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Zinseinnahmen

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Martin Hemeler

unread,
Nov 19, 2011, 11:16:47 AM11/19/11
to
Hallo,

wir betreiben eine PV-Anlage, das Geld was vom Netzbetreiber kommt wird bis
zur Fälligkeit der Tilgung des Kredits auf einem Tagesgeldkonto geparkt, wie
sind die Zinseinnahmen zu bewerten? Es gibt keine Firma, einfach nur ein
kleiner Gewerbeschein. Auf welches Konto in der EÜR müssten die
Zinseinnahmen?

Wie sieht das ganze in einer nebenberuflichen Landwirtschaft aus? Wenn dort
liquide Mittel auf einem Tagesgeldkonto geparkt werden, wie müssen die
Zinsen bewertet werden? Auf welches Konto in der EÜR müssten die
Zinseinnahmen?

Danke für die Tipps.


Michael Schulz

unread,
Nov 19, 2011, 11:42:49 AM11/19/11
to
Am 19.11.2011 17:16, schrieb Martin Hemeler:
> wir betreiben eine PV-Anlage, das Geld was vom Netzbetreiber kommt wird bis
> zur Fälligkeit der Tilgung des Kredits auf einem Tagesgeldkonto geparkt, wie

Ist das Tagesgeldkonto wirklich Bestandteil der gewerblichen Tätigkeit?
Alternativ würde ich das Tagesgeldkonto privat führen und eine
Privateinlage bzw. Privatentnahme buchen.

Wäre das legal?

Kurt Guenter

unread,
Nov 19, 2011, 3:10:52 PM11/19/11
to
"Martin Hemeler" <Martin....@gmx.de> schrieb:

> das Geld was vom Netzbetreiber kommt

... wird so behandelt, wie auch andere Einnahmen, z.B. Lohn.

>wie sind die Zinseinnahmen zu bewerten?

25% Abgeltungssteuer oder Freistellungsbescheinigung.

>Auf welches Konto in der EÜR müssten die Zinseinnahmen?

die haben mit EÜR nix am Hut.

Hilmar Bunjes

unread,
Nov 20, 2011, 6:35:22 AM11/20/11
to
Am 19.11.2011 21:10, schrieb Kurt Guenter:

>> das Geld was vom Netzbetreiber kommt
>
> ... wird so behandelt, wie auch andere Einnahmen, z.B. Lohn.
>
>> wie sind die Zinseinnahmen zu bewerten?
>
> 25% Abgeltungssteuer oder Freistellungsbescheinigung.

Die Frage ist natürlich, ob die Zinseinnahmen dem gewerblichen Bereich
zugeordnet werden. Falls ja, greift die Abgeltungssteuer nicht und es
müsste als Betriebsseinnahme versteuert werden.

Gruß
Hilmar


--
cambiro.de - Spielend neue Gewohnheiten einüben.

Maria Bin

unread,
Nov 20, 2011, 2:17:48 PM11/20/11
to
Michael Schulz schrieb:
> Am 19.11.2011 17:16, schrieb Martin Hemeler:
>> wir betreiben eine PV-Anlage, das Geld was vom Netzbetreiber kommt wird bis
>> zur Fälligkeit der Tilgung des Kredits auf einem Tagesgeldkonto geparkt, wie
>
> Ist das Tagesgeldkonto wirklich Bestandteil der gewerblichen Tätigkeit?

Logischerweise ja.

> Alternativ würde ich das Tagesgeldkonto privat führen und eine
> Privateinlage bzw. Privatentnahme buchen.

Die jeweils dem gleichen Steuersatz unterliegen.

Maria

Kurt Guenter

unread,
Nov 20, 2011, 3:22:51 PM11/20/11
to
Hilmar Bunjes <news...@silveraxe.de> schrieb:

>Die Frage ist natürlich, ob die Zinseinnahmen dem gewerblichen Bereich
>zugeordnet werden.

wenn sie auf einem Geschäftskonto anfallen, ja.

Michael Schulz

unread,
Nov 20, 2011, 3:29:01 PM11/20/11
to
Am 20.11.2011 20:17, schrieb Maria Bin:
>> Alternativ würde ich das Tagesgeldkonto privat führen und eine
>> Privateinlage bzw. Privatentnahme buchen.
>
> Die jeweils dem gleichen Steuersatz unterliegen.

Sind die Freibeträge den auch auf Geschäftskonten eines
Einzelunternehmers gültig?
Ich nehme an, die Zinsen werden auch bei Geschäftskonten über die
Abgeltungssteuer abgedeckt.

Hilmar Bunjes

unread,
Nov 21, 2011, 12:44:58 AM11/21/11
to
Am 20.11.2011 21:22, schrieb Kurt Guenter:

>> Die Frage ist natürlich, ob die Zinseinnahmen dem gewerblichen Bereich
>> zugeordnet werden.
>
> wenn sie auf einem Geschäftskonto anfallen, ja.

Wenn das der Unterschied wäre, sollte man mit dem Gewerbe am besten
einen großen Kredit aufnehmen, das Geld auf ein Privatkonto einzahlen
und darauf die Zinsen kassieren.

Maria Bin

unread,
Nov 21, 2011, 1:23:24 AM11/21/11
to
Hilmar Bunjes schrieb:
> Am 20.11.2011 21:22, schrieb Kurt Guenter:
>
>>> Die Frage ist natürlich, ob die Zinseinnahmen dem gewerblichen Bereich
>>> zugeordnet werden.
>>
>> wenn sie auf einem Geschäftskonto anfallen, ja.
>
> Wenn das der Unterschied wäre, sollte man mit dem Gewerbe am besten
> einen großen Kredit aufnehmen, das Geld auf ein Privatkonto einzahlen
> und darauf die Zinsen kassieren.

War das ironisch gemeint? Bevor das Geld ins Privatvermögen gebucht
werden kann, muss es doch versteuert werden, oder?

Maria

Hilmar Bunjes

unread,
Nov 21, 2011, 1:59:52 AM11/21/11
to
Am 21.11.2011 07:23, schrieb Maria Bin:

>>>> Die Frage ist natürlich, ob die Zinseinnahmen dem gewerblichen Bereich
>>>> zugeordnet werden.
>>>
>>> wenn sie auf einem Geschäftskonto anfallen, ja.
>>
>> Wenn das der Unterschied wäre, sollte man mit dem Gewerbe am besten
>> einen großen Kredit aufnehmen, das Geld auf ein Privatkonto einzahlen
>> und darauf die Zinsen kassieren.
>
> War das ironisch gemeint? Bevor das Geld ins Privatvermögen gebucht
> werden kann, muss es doch versteuert werden, oder?

Wieso, wenn ich bspw. ein Einzelunternehmer bin, kann ich das Geld doch
quasi beliebig über Privatentnahmen und -einlagen hin und her schieben?

Mein Kommentar bezog sich darauf, dass Kurt es am Geschäftskonto
ausmachen möchte, ob man Einnahmen versteuern muss, und ja, er war
ironisch gemeint. Wie das Geld mich erreicht (EÜR) bzw. die Forderung
entsteht (Bilanz) ist ja erstmal nebensächlich für die Besteuerung.

Maria Bin

unread,
Nov 21, 2011, 3:02:43 AM11/21/11
to
Hilmar Bunjes schrieb:

>> War das ironisch gemeint? Bevor das Geld ins Privatvermögen gebucht
>> werden kann, muss es doch versteuert werden, oder?
>
> Wieso, wenn ich bspw. ein Einzelunternehmer bin, kann ich das Geld doch
> quasi beliebig über Privatentnahmen und -einlagen hin und her schieben?

Dass wir uns da nicht missverstehen: Ein Einzelunternehmen kann
Privatentnahmen buchen ohne dass darauf ESt anfällt?

Maria

Matthias Hanft

unread,
Nov 21, 2011, 3:14:46 AM11/21/11
to
Maria Bin schrieb:
>
> Dass wir uns da nicht missverstehen: Ein Einzelunternehmen kann
> Privatentnahmen buchen ohne dass darauf ESt anfällt?

Ja, natürlich. Die ESt fällt ja auf den Gewinn an, unabhängig davon,
wieviel man rein- oder rausschiebt.

Aufpassen muß man lediglich mit so Dingen wie "Überziehungszinsen
als Betriebsausgabe buchen, die durch eine Privat(über)entnahme
enstanden sind". Und dringelassenen Gewinn kann man auf Antrag
niedriger versteuern als entnommenen Gewinn. Aber das sind alles
sehr spezielle Sonderfälle. Im wesentlichen kann ein Einzelunter-
nehmer beliebig zwischen seinem Geschäfts- und Privatkonto Geld
rumschubsen, ohne daß das irgendeine steuerliche Auswirkung hat.
(Lediglich in der E-Bilanz ab 2013 muß man das Rumgeschubse wohl
mit angeben; zu mehr oder weniger Steuern führt das aber auch
nicht.)

Gruß Matthias.

Maria Bin

unread,
Nov 21, 2011, 3:39:20 AM11/21/11
to
Matthias Hanft schrieb:
> Maria Bin schrieb:
>>
>> Dass wir uns da nicht missverstehen: Ein Einzelunternehmen kann
>> Privatentnahmen buchen ohne dass darauf ESt anfällt?
>
> Ja, natürlich. Die ESt fällt ja auf den Gewinn an, unabhängig davon,
> wieviel man rein- oder rausschiebt.

Das bedeutet dann, dass ein Einzelunternehmer seinen Lebensunterhalt
(sein "Gehalt") aus unversteuertem Geld bestreiten kann? Wenn das
zutrifft, ist es ein echter Vorteil!

Maria

Joachim Peter

unread,
Nov 21, 2011, 4:33:37 AM11/21/11
to
Am 21.11.2011 09:39, schrieb Maria Bin:

>> Maria Bin schrieb:
>>>

>
> Das bedeutet dann, dass ein Einzelunternehmer seinen Lebensunterhalt
> (sein "Gehalt") aus unversteuertem Geld bestreiten kann? Wenn das
> zutrifft, ist es ein echter Vorteil!
>
> Maria

!!!!_ie ESt fällt ja auf den Gewinn an, _!!!!

Nur wer lesen kann ist klar im Vorteil, egal, ob Einzelunternehmer oder
nicht.

Joachim

Maria Bin

unread,
Nov 21, 2011, 4:43:43 AM11/21/11
to
Joachim Peter schrieb:
> Am 21.11.2011 09:39, schrieb Maria Bin:
>
>>> Maria Bin schrieb:
>>>>
>
>>
>> Das bedeutet dann, dass ein Einzelunternehmer seinen Lebensunterhalt
>> (sein "Gehalt") aus unversteuertem Geld bestreiten kann? Wenn das
>> zutrifft, ist es ein echter Vorteil!
>>
>> Maria
>
> !!!!_ie ESt fällt ja auf den Gewinn an, _!!!!
>
> Nur wer lesen kann ist klar im Vorteil,

Ich lese da heraus, dass ich den Gewinn durch Privatentnahmen bei Null
halten kann. Was habe ich übersehen?

Maria

Matthias Hanft

unread,
Nov 21, 2011, 5:38:04 AM11/21/11
to
Maria Bin schrieb:
>
> Ich lese da heraus, dass ich den Gewinn durch Privatentnahmen bei Null
> halten kann. Was habe ich übersehen?

Daß eine Privatentnahme keine Betriebsausgabe ist und demzufolge den
Gewinn nicht mindert.

Dafür ist eine Privateinlage aber auch keine Betriebseinnahme :-)

Gruß Matthias.

Will Berghoff

unread,
Nov 21, 2011, 5:49:57 AM11/21/11
to
Am 19.11.2011 17:16, schrieb Martin Hemeler:

> wir betreiben eine PV-Anlage,
Schön - was ist das?

Bodo Rzany

unread,
Nov 21, 2011, 5:54:46 AM11/21/11
to
In Neurechtschreib heißt das Ding FV-Anlage.

Gern geschehen.

Maria Bin

unread,
Nov 21, 2011, 6:04:48 AM11/21/11
to
Matthias Hanft schrieb:
> Maria Bin schrieb:
>>
>> Ich lese da heraus, dass ich den Gewinn durch Privatentnahmen bei Null
>> halten kann. Was habe ich übersehen?
>
> Daß eine Privatentnahme keine Betriebsausgabe ist und demzufolge den
> Gewinn nicht mindert.

aHA! Das bedeutet dann, dass der gewerblich aufgenommene Kredit, der auf
ein Privatkonto geschoben wird, den Gewinn erhöht. Fazit:
Privatentnahmen unterliegen der ESt.

> Dafür ist eine Privateinlage aber auch keine Betriebseinnahme :-)

Weil das Geld bereits versteuert ist.

Maria

Matthias Hanft

unread,
Nov 21, 2011, 6:22:31 AM11/21/11
to
Maria Bin schrieb:
>
> aHA! Das bedeutet dann, dass der gewerblich aufgenommene Kredit, der auf
> ein Privatkonto geschoben wird, den Gewinn erhöht. Fazit:
> Privatentnahmen unterliegen der ESt.

Soooo kann man das nun auch wieder nicht sagen.

Weder Kreditaufnahmen noch Privatentnahmen noch Privateinlagen ändern bei
einem Einzelunternehmer *irgendwas* am Gewinn und damit an der ESt.

Im wesentlichen ist "Gewinn" ja "Umsatz" (aus Lieferungen und Leistungen)
abzüglich "Betriebsausgaben" (z.B. Wareneinkauf, Porto, Telefon, aber auch
Zinsen). *Der* unterliegt der ESt, egal, ob man ihn nun rausnimmt oder nicht.

"Geldrumgeschubse" ist am Gewinn jedenfalls *nicht* beteiligt :-)

Gruß Matthias.

Maria Bin

unread,
Nov 21, 2011, 6:33:44 AM11/21/11
to
Matthias Hanft schrieb:
Das bedeutet dann für den OP, dass die Zinserträge aus der
Einspeisevergütung der ESt mit dem persönlichen Steuersatz unterliegen.

Maria

Matthias Hanft

unread,
Nov 21, 2011, 7:11:46 AM11/21/11
to
Maria Bin schrieb:
>
> Das bedeutet dann für den OP, dass die Zinserträge aus der
> Einspeisevergütung der ESt mit dem persönlichen Steuersatz unterliegen.

Wenn das erwähnte Tagesgeldkonto zum Betriebsvermögen gehört, IMHO ja.

Manche Banken schreiben solche "Zwitter-Kunden" (ich bin ja auch so einer,
hab halt immer nur Konten auf "Matthias Hanft" bei den Banken) an und legen
eine Liste bei, bei der man ankreuzen soll, welche der Konten zum Betriebs-
und welche zum Privatvermögen gehören, damit die Besteuerung korrekt er-
folgen kann.

Da liegt es natürlich nahe, überschüssiges Geld erst mal aus dem Betrieb
rauszunehmen und privat anzulegen. Ist das dann allerdings einer "Über-
Entnahme", d.h. fallen durch diese Entnahme betriebliche Schuldzinsen an,
die man sonst nicht gehabt hätte, sind diese Zinsen nicht als Betriebs-
ausgabe abziehbar. Das muß man allerdings nachweisen (bzw. das Finanzamt
versucht natürlich das Gegenteil zu beweisen) :-)

Solche Konstruktionen sollte man sich daher lieber (einmal im Leben) von
einem Steuerberater absegnen lassen. (Oder gleich vom Finanzamt selbst;
verbindliche Anfragen bis 10.000 EUR Gegenstandswert kosten jetzt ja nix
mehr.)

Gruß Matthias.

Maria Bin

unread,
Nov 21, 2011, 7:36:16 AM11/21/11
to
Matthias Hanft schrieb:
> Maria Bin schrieb:
>>
>> Das bedeutet dann für den OP, dass die Zinserträge aus der
>> Einspeisevergütung der ESt mit dem persönlichen Steuersatz unterliegen.
>
> Wenn das erwähnte Tagesgeldkonto zum Betriebsvermögen gehört, IMHO ja.
>
> Manche Banken schreiben solche "Zwitter-Kunden" (ich bin ja auch so einer,
> hab halt immer nur Konten auf "Matthias Hanft" bei den Banken) an und legen
> eine Liste bei, bei der man ankreuzen soll, welche der Konten zum Betriebs-
> und welche zum Privatvermögen gehören, damit die Besteuerung korrekt er-
> folgen kann.

Nur mal *ganz* streng genommen, unterliegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb
der ESt. Liegen solche Zinseinnahmen nun auf einem Privatkonto, führt
die Bank halt *zusätzlich* Abgeltungssteuer ab. Wie gesagt: GANZ streng
genommen.

Maria

Lutz Schulze

unread,
Nov 21, 2011, 7:38:41 AM11/21/11
to
Am Mon, 21 Nov 2011 11:54:46 +0100 schrieb Bodo Rzany:

>>> wir betreiben eine PV-Anlage,
>> Schön - was ist das?
>
> In Neurechtschreib heißt das Ding FV-Anlage.

FördermittelVernichter?

;-)

Lutz

--
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Matthias Hanft

unread,
Nov 21, 2011, 7:51:06 AM11/21/11
to
Maria Bin schrieb:
>
> Nur mal *ganz* streng genommen, unterliegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb
> der ESt. Liegen solche Zinseinnahmen nun auf einem Privatkonto, führt
> die Bank halt *zusätzlich* Abgeltungssteuer ab. Wie gesagt: GANZ streng
> genommen.

Hmmhmm... wenns betriebliche Zinseinnahmen sind (die nur zufällig/versehent-
lich auf einem Konto im Privatvermögen herumliegen), wird man die abgeführten
25%+5,5% wohl als Vorauszahlung auf die ESt buchen. Kann man ja in der Anlage
KAP angeben. *Zusätzlich* passiert da IMHO eher nix.

Gruß Matthias.

Harald Friis

unread,
Nov 21, 2011, 8:02:04 AM11/21/11
to
Am 21.11.2011 13:36, schrieb Maria Bin:

Hallo Maria,

> Nur mal *ganz* streng genommen, unterliegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb
> der ESt. Liegen solche Zinseinnahmen nun auf einem Privatkonto, führt
> die Bank halt *zusätzlich* Abgeltungssteuer ab. Wie gesagt: GANZ streng
> genommen.

Egal wie streng du bist: eine Abgeltungsteuer heißt so, weil damit die
Steuerschuld abgegolten (also endgültig bezahlt) wurde. Falls also eine
Bank oder ein sonstiges Kreditinstitut diese Steuer zu Unrecht abgeführt
hat, wird sie als eine Vorauszahlung auf deine individuelle Steuerschuld
gehandhabt. Eine Abgeltungssteuer zusätzlich zur individuellen Steuer
gibt es nicht.

Gruß

Harald Friis

Will Berghoff

unread,
Nov 21, 2011, 8:15:53 AM11/21/11
to
Am 21.11.2011 13:38, schrieb Lutz Schulze:

>>>> wir betreiben eine PV-Anlage,
>>> Schön - was ist das?
>>
>> In Neurechtschreib heißt das Ding FV-Anlage.
>
> FördermittelVernichter?

Ah, jetzt verstehe ich. Das ist das Teil, das nachhaltig die
Selbständigen-Statistik anheben soll - eine Photovoltaikanlage.

Kurt Guenter

unread,
Nov 21, 2011, 3:30:19 PM11/21/11
to
Hilmar Bunjes <news...@silveraxe.de> schrieb:

>Wenn das der Unterschied wäre, sollte man mit dem Gewerbe am besten
>einen großen Kredit aufnehmen, das Geld auf ein Privatkonto einzahlen
>und darauf die Zinsen kassieren.

jo mach mal, aber wundere dich nicht, wenn die zu zahlenden Zinsen
auch zum Privatbereich gezählt werden.

Kurt Guenter

unread,
Nov 21, 2011, 3:34:29 PM11/21/11
to
Maria Bin <spa...@web.de> schrieb:

>Das bedeutet dann, dass ein Einzelunternehmer seinen Lebensunterhalt
>(sein "Gehalt") aus unversteuertem Geld bestreiten kann?

ja, klar kann er das, aber nur in dem Moment. Abgerechnet wird über
die EÜR.

Ich nehme 1000 Euro ein, habe 500 Euro Kosten, macht 500 Euro. Das ist
mein Gewinn und der ist zu versteuern. Mit dem Gewinn kann ich machen,
was ich will. Ich kann ihn auf dem Geschäftskonto, sofern vorhanden,
belassen oder auch ausgeben.

Es ist egal, was Du mit den Einnahmen machst. Abgerechnet wird über
die EÜR. Unversteuert bleibt da nix.

Kurt Guenter

unread,
Nov 21, 2011, 3:37:05 PM11/21/11
to
Maria Bin <spa...@web.de> schrieb:

>aHA! Das bedeutet dann, dass der gewerblich aufgenommene Kredit, der auf
>ein Privatkonto geschoben wird, den Gewinn erhöht.

das bedeutet, dass der gewerblich aufgenommen Kredit nicht gewerblich
war.

>Privatentnahmen unterliegen der ESt.

der Gewinn unterliegt der EkSt.

Maria Bin

unread,
Nov 21, 2011, 3:52:50 PM11/21/11
to
Kurt Guenter schrieb:

> auf dem Geschäftskonto, sofern vorhanden,

Ist ein Geschäftskonto für Selbstständige nicht obligatorisch - soll
heißen, lassen Banken Geschäftsverkehr auf Privatkonten auf Dauer zu?

Maria

Joachim Peter

unread,
Nov 21, 2011, 8:23:44 PM11/21/11
to
Hallo, Maria,

Am 21.11.2011 21:52, schrieb Maria Bin:
> Kurt Guenter schrieb:
>
>> auf dem Geschäftskonto, sofern vorhanden,
>
> Ist ein Geschäftskonto für Selbstständige nicht obligatorisch

Die Frage hat zwei Teile. Antwort auf Teil 1(gesetzlich gesehen): Nein
Spätestens wenn man bilanziert (bzw. bilanzieren muss) wird man
allerdings aus praktischen Gründen kaum darauf verzichten können.

- soll
> heißen, lassen Banken Geschäftsverkehr auf Privatkonten auf Dauer zu?

Teil 2 hängt von der Bank ab. Was die Bank unter "Geschäftskonto" oder
"Privatkonto" versteht, legt sie willkürlich in den unterschiedlichen
Nutzungsbedingungen fest.
Ob´s die Bank merkt und dann toleriert oder das Konto kündigt, wenn man
ein sogenanntes "Privatkonto" als Geschäftskonto nutzt, hängt von ihr
ab. Buchungstexte wie z.B. "Umsatzsteuer" oder "Privatentnahme" bei
Zahlungen oder wie "Rechnung xyz" bei Geldeingängen zahlreicher
verschiedener Kunden dürften allerdings keine Zweifel an der
geschäftlichen Nutzung aufkommen lassen.

Es liegt in der Natur der Sache, dass der Einzelunternehmer quasi mit
seinem Unternehmen identisch ist. Er ist ja auch nicht Pleite, nur weil
sein Geschäftskonto leer ist, sondern erst, wenn sein Privatvermögen,
einschließlich der von Tante Jutta geerbten Million, aufgebraucht ist.
DAs Hin- und Herschaufeln auf verschiedene Konten ist eigentlich nichts
anderes, als das Geld von der rechten in die linke Hosentasche zu
stopfen. Es hat gewöhnlich keine Vor- oder Nachteile, sondern ist
bedeutungslos.

Joachim

Kurt Guenter

unread,
Nov 22, 2011, 3:26:08 PM11/22/11
to
Maria Bin <spa...@web.de> schrieb:

>Ist ein Geschäftskonto für Selbstständige nicht obligatorisch

Nein.

> - soll heißen, lassen Banken Geschäftsverkehr auf Privatkonten auf Dauer zu?

meine Bank tut es.
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