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Befreiung Umsatzsteuer-Voranmeldung - was nun?

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Markus Gehr

unread,
Jan 19, 2005, 3:21:53 PM1/19/05
to
Hallo,
habe heute einen Brief vom Finanzamt erhalten.
Darin wird mir mitgeteilt das ich ab sofort keine
Umsatzsteuer-Voranmeldung mehr machen muss, da ich weniger als 512€ im
Vorjahr entrichtet habe.

Soweit so gut - nun meine Fragen dazu.

Wenn ich keine UstVA mehr machen muss, bin ich dann auch Umsatzsteuer
befreit (ich denke nicht und so wäre es auch gut nur weiß ich es nicht
genau)?

Buche ich dann den kompletten Betrag der Vst im Dez 05 auf 1781 oder
nehme ich jetzt ein anderes Konto?

vielen Dank für Eure Antworten

Gruß
Markus

Alexander Schröder

unread,
Jan 19, 2005, 3:39:35 PM1/19/05
to
Markus Gehr wrote:
> habe heute einen Brief vom Finanzamt erhalten.
> Darin wird mir mitgeteilt das ich ab sofort keine
> Umsatzsteuer-Voranmeldung mehr machen muss, da ich weniger als 512€ im
> Vorjahr entrichtet habe.
>
> Wenn ich keine UstVA mehr machen muss, bin ich dann auch Umsatzsteuer
> befreit (ich denke nicht und so wäre es auch gut nur weiß ich es nicht
> genau)?

Die Befreiung von der Pflicht, Voranmeldungen abzugeben, bedeutet noch
lange nicht, daß Du nicht Jahreserklärungen abgeben müßtest.

Alex

Markus Gehr

unread,
Jan 19, 2005, 4:06:10 PM1/19/05
to
Das ist soweit klar da bezogen sich meine Fragen auch nicht darauf
sondern eben ob ich jetzt eventuell was unternehemen z.B. bei
Umsatzsteuerbefeiung oder ob diese davon nicht betroffen ist.

Gruß
Makrus

Alexander Schröder schrieb:

Karl Jenz

unread,
Jan 20, 2005, 9:53:08 AM1/20/05
to
Markus Gehr schrieb:

>
> Wenn ich keine UstVA mehr machen muss, bin ich dann auch
> Umsatzsteuer befreit (ich denke nicht und so wäre es auch gut nur
> weiß ich es nicht genau)?
>

Hallo Markus,
wie bereits geklärt, hat das damit nichts zu tun.
Es besagt nur, dass du ab 2005 nur noch eine Jahreserklärung
abzugeben hast.

> Buche ich dann den kompletten Betrag der Vst im Dez 05 auf 1781 oder
> nehme ich jetzt ein anderes Konto?
>

Nun musst du entscheiden. Willst du künftig ein Kleinunternehmer
(im Sinne der Umsatzsteuer) sein. Wenn ja, dann gibt es für dich
keine Vorsteuer mehr und du musst die Steuersätze in deiner
Buchhaltung alle auf 0,-- stellen. Das hat dann auch die Wirkung,
dass du in eigenen Rechnungen keine MWSteuer mehr ausweisen
kannst und daraus keine MWSteuer abzuführen hast.
Wenn diese Frage mit JA entschieden wurde, dann solltest du
das mit dem Finanzamt noch klären (sicherheitshalber).

Oftmals ist es rein praktisch am einfachsten, auf den
Kleinunternehmer umzusteigen. Trotzdem verzichten viele
auf den Kleinternehmer, weil Rechnungen ohne MWSteuer
bei etlichen Kunden irgendwie als unseriös ankommen.
Das ist im Grunde zwar völliger Blödsinn, aber was
will man machen :-)

--
Mfg Karl Jenz
http://www.karl-jenz.privat.t-online.de

Martin Kissel

unread,
Jan 20, 2005, 11:59:37 AM1/20/05
to
Karl Jenz wrote:
> Nun musst du entscheiden. Willst du künftig ein Kleinunternehmer
> (im Sinne der Umsatzsteuer) sein. Wenn ja, dann gibt es für dich
> keine Vorsteuer mehr und du musst die Steuersätze in deiner
> Buchhaltung alle auf 0,-- stellen. Das hat dann auch die Wirkung,
> dass du in eigenen Rechnungen keine MWSteuer mehr ausweisen
> kannst und daraus keine MWSteuer abzuführen hast.

Kann man denn von umsatzsteuerpflichtig überhaupt auf
umsatzsteuerbefreiten Kleinunternehmer wechseln?
Mir wurde früher erzählt, das ginge nur direkt bei der Gründung.


> Oftmals ist es rein praktisch am einfachsten, auf den
> Kleinunternehmer umzusteigen. Trotzdem verzichten viele
> auf den Kleinternehmer, weil Rechnungen ohne MWSteuer
> bei etlichen Kunden irgendwie als unseriös ankommen.
> Das ist im Grunde zwar völliger Blödsinn, aber was
> will man machen :-)

Bei Verkäufen an Privatkunden macht die Kleinunternehmerregelung Sinn,
da spart der Unternehmer die Umsatzsteuererklärungen etc. und kann oft
etwas günstiger verkaufen als der umsatzsteuerpflichtige Unternehmer
(der hat mehr Umsatzsteuer als Vorsteuer).

Bei Verkäufen an gewerbliche umsatzsteuerpflichtige Kunden macht diese
Regelung weniger Sinn, da der gewerbliche Kunde keine Vorsteuer geltend
machen kann. Der Kleinunternehmer müßte also mit dem Netto-Preis des
Konkurrenten mithalten können, aber das dürfte nicht möglich sein,
schließlich muß er beim Einkauf die Steuer mitbezahlen.

Unternehmen, die in der Gründungsphase Verluste machen, dürften mit
umsatzsteuerpflichtig (zumindest anfangs) günstiger wegkommen: Es gibt
Vorsteuer vom FA zurück.


just my 2 cents

Matthias Kryn

unread,
Jan 20, 2005, 12:27:13 PM1/20/05
to
Martin Kissel <Martin...@sharing.de> schrieb:

> Kann man denn von umsatzsteuerpflichtig überhaupt auf
> umsatzsteuerbefreiten Kleinunternehmer wechseln?

Ja, wer zum §19 UStG optiert, kann erstmalig nach 5 Jahren
wechseln. Vgl. §19 Abs. 2 UStG.

> Unternehmen, die in der Gründungsphase Verluste machen,
> dürften mit umsatzsteuerpflichtig (zumindest anfangs)
> günstiger wegkommen: Es gibt Vorsteuer vom FA zurück.

Es reicht auch, wenn sie hohe Investitionen haben - dann sind
sie liquider.

Grüße
Matthias

Florian Kleinmanns

unread,
Jan 20, 2005, 12:47:03 PM1/20/05
to
"Matthias Kryn" <usene...@planet-interkom.de> schrieb:

>> Kann man denn von umsatzsteuerpflichtig überhaupt auf
>> umsatzsteuerbefreiten Kleinunternehmer wechseln?
>
>Ja, wer zum §19 UStG optiert, kann erstmalig nach 5 Jahren
>wechseln. Vgl. §19 Abs. 2 UStG.

Wer nicht freiwillig, sondern immer schon zwangsweise
umsatzsteuerpflichtig war, kann auch ohne Frist wechseln,
wenn er die Umsatzgrenze unterschreitet.

Grüße
Florian
--
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Markus Gehr

unread,
Jan 20, 2005, 4:22:39 PM1/20/05
to
Hallo Karl,
vielen Dank für Deine Antwort.

Ich möchte nicht Umsatzsteuer befreit sein, da die meisten Rechnungen
für gerwerbliche Kunden sind. Soweit alles ok.

Nur noch eine Frage zwecks der Buchung...
Ich benutze den SK03 als Kontenrahmen.
Ist es dort weiterhin sokorrekt das ich auf Konto 1780 Umsatzsteuer -
Vorauszahlungen buche oder kann / soll ich dort jetzt ein anderes Konto
benutzen?

Gruß
Markus


Karl Jenz schrieb:

Martin Kissel

unread,
Jan 20, 2005, 4:23:32 PM1/20/05
to
Matthias Kryn wrote:
>>Kann man denn von umsatzsteuerpflichtig überhaupt auf
>>umsatzsteuerbefreiten Kleinunternehmer wechseln?
> Ja, wer zum §19 UStG optiert, kann erstmalig nach 5 Jahren
> wechseln. Vgl. §19 Abs. 2 UStG.

Also könnte man in den ersten fünf Jahren nach Gründung
umsatzsteuerpflichtig agieren und sich die Vorsteuer für alle Einkäufe
zurückholen und wenig verkaufen: Lager aufbauen. Und dann macht man auf
Kleinunternehmer und verkauft alles binnen einen Jahres ohne Umsatzsteuer.

Das kanns ja irgendwie auch nicht sein, oder?

Florian Kleinmanns

unread,
Jan 20, 2005, 4:43:24 PM1/20/05
to
Martin Kissel <Martin...@sharing.de> schrieb:

>Also könnte man in den ersten fünf Jahren nach Gründung
>umsatzsteuerpflichtig agieren und sich die Vorsteuer für alle Einkäufe
>zurückholen und wenig verkaufen: Lager aufbauen. Und dann macht man auf
>Kleinunternehmer und verkauft alles binnen einen Jahres ohne Umsatzsteuer.
>
>Das kanns ja irgendwie auch nicht sein, oder?

Doch. So will's der Gesetzgeber.

(Große Gewinne wirst Du dabei aber nicht erzielen können, denn bei
50.000 EUR Umsatz wirst Du schon fürs laufende Jahr ust-pflichtig; bei
49.999 EUR Umsatz sparst Du bloß 6.900 EUR USt ein, dafür lohnt sich der
Aufwand kaum.)

Matthias Kryn

unread,
Jan 21, 2005, 3:47:51 AM1/21/05
to
Martin Kissel <Martin...@sharing.de> schrieb:
> Matthias Kryn wrote:

So ist das gedacht, aber wenn Du mal die Summen ausrechnest, um
die es geht, dann lohnt der Aufwand in den 5 Jahren kaum.

Grüße
Matthias

Karl Jenz

unread,
Jan 21, 2005, 9:56:47 AM1/21/05
to
Markus Gehr schrieb:

>
> Ich möchte nicht Umsatzsteuer befreit sein, da die meisten
> Rechnungen für gerwerbliche Kunden sind. Soweit alles ok.
>
> Nur noch eine Frage zwecks der Buchung...
> Ich benutze den SK03 als Kontenrahmen.
> Ist es dort weiterhin sokorrekt das ich auf Konto 1780 Umsatzsteuer
> - Vorauszahlungen buche oder kann / soll ich dort jetzt ein anderes
> Konto benutzen?
>
>

Hallo Markus,
du wirst wohl künftig nur noch einmal im Jahr UmsSteuer zu
zahlen haben, und zwar zu Anfang des Jahres für das Vorjahr.
Daher ist es besser, wenn du diese Einmalzahlung zu
Anfang des Jahres auf das Konto Umsatzsteuer Vorjahre
buchst. Das Konto 1780 macht bei dir eigentlich keinen
Sinn mehr.

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