ist es richtig, dass der Maximalbetrag für Vorsorgeleistungen 5253 Euro für
einen Alleinstehenden beträgt?
Wenn ich also derzeit unter diesem Betrag liege, lohnt es sich doch
sicherlich in Sachen Steuerersparnis für mich, meine Vorsorgeleistungen
(z.B. Lebensversicherung) auf diesen Betrag anzuheben, oder?
Danke.
> ist es richtig, dass der Maximalbetrag für Vorsorgeleistungen 5253 Euro für
> einen Alleinstehenden beträgt?
Jein, nur noch für "Altfälle", die vor dem Jahr 2005 schon solche
Vorsorgeaufwendungen hatten.
> Wenn ich also derzeit unter diesem Betrag liege, lohnt es sich doch
> sicherlich in Sachen Steuerersparnis für mich, meine Vorsorgeleistungen
> (z.B. Lebensversicherung) auf diesen Betrag anzuheben, oder?
Nein, der Zug ist abgefahren. Jetzt gelten andere Grenzen.
--
Gruß
Stephan
> Nein, der Zug ist abgefahren. Jetzt gelten andere Grenzen.
Welche denn?
> Zumindest aus steuerlicher Sicht scheinen da
> die durchs neue Alterseinkünftegesetz besonders geförderten
> Vorsorgeinstrumente (Riester-, Rürup-Rente oder gleichgestellte
> berufsständische Versorgungswerke) attraktiver. Kompliziert wird die
> Sache allerdings nicht nur aus steuerlicher Sicht (eine Rürup-Rente
> kann für einen 55jährigen Selbständigen z.B. durchaus rentabel sein,
Inwiefern wird das denn anders gefördert?
> Was immer beachtet werden sollte, ist, dass Steuervorteile nur EIN
> Kriterium bei der Wahl einer Anlage sein sollten. Es zählt eben am
> Ende, was hinten rauskommt - und das ist die Nachsteuerrendite. Wegen
> etwaiger Steuervorteile eine an sich so renditeschwache Anlage wie
> die Lebensversicherung zu wählen, bleibt, vorsichtig gesagt,
> suboptimal.
Klar.