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Beteiligung an einer GbR

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Timo Kloy

unread,
Dec 18, 2007, 1:48:34 PM12/18/07
to
Moin NG!


Folgender Sachverhalt:

1. GmbH beteiligt sich mit mit einer Einlage von 60.000 an einer GbR
(2 Gesellschafter, Gesamtkapital 120.000)

2. Die GbR erwirtschaftet im 1.Jahr 148.000 Verlust
-> Verlustanteil GmbH 74.000

Es ist davon auszugehen daß die GbR nach hohen Anlaufverlusten
in den ersten zwei Jahren Gewinne einfährt.

Wie ist hier korrekt zu buchen?

Aktivieren der Beteiligung in Höhe von 60.000
dann abschreiben auf 0 und 14.000 Verbindl. passivieren?

Oder die 60.000 stehen lassen und Verbindl. in Höhe von
74.000 passivieren?

Oder etwas ganz anderes?

Vielen Dank im voraus,
Gruss,
Timo

Alexander Schröder

unread,
Dec 18, 2007, 3:34:34 PM12/18/07
to
Timo Kloy wrote:
> Folgender Sachverhalt:
>
> 1. GmbH beteiligt sich mit mit einer Einlage von 60.000 an einer GbR
> (2 Gesellschafter, Gesamtkapital 120.000)
>
> 2. Die GbR erwirtschaftet im 1.Jahr 148.000 Verlust
> -> Verlustanteil GmbH 74.000
>
> Es ist davon auszugehen daß die GbR nach hohen Anlaufverlusten
> in den ersten zwei Jahren Gewinne einfährt.

Das könnte dafür sprechen, daß keine voraussichtlich dauernde
Wertminderung vorliegt, was ein Wahlrecht eröffnet, den GbR-Anteil
entweder mit den Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert anzusetzen (§ 253 Abs. 2 Satz 3 HGB). Da es sich um
einen Vermögensgegenstand des Finanzanlagevermögens handelt, wird das
Wahlrecht auch nicht durch § 279 Abs. 1 Satz 2 HGB aufgehoben.

Steuerrechtlich werden Personengesellschaften ohnehin nur indirekt nach
der sogenannten Spiegelbildmethode bilanziert. Für die Gewinn- und
Verlustanteile ist nur die gesonderte und einheitliche Feststellung bei
der GbR von Bedeutung. Deshalb sind steuerrechtliche Dinge hier völlig
unbeachtlich.

> Aktivieren der Beteiligung in Höhe von 60.000

Ja.

> dann abschreiben auf 0

Zur Abschreibung besteht zwar ein Wahlrecht, aber wohl kaum auf 0. Zu
welchem Preis würden fremde Dritte sich auf eine Veräußerung eines
50-%-Anteils an dieser GbR einigen? Die Antwort auf diese Frage könnte
ein Anhaltspunkt für den Wert sein, auf den abgeschrieben darf.

> und 14.000 Verbindl. passivieren?

Was sagt der Gesellschaftsvertrag? Besteht in dieser Höhe eine
Nachschußpflicht? Erfahrungsgemäß eher nicht, weshalb dann auch keine
Verbindlichkeit passiviert werden darf.

> Oder die 60.000 stehen lassen und Verbindl. in Höhe von
> 74.000 passivieren?

Eine Verbindlichkeit kann nur passiviert werden, wenn eine dem Grunde
und der Höhe nach sichere Verpflichtung besteht, was hier sehr
wahrscheinlich nicht der Fall ist.

Alex

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