bei einigen Immobilienkrediten der KfW bekommt man nach ca. 3 Jahren einen
Tilgungszuschuss. Wie ist dieser steuerlich zu behandeln?
Situation: 6-Familienhaus komplett vermietet, Eigentümer ist eine 2-
Personen-Erbengemeinschaft.
Darlehen über 110000 EUR KfW CO2-Sanierungsprogramm mit 5%
Tilgungszuschuss in 2009.
Wie muss dieser Zuschuss in 2009 steuerlich behandelt werden? Ist das eine
Einnahme des Gebäudes, die als Einnahme aus V&V versteuert werden muss?
Wenn ja, warum?
Tilgungen werden ja steuerlich nicht als Ausgabe angegeben. Wie ist das
mit diesem Tilfungszuschuss?
Ich hab schon Google bemüht, aber nichts passendes gefunden.
Bis die Tage, Jürgen
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Das sehe ich auch so: Darlehnstilgungen sind im Privatvermögen
steuerlich irrelevante Vorgänge auf der Vermögensebene.
Jedoch scheint die Finanzverwaltung das anders zu sehen. Nach deren
Auffassung soll der Steuerpflichtige ein Wahlrecht haben, den Zuschuß
entweder als Einnahme zu erfassen, oder die mit dem Darlehen
finanzierten Kosten um den Zuschuß zu vermindern. So steht es jedenfalls
in einem Steuererlaß, der vor einiger Zeit mal in "Der Betrieb"
abgedruckt war.
Alex