Letztens hat sich mir die Gelegenheit eröffnet, gelegentlich als
freier Mitarbeiter auf Honorabasis (Zeilengeld, Photogeld,
Kilometergeld) für eine Lokalzeitung arbeiten zu können.
Die Umsätze werden -geschätzt & hochgerechnet- vermutlich nicht höher
als € 2-3 TDS. per annum liegen, und meine einzigen Einkünfte sein.
Wg. der Honorarzahlung möchte die Buchhaltung eine Steuernummer
haben, die ich vermutlich beim hiesigen Finanzamt beantragen muss.
Soweit so gut, aber:
Muß ich dazu auch ein Gewerbe anmelden?
Und wie sieht das mit der Umsatz-Steuer aus? Muß ich die dann in den
Rechnungen ausweisen?
Zu guter letzt: muss ich bei den o.g. Umsätzen jedes Jahr eine
Steuererklärung machen?
fragt freundlichst & kopfschüttelnd - haareraufend - ratlos
Nick
Journalist ist ein Freier Beruf, oder?
Zum Beispiel die Umsatzsteuer (Verzicht auf Kleinunternehmerregelung).
Ja.
> Muß ich dazu auch ein Gewerbe anmelden?
Nein. Du bist freier Mitarbeiter.
> Und wie sieht das mit der Umsatz-Steuer aus? Muß ich die dann in den
> Rechnungen ausweisen?
Nein.
> Zu guter letzt: muss ich bei den o.g. Umsätzen jedes Jahr eine
> Steuererklärung machen?
Erst bei mehr als 7664 EUR pro Jahr.
Gruß,
Olaf
(Freiberufler)
>Welche Fragen?
z.B. warum man als 'Kleinunternehmer', der keine USt ausweisen darf,
eine USt-Erklärung abgeben sollte?