unread,
Apr 11, 2022, 3:37:52 PM4/11/22
to
Am 11.04.2022 um 19:14 schrieb Detlef Meißner:
> Am 11.04.2022 um 18:37 schrieb Sebastian Berndt:
>> Am 07.04.2022 um 22:05 schrieb Detlef Meißner:
>>> Am 07.04.2022 um 20:41 schrieb Sebastian Berndt:
>>>> Am 05.04.2022 um 16:25 schrieb Detlef Meißner:
>>>>> Am 05.04.2022 um 16:04 schrieb Sebastian Berndt:
>>>>>> Ist klar. Als ich mit 22 cent/km unterwegs war, habe ich locker flockig
>>>>>> die 30 cent/km pauschal angesetzt. :-)
>>>>>>
>>>>> Ich glaube, diese Rechnung geht nicht auf.
>>>>
>>>> Warum?
>>>>
>>> Weil die "wahren" Kosten bedeutend höher lagen. Der ADAC hat die immer
>>> mal berechnet.
>>
>> Ich habe ja nicht behauptet, dass ich regelmäßig für 22 ct/km unterwegs
>> war, und der Anlass dieses Threads ist, dass ich letztes Jahr *deutlich*
>> über 30 ct/km gezahlt habe. :-)
>>
>> Der ADAC wird eine Mischkalkulation für durchschnittliche Nutzer
>> erstellt haben.
>
> Du kennst offensichtlich die Berechnungen des ADAC nicht.
>
>> Das Ergebnis kann im konkreten Einzelfall ganz anders
>> ausfallen.
>
> Genau dieser Einzelfall wurde berücksichtigt: Fahrzeugmodell und
> jährliche Kilometerleistung.

Sag mal, trollst Du, oder was? Der ADAC rechnet für Neuwagen mit
Vollkaskoversicherung, einer Pauschale von 200 €/Jahr für "Parkgebühren,
Landkarten, Haupt- und Abgasuntersuchung, Kleinzubehör usw." und --
endgültig aberwitzig! -- einer Pauschale von 250 €/Jahr für Wagenwäsche
und -pflege. Mein Fahrzeug ist ein Gebrauchsgegenstand, kein Statussymbol.

Übrigens geht's bei diesen Berechnungen um die Vergleichbarkeit, nicht
um reale Zahlen. Aber selbst da gibt der ADAC für mein Fahrzeug 29,1
ct/km an.

>> Z.B. bei jemandem, der 15 Jahre lang gerade *deswegen* kein
>> Auto hatte, weil er weiß, was ein Auto alles kostet und dabei gemerkt
>> hat, dass für sein Nutzungsverhalten die Bahn allemal, aber sogar
>> Mietwagen billiger sind als ein eigenes Auto. Wenn der sich dann wieder
>> ein Auto anschafft, hat er sich das fünfmal überlegt und 10x
>> durchgerechnet (nur mit dem Zufall, was etwa Werkstattrechnungen und
>> Schadensfreiheitsrabatte angeht, stand er halt auf dem Kriegsfuß).
>>
> Jemand, der sich ein Auto kauft, rechnet das selten durch.

Hör mal, wir sind hier in einer Steuern- und Buchführungsgruppe.

> Aber ich wollte dich ja erst einmal schonen, die ganz Wahrheit kommt jetzt:
> Du bekommst vom FA keine 30 ct/Kilometer, sondern, wenn es hochkommt 12 ct.

Vom Finanzamt bekomme ich gar nichts, ich muss nur weniger Steuern
zahlen, weil ich meine Werbungskosten nachweise.

Grüßle

Seb., EOT

Detlef Meißner

unread,
Apr 11, 2022, 4:11:56 PM4/11/22
to
Am 11.04.2022 um 21:37 schrieb Sebastian Berndt:
> Am 11.04.2022 um 19:14 schrieb Detlef Meißner:

>> Jemand, der sich ein Auto kauft, rechnet das selten durch.
>
> Hör mal, wir sind hier in einer Steuern- und Buchführungsgruppe.

Ach, und da rechnen alle Autokäufer den Autokauf vorher durch?
>
>> Aber ich wollte dich ja erst einmal schonen, die ganz Wahrheit kommt jetzt:
>> Du bekommst vom FA keine 30 ct/Kilometer, sondern, wenn es hochkommt 12 ct.
>
> Vom Finanzamt bekomme ich gar nichts, ich muss nur weniger Steuern
> zahlen, weil ich meine Werbungskosten nachweise.

Eben.

Detlef

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