Hallo, Maria,
Am 21.11.2011 21:52, schrieb Maria Bin:
> Kurt Guenter schrieb:
>
>> auf dem Geschäftskonto, sofern vorhanden,
>
> Ist ein Geschäftskonto für Selbstständige nicht obligatorisch
Die Frage hat zwei Teile. Antwort auf Teil 1(gesetzlich gesehen): Nein
Spätestens wenn man bilanziert (bzw. bilanzieren muss) wird man
allerdings aus praktischen Gründen kaum darauf verzichten können.
- soll
> heißen, lassen Banken Geschäftsverkehr auf Privatkonten auf Dauer zu?
Teil 2 hängt von der Bank ab. Was die Bank unter "Geschäftskonto" oder
"Privatkonto" versteht, legt sie willkürlich in den unterschiedlichen
Nutzungsbedingungen fest.
Ob´s die Bank merkt und dann toleriert oder das Konto kündigt, wenn man
ein sogenanntes "Privatkonto" als Geschäftskonto nutzt, hängt von ihr
ab. Buchungstexte wie z.B. "Umsatzsteuer" oder "Privatentnahme" bei
Zahlungen oder wie "Rechnung xyz" bei Geldeingängen zahlreicher
verschiedener Kunden dürften allerdings keine Zweifel an der
geschäftlichen Nutzung aufkommen lassen.
Es liegt in der Natur der Sache, dass der Einzelunternehmer quasi mit
seinem Unternehmen identisch ist. Er ist ja auch nicht Pleite, nur weil
sein Geschäftskonto leer ist, sondern erst, wenn sein Privatvermögen,
einschließlich der von Tante Jutta geerbten Million, aufgebraucht ist.
DAs Hin- und Herschaufeln auf verschiedene Konten ist eigentlich nichts
anderes, als das Geld von der rechten in die linke Hosentasche zu
stopfen. Es hat gewöhnlich keine Vor- oder Nachteile, sondern ist
bedeutungslos.
Joachim