seitdem ich mir eingebildet habe, meine Einnahmen-Überschuss-Rechnung als
Freiberufler aus OpenOffice in ein "richtiges" Stück Software (lexware
buchhalter) zu transportieren, bin ich ziemlich am schwitzen.
Jetzt gerade hänge ich an meinem ersten Bewirtungsbeleg, vielleicht kann
mich jemand von der Leitung schubsen?
Bei einem Bruttobetrag von 31,50 habe ich 26,47 EUR Kosten, von denen 7,94
EUR nicht abzugsfähig sind, sowie 5,03 EUR Vorsteuer. Soweit habe ich
hoffentlich richtig gerechnet. :)
Doch wie buche ich das Ganze jetzt im SKR03? Gefunden habe ich zwei
Variationen dazu:
1. (4650 26,47; 1576 5,03) an 1210 (Bank) und 7,94 EUR 4655 (nicht
abzugsfähige Betriebsausgaben) an 4650
2. 5,03 1576 an 1890; 7,94 1800 an 4650; 31,50 4650 an 1890
Das einzige, worin sich die beiden Lösungen einig sind, ist, daß es sich um
Bewirtungskosten (4650) handelt. :)
Die erste Lösung leuchtet mir von den Kontobezeichnungen auch irgendwie ein.
Mit der zweiteren komm ich überhaupt nicht zurecht. Die Bedeutung der
Konton 1800 (Privatentnahmen allgemein) und 1890 (Privateinlagen) sind mir
noch nicht ganz klar. Eine dunkle Vermutung ist, daß 2. eine angepaßte
Buchung ist für Freiberufler, bei denen ja alles Privateinlage
bzw. -entnahme ist. Bin ich auf dem richtigen Weg?
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße,
Werner Jansen
Jo, sieht so aus :-)
> 1. (4650 26,47; 1576 5,03) an 1210 (Bank) und 7,94 EUR 4655 (nicht
> abzugsfähige Betriebsausgaben) an 4650
Richtig. (Oder 4654, "nicht abzugsfähige Bewirtungskosten".) 4650 kann
man dann gleich "Bewirtungskosten 70%" benamsen, damit das Finanzamt
sieht, daß man die 30% schon abgezogen hat, da freuen sie sich :-)
Wenn das "nicht abzugsfähige" Konto bei der Erstellung Deiner EÜR oder
GuV mit als Betriebsausgabe abgezogen wird, mußt Du's dann allerdings
von Hand wieder zum Gewinn dazuzählen ("außerbilanziell").
> 2. 5,03 1576 an 1890; 7,94 1800 an 4650; 31,50 4650 an 1890
Auch richtig. Vorteil: Du mußt außerhalb Deiner Gewinnermittlung nix
mehr dazuzählen. Nachteil: Kein Mensch kapiert so eine verschachtelte
Buchung :-)
_Wenn_ Du's schon über Privatkonten machen willst, würde ich eher so
vorgehen:
(4650 26,47; 1576 5,03) an 1210 (Bank) und 7,94 EUR 1800 (Privat-
entnahme) an 4650
Damit hast Du den nicht abzugsfähigen Anteil quasi "privat" bezahlt,
er mindert nicht Deinen Gewinn, und das Finanzamt ist glücklich und
zufrieden :-)
Gruß Matthias.
>[..]
> (4650 26,47; 1576 5,03) an 1210 (Bank) und 7,94 EUR 1800 (Privat-
> entnahme) an 4650
>
> Damit hast Du den nicht abzugsfähigen Anteil quasi "privat" bezahlt,
> er mindert nicht Deinen Gewinn, und das Finanzamt ist glücklich und
> zufrieden :-)
Genauso werd ichs machen. Vielen Dank für die Auskunft! :)
Viele Grüße und schönen Abend,
Werner
Aber schau dir vorher unbedingt deine EÜR an. Es kann durchaus sein,
dass Lexware eine entsprechende Berichtung selbst macht.
Eric
> >> (4650 26,47; 1576 5,03) an 1210 (Bank) und 7,94 EUR 1800 (Privat-
> >> entnahme) an 4650
Ließe sich das auch so buchen oder wäre diese, weil sich der Umsatz in der
EÜR erhöht nicht zulässig oder anderswie nachteilig?
(4650 31,50; 1576 5,03) an 1210 (Bank) und 7,94 EUR
1800 an 8905 Entnahme von Gegenständen ohne USt.
Es geht mir darum ein möglichst einheitliches Verfahren für Buchungen mit
Eigenanteil zu haben.
Gruß
Sven
Bitte sehr :-)
> Ließe sich das auch so buchen oder wäre diese, weil sich der Umsatz in der
> EÜR erhöht nicht zulässig oder anderswie nachteilig?
>
> (4650 31,50; 1576 5,03) an 1210 (Bank) und 7,94 EUR
> 1800 an 8905 Entnahme von Gegenständen ohne USt.
Da kommt zwar unterm Strich ebenfalls der richtige steuerliche Gewinn
raus (so daß die Diskussion drüber wohl eher akademisch wird), aber
ich halte das für falsch, weil die 8er-Konten ja zu den Umsatzerlösen
zählen und daher den Jahresumsatz fälschlicherweise erhöhen würden
(abgesehen davon, daß Du ja keine Gegenstände entnimmst, außer Du
wertest 30% eigenverbrauchtes Schnitzel als "Gegenstand").
Sagen wir mal, Du hast 100.000 EUR Jahresumsatz und hast 50 Bewirtungs-
rechnungen zu je 100 EUR. 0,30 * 50 * 100 EUR = 1.500 EUR, d.h. nach
Deiner Methode würden dann in der GuV plötzlich 101.500 EUR Jahres-
umsatz stehen, obwohl Du keinen Cent mehr eingenommen hast.
Abgesehen davon, daß ich das für offensichtlich falsch halte, schießt
man sich damit selbst ins Knie, weil der Umsatz als Bemessungsgrund-
lage für allerlei andere Dinge verwendet wird (z.B. Beitrag für die
Betriebshaftpflichtversicherung oder auch die Kosten für den Jahres-
abschluß beim Steuerberater) - das würde dann alles teurer, ohne daß
man einen müden Euro mehr eingenommen hat. Also warum sollte man das
tun?
> Es geht mir darum ein möglichst einheitliches Verfahren für Buchungen mit
> Eigenanteil zu haben.
IMHO kriegt man das nicht sinnvoll hin, eben _weil_ es viele unter-
schiedliche Buchungen mit Eigenanteil gibt. Und ein Steuerprüfer
möchte die vielleicht auch noch nachvollziehen können...
Gruß Matthias.
> > (4650 31,50; 1576 5,03) an 1210 (Bank) und 7,94 EUR
> > 1800 an 8905 Entnahme von Gegenständen ohne USt.
> Abgesehen davon, daß ich das für offensichtlich falsch halte, schießt
> man sich damit selbst ins Knie, weil der Umsatz als Bemessungsgrund-
> lage für allerlei andere Dinge verwendet wird...
Mich hat wohl irgendetwas verwirrt (Passiert mir bei Buchhaltung öfter :-).
Natürlich mach ich, wie schon von euch gesagt:
1800 an 4650
> > Es geht mir darum ein möglichst einheitliches Verfahren für Buchungen
mit
> > Eigenanteil zu haben.
>
> IMHO kriegt man das nicht sinnvoll hin, eben _weil_ es viele unter-
> schiedliche Buchungen mit Eigenanteil gibt. Und ein Steuerprüfer
> möchte die vielleicht auch noch nachvollziehen können...
Ich habe Programme gesehen, die das alles über Steuersätze lösen (Da gibt es
dann "Bewirtungssteuersätze", die die entsprechenden Splitbuchungen
auslösen). Das gefällt mir nicht, da das Einrichten der Steuersätze sehr
komplex wird und kaum noch von Buchungsamateuren verstanden wird. Außerdem
passiert bei der Buchung zuviel hinter dem "Rücken" des Buchenden, ohne dass
er davon direkt Kenntnis genommen hat.
Mir schweben dazu eher Buchungvorlagen vor, bei denen man eine zweite
Buchung, die den Eigenanteil berechnet, mit angeben kann und so dann beide
Buchungen im Stapel sieht, sodass das, was passiert, offensichtlich ist.
Gruß
Sven
Eben, das hatte ich ja im letzten Posting schon vorgeschlagen :-)
> Ich habe Programme gesehen, die das alles �ber Steuers�tze l�sen (Da gibt es
> dann "Bewirtungssteuers�tze", die die entsprechenden Splitbuchungen
> ausl�sen). Das gef�llt mir nicht, da das Einrichten der Steuers�tze sehr
> komplex wird und kaum noch von Buchungsamateuren verstanden wird. Au�erdem
> passiert bei der Buchung zuviel hinter dem "R�cken" des Buchenden, ohne dass
> er davon direkt Kenntnis genommen hat.
Ganz meine Meinung.
> Mir schweben dazu eher Buchungvorlagen vor, bei denen man eine zweite
> Buchung, die den Eigenanteil berechnet, mit angeben kann und so dann beide
> Buchungen im Stapel sieht, sodass das, was passiert, offensichtlich ist.
Richtig. Wobei es aber nat�rlich auch gen�gen w�rde, das einmal am Ende
vom Jahr zu buchen. Aber das ist dann nat�rlich eher die Taschenrechner-
methode; wenn Du das automatisch machen willst, mu�t Du's nat�rlich bei
jeder Buchung machen...
BTW, was gibts denn da au�er den 30% Bewirtungskosten �berhaupt noch, was
automatisch ausgerechnet werden k�nnte? Bei mir hier im Home Office g�bs
da z.B. Gas/Wasser, aber woher wei� Dein Programm, da� der Privatanteil
hier 93,24% sind?
Gru� Matthias.
Also bei mir fällt z. b. Miete, Gas, Strom und sogar auch Telefon 20% an
(Finanzamt wollte das mit 20% so und ich wollte nicht kleinlich sein). Da
diese Buchungen ständig wiederkehren und so, wenn man das sofort buchen
möchte, den Buchungsablauf/-Fluss stören (Der störende Gedanke ist hier:
"Ich darf den Privatanteil nicht vergessen". Was leicht passiert und auch
schlecht konrollierbar ist, wenn der Privatanteil der Bewirtung z. B. als
Privatentanhme gebucht wird und nicht auf 4654 landet).
Momentan habe ich z. B. eine Buchungsvorlage für Telefon, die bis auf den
Betrag alles ausfüllt. In dieser Vorlage würde ich dann die Möglichkeit
einbauen den prozentualen abziehenden Anteil, Konten etc. anzugeben, was
dann eine 2. Buchung berechnet und generiert. Diese landet dann als extra
Buchung automatisch im Stapel.
Gruß
Sven
Das gefällt mir natürlich noch besser. So brauche ich gar nichts
programmieren, die Buchungsvorlagen werden nicht komplexer, der
Kontrollaufwand ist einfacher und das Journal und die Kontenblätter sind
übersichtlicher.
Das einzige Problem, was ich sehe, wäre zumindest bei den Eigenanteilen mit
USt., dass in der UStVA zuwenig Steuer gezahlt wird und diese dann erst im
letzten Monat mit den Abschlussarbeiten (Eigenanteilbuchungen) ausgeglichen
wird.
Wenn das aber akzeptiert wird (wird es das?), ist deine Lösung IMHO die
beste und wirtschaftlichste Lösung.
Gruß
Sven
Ok, wenn man den prozentualen Anteil selber eingeben muß, muß Deine
Software natürlich nicht hellseherisch veranlagt sein :-)
[Taschenrechnermethode: 1 x am Jahresende die Privatanteile buchen]
> Das einzige Problem, was ich sehe, wäre zumindest bei den Eigenanteilen mit
> USt., dass in der UStVA zuwenig Steuer gezahlt wird und diese dann erst im
> letzten Monat mit den Abschlussarbeiten (Eigenanteilbuchungen) ausgeglichen
> wird.
> Wenn das aber akzeptiert wird (wird es das?), ist deine Lösung IMHO die
> beste und wirtschaftlichste Lösung.
Ob das akzeptiert wird, weiß ich nicht, aber wenn man den Eigenanteil
zumindest vor Abgabe der letzten Umsatzsteuervoranmeldung bucht, kann
das Finanzamt das ja nicht erkennen. Wo sie schon gerne mal nachfragen,
ist, wenn die Summe der USt-VAM deutlich (>1.000 EUR) von der abschlie-
ßenden USt-Erklärung abweicht. Aber das wäre hier ja nicht der Fall. Und
solange es um keine Millionenbeträge geht, weicht dann noch nicht mal
die letzte USt-VAM signifikant von den anderen ab (wobei Abweichungen
zwischen verschiedenen USt-VAM IMHO ohnehin klaglos vom Finanzamt ge-
fressen werden müssen, schließlich kann man in einem Monat ja mal
einen Cisco-Router für 32.500 EUR ein-/verkaufen und im anderen nicht).
Ich muß gestehen, daß ichs selber auch monatlich buche, aber das liegt
eigentlich nur daran, daß ich auch für meine private Lebensführung eine
Buchhaltung mache und ich dadurch die Privatentnahmen in der Geschäfts-
und Privatbuchhaltung monatlich abstimmen kann und daß die monatliche
private BWA aussagekräftig ist (das wäre sie nicht, wenn Privatstrom/
-wasser/-gas/-telefon/-etc. geballt im Dezember gebucht würde). Aber
da ich vermutlich der einzige auf der Welt bin, der sowas macht, ist
das nicht repräsentativ für Dich :-)
Gruß Matthias.
Das vermute ich ganz und gar nicht. Das sollten insbesondere die
Kreditnehmer tun, die jeden Monat eine BWA bei der Bank abzuliefern
haben. Wenn da keine monatlichen Abgrenzungen vorgenommen werden, kann
das durchaus die eine oder die andere Nachkommastelle beim Zinsatz
bringen bzw. kosten.
Alex
Ich hatte "private BWA" geschrieben - überlesen? Also Umsätze = Ent-
nahme aus dem Unternehmen, Kosten = private Lebensführung :-)
Aber für die geschäftliche BWA hast Du natürlich auch {r|R}echt.
Zumindest wenn sichs nicht um Peanuts handelt: Z.B. 25 EUR / Jahr
für eine .de-Domain wird wohl kein Unternehmer monatlich abgrenzen...
Gruß Matthias.
Ja, überlesen. Bei einer privaten BWA kann ich mir das tatsächlich nicht
vorstellen. Und zwar aus dem Grunde, weil ich Aufstellungen von Erträgen
und Aufwendungen im buchhalterischen Sinne für private Zwecke für
uninteressant halte.
Alex
Naja, also grundsätzlich ist es durchaus interessant, ob man in einem
Monat mehr oder weniger ausgibt als man einnimmt :-) Und daß man wissen
will, für was man sein Geld ausgibt, ist wohl relativ normal - Haus-
haltsbücher gibts ja schließlich auch schon ne Zeitlang...
Zumindest Ausgabekategorien wie "Versicherungen", "Besonderes", "Sonsti-
ges", "Raumkosten", "Kfz-Kosten", "Urlaub", "Kredite" o.ä. sind auch in
der privaten Lebensführung interessant. Für uns jedenfalls. (Und die
Fibu-Software ist ja eh da und mandantenfähig...)
Gruß Matthias.
Für die Zukunft finde ich eine entsprechende Planung auch interessant.
Hierfür kann eine Aufzeichnung der Ein- und Ausgaben in der
Vergangenheit ggf. auch hilfreich sein. Eine Abgrenzung der zur
Jahreswende fälligen Versicherungen auf das Jahr, wie man das in einer
BWA macht, bringt für IMHO hingegen keine für eine Privatperson
interessante Information.
Alex
Aber wie soll man sonst einen monatlichen Haushaltsplan aufstellen,
wenn immer nur am 1. Januar die PKV, das Zeitungs-Abo, die Haft-
pflicht- und RLV und derlei mehr f�rs ganze Jahr im Voraus abgebucht
werden? Ok, ich kann die Vorjahressumme nehmen und durch zw�lf teilen,
dann seh' ich den Durchschnitt vom Vorjahr. Aber wenn ich's aktuell
haben will, mu� ich halt auch die Lastschrift vom 1.1. durch 12 teilen
und auf die k�nftigen Monate von Januar bis Dezember verteilen...
Gru� Matthias.
> Aber wie soll man sonst einen monatlichen Haushaltsplan aufstellen,
> wenn immer nur am 1. Januar die PKV, das Zeitungs-Abo, die Haft-
> pflicht- und RLV und derlei mehr fürs ganze Jahr im Voraus abgebucht
> werden? Ok, ich kann die Vorjahressumme nehmen und durch zwölf teilen,
> dann seh' ich den Durchschnitt vom Vorjahr. Aber wenn ich's aktuell
> haben will, muß ich halt auch die Lastschrift vom 1.1. durch 12 teilen
> und auf die künftigen Monate von Januar bis Dezember verteilen...
Wichtiger ist da eigentlich noch die Planung für die Zukunft
In den Jahren in denen wir finanziell hart am Wind segelten hatte ich eine
kleine Software im Einsatz, die mir alle wiederkehrenden Verpflichtungen
automatisch mit Datum auflistete. Weiter wurden auch die zu beeinflussenden
Ausgabe dort mit der anzunehmenden Summe eingerechnet. So sah man im Saldo
immer, wo man in 2 oder auch 4 Monaten stehen wird, anders wäre es manchmal
gar nicht gegangen.
Lutz
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