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Software abschreiben?

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Martin Schneider

unread,
Jan 21, 2003, 2:13:10 AM1/21/03
to
Hallo!

Mein STB sagt, man müsse Software immer abschreiben. Wie GWG behandeln geht
nicht, auch wenn es das Data-Becker-Programm für 19,95 war.

Jetzt lese ich hier in der NG den Begriff "Trivialsoftware", und daß das
offensichtlich doch gemacht wird.

Kann mir jemand sagen, ob es dafür eine Rechtsgrundlage gibt, oder ob das
einfach jeder selber durchboxen muß bei der Prüfung?

Danke und Gruß,
Martin


Goetz Buchholz

unread,
Jan 21, 2003, 6:30:17 AM1/21/03
to
"Martin Schneider" <martin.s...@illusion-factory.de> schrieb im
Newsbeitrag news:b0irfq$ppm3a$1...@ID-119488.news.dfncis.de...

Hallo Martin,

> Mein STB sagt, man müsse Software immer abschreiben. Wie GWG
> behandeln geht nicht, auch wenn es das Data-Becker-Programm für 19,95
> war.
> Jetzt lese ich hier in der NG den Begriff "Trivialsoftware", und daß das
> offensichtlich doch gemacht wird.

Einkommensteuer-Richtlinie 31a, Abs. 1.
Sollte dein Steuerberater eigentlich kennen, wenn er seinen Namen (und sein
Geld) verdient.

Goetz

--
Goetz Buchholz
Worte en gros und en détail
www.goetzbuchholz.de
www.ratgeber-e-lancer.de


Martin Schneider

unread,
Jan 21, 2003, 8:24:07 AM1/21/03
to
> Einkommensteuer-Richtlinie 31a, Abs. 1.
> Sollte dein Steuerberater eigentlich kennen, wenn er seinen Namen
> (und sein Geld) verdient.

Hallo!

Danke für die Info. Kann ich das online irgendwo nachlesen? Wenn nicht, was
besagt sie?

Gruß,
Martin


Peter Wolber

unread,
Jan 21, 2003, 10:07:30 AM1/21/03
to
Martin Schneider schrieb:

> Danke für die Info. Kann ich das online irgendwo nachlesen? Wenn nicht, was
> besagt sie?

,---- [ Auszugsweises Zitat aus R 31a Immaterielle Wirtschaftsgüter ]
| Als immaterielle (unkörperliche) Wirtschaftsgüter kommen in Betracht:
| Rechte, rechtsähnliche Werte und sonstige Vorteile. Trivialprogramme
| sind abnutzbare bewegliche und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter.
| Computerprogramme, deren Anschaffungskosten nicht mehr als 800 DM (ab VZ
| 2002 410 Euro) betragen, sind stets als Trivialprogramme zu behandeln.
| Keine immateriellen Wirtschaftsgüter sind die nicht selbständig
| bewertbaren geschäftswertbildenden Faktoren.
`----

Gruss
Peter

--
"Erst Gedanken machen, ob der Schritt in die Selbständigkeit richtig ist.
Als Angestellter kannst Du unter Umständen ein höheres Einkommen erzielen."
(Carsten Jodjahn in debs)

Martin Schneider

unread,
Jan 22, 2003, 1:20:29 AM1/22/03
to
> ,---- [ Auszugsweises Zitat aus R 31a Immaterielle Wirtschaftsgüter ]

Danke!

Gruß,
Martin


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