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Vorsorgehöchstbetrag

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Chris Seidel

unread,
Apr 16, 2005, 8:46:05 AM4/16/05
to
Hallo,

ist es richtig, dass der Maximalbetrag für Vorsorgeleistungen 5253 Euro für
einen Alleinstehenden beträgt?
Wenn ich also derzeit unter diesem Betrag liege, lohnt es sich doch
sicherlich in Sachen Steuerersparnis für mich, meine Vorsorgeleistungen
(z.B. Lebensversicherung) auf diesen Betrag anzuheben, oder?

Danke.


Juergen Drommert

unread,
Apr 17, 2005, 12:48:08 PM4/17/05
to
Ein heikles Thema. Tatsächlich sind derzeit maximal 5069 Euro p.a. an
Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben absetzbar, ab 2010 wird der
Betrag allerdings kontinuierlich reduziert, bis er im Jahr 2019 bei
weniger als der Hälfte des heutigen Stands (bei 2400 nämlich) angekommen
sein wird. Zumindest aus steuerlicher Sicht scheinen da die durchs neue
Alterseinkünftegesetz besonders geförderten Vorsorgeinstrumente
(Riester-, Rürup-Rente oder gleichgestellte berufsständische
Versorgungswerke) attraktiver. Kompliziert wird die Sache allerdings
nicht nur aus steuerlicher Sicht (eine Rürup-Rente kann für einen
55jährigen Selbständigen z.B. durchaus rentabel sein, für einen
angestellten Familienvater mit mäßigem Einkommen ist möglicherweise eine
Riester-Rente eine gute Empfehlung usw.). Was immer beachtet werden
sollte, ist, dass Steuervorteile nur EIN Kriterium bei der Wahl einer
Anlage sein sollten. Es zählt eben am Ende, was hinten rauskommt - und
das ist die Nachsteuerrendite. Wegen etwaiger Steuervorteile eine an
sich so renditeschwache Anlage wie die Lebensversicherung zu wählen,
bleibt, vorsichtig gesagt, suboptimal.

Stephan Bumberger

unread,
Apr 17, 2005, 7:19:02 PM4/17/05
to
Chris Seidel:

> ist es richtig, dass der Maximalbetrag für Vorsorgeleistungen 5253 Euro für
> einen Alleinstehenden beträgt?

Jein, nur noch für "Altfälle", die vor dem Jahr 2005 schon solche
Vorsorgeaufwendungen hatten.

> Wenn ich also derzeit unter diesem Betrag liege, lohnt es sich doch
> sicherlich in Sachen Steuerersparnis für mich, meine Vorsorgeleistungen
> (z.B. Lebensversicherung) auf diesen Betrag anzuheben, oder?

Nein, der Zug ist abgefahren. Jetzt gelten andere Grenzen.

--
Gruß

Stephan

Chris Seidel

unread,
Apr 19, 2005, 4:46:00 AM4/19/05
to
Stephan Bumberger wrote:

> Nein, der Zug ist abgefahren. Jetzt gelten andere Grenzen.

Welche denn?


Chris Seidel

unread,
Apr 19, 2005, 4:48:26 AM4/19/05
to
Juergen Drommert wrote:

> Zumindest aus steuerlicher Sicht scheinen da
> die durchs neue Alterseinkünftegesetz besonders geförderten
> Vorsorgeinstrumente (Riester-, Rürup-Rente oder gleichgestellte
> berufsständische Versorgungswerke) attraktiver. Kompliziert wird die
> Sache allerdings nicht nur aus steuerlicher Sicht (eine Rürup-Rente
> kann für einen 55jährigen Selbständigen z.B. durchaus rentabel sein,

Inwiefern wird das denn anders gefördert?

> Was immer beachtet werden sollte, ist, dass Steuervorteile nur EIN
> Kriterium bei der Wahl einer Anlage sein sollten. Es zählt eben am
> Ende, was hinten rauskommt - und das ist die Nachsteuerrendite. Wegen
> etwaiger Steuervorteile eine an sich so renditeschwache Anlage wie
> die Lebensversicherung zu wählen, bleibt, vorsichtig gesagt,
> suboptimal.

Klar.


Juergen Drommert

unread,
Apr 20, 2005, 6:13:31 PM4/20/05
to
Chris Seidel wrote:
> Juergen Drommert wrote:
>
>
>>Zumindest aus steuerlicher Sicht scheinen da
>>die durchs neue Alterseinkünftegesetz besonders geförderten
>>Vorsorgeinstrumente (Riester-, Rürup-Rente oder gleichgestellte
>>berufsständische Versorgungswerke) attraktiver. Kompliziert wird die
>>Sache allerdings nicht nur aus steuerlicher Sicht (eine Rürup-Rente
>>kann für einen 55jährigen Selbständigen z.B. durchaus rentabel sein,
>
>
> Inwiefern wird das denn anders gefördert?
>
In diesem Jahr können Steuerzahler insgesamt 60 Prozent aller Beiträge
zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur landwirtschaftlichen
Altersversorgung, zu einer berufsständischen Versorgung und zur
Rürup-Rente steuerlich absetzen. Der Höchstbetrag liebt bei 12 000 Euro
für Alleinstehende und bei 24 000 Euro für Ehepaare. Bis zum Jahr 2025
erhöt sich dieser Anteil um zwei Prozentpunkte jährlich. Ab 2025 können
Steuerzahler dann ihre gesamten Aufwendungen bis zur Obergrenze von 20
000 bzw. 40 000 Euro (Alleinstehende / Ehepaare) steuerlich geltend machen.
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