ich bin gerade dabei, eine Risiko-Lebensversicherung für mich und meine
Frau zu suchen. Ein Kollege hat mich darauf hingewiesen, dass man bei
diesem Thema durchaus unnötig draufzahlen kann.
So macht es z.B. keinen Sinn, eine Kapital-Lebensversicherung auf mein
Leben mit mir als Versicherungsnehmer und meiner Frau als Begünstigter
im Todesfall abzuschliessen. Denn dann verlangt das Finanzamt
Erbschaftssteuer auf die Versicherungssumme. Siehe hierzu auch:
http://tinyurl.com/835w9
Ein Vetreter meinte nun, dies träfe nur auf Kapital-LV zu, reine
Risiko-LV wären davon nicht betroffen.
Stimmt das so, und wenn nein, wie sähe es denn bei einer RLV auf
verbundene Leben aus?
CU,
Christian
>So macht es z.B. keinen Sinn, eine Kapital-Lebensversicherung auf mein
>Leben mit mir als Versicherungsnehmer und meiner Frau als Begünstigter
>im Todesfall abzuschliessen. Denn dann verlangt das Finanzamt
>Erbschaftssteuer auf die Versicherungssumme. Siehe hierzu auch:
>http://tinyurl.com/835w9
>
>Ein Vetreter meinte nun, dies träfe nur auf Kapital-LV zu, reine
>Risiko-LV wären davon nicht betroffen.
Ich vermute mal, das bei einer Risiko-LV nichts vererbt wird, denn
solange ich lebe ist ja nichts da zum vererben.
Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk: http://www.messpc.de
jetzt neu: Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
Test im IT-Administrator: http://www.messpc.de/MessPC-Testbericht-ITA.pdf
http://www.netzwerkseite.de - die Seite rund um EDV-Netzwerke
>Die LV wird (wenn überhaupt) ausbezahlt, sobald du stirbst -
>nämlich an den Begünstigten. Damit ist der automatisch Erbe ;-)
Das er Erbe ist steht außer Zweifel. Jedoch ist er nicht Erbe der
ausbezahlten Risiko-LV. Die ist *nicht* _vererbt_ worden... ;-)
Martin
> Ich vermute mal, das bei einer Risiko-LV nichts vererbt wird, denn
> solange ich lebe ist ja nichts da zum vererben.
Die Problematik ist die:
Bin *ich* Versicherungsnehmer und versichere *mein* Leben, dann gehört
die Versicherung mir. Ist meine Frau im Todesfall die Begünstigte, erbt
sie die Versicherungssumme und zahlt Erbschaftssteuer.
Anderes Szenario:
*Meine Frau* ist Versicherungsnehmer und versichert *mein* Leben. Dann
gehört die Versicherung ihr und im Todesfall schaut das Finanzamt in die
Röhre.
Berschrieben ist das ganze hier: http://tinyurl.com/835w9.
Und ich frgae mich: Gilt das für jeden Versicherungstyp, also KLV und
RLV?
Und wenn ja, wie sieht's dann bei sogenannten "Versicherungen auf
verbundene Leben" aus, bei denen es einen Vertrag gibt, in dem beide
Ehepartner gegenseitig cersichert sind?
CU,
Christian
> Die beleibte Besteuerung von LV ist immer mal wieder im Gespräch
> ;-)
>
> Momentan imho steuerfrei, wenn Laufzeit der LV (egal, welche)
> größer gleich 12 Jahre.
Es geht nicht um Einkommen- sondern um Erbschaftssteuer. Und die scheint
nicht im Gespräch, sondern Fakt zu sein, wenn man dem Link im OP glauben
darf.
CU,
Christian
Peter Voigt schrieb:
> Weiß ich auch nicht, aber denk dran: Solche Versicherung zahlen bei Tod des
> Ersten und der Zweite (der Überlebende) steht wimre dann ohne
> Versicherungsschutz da.
> Wimre.
Wie schrecklich, da hat er ja nichts, wovon er leben kann, wenn er stirbt.
;-)
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
> Weiß ich auch nicht, aber denk dran: Solche Versicherung zahlen bei Tod des
> Ersten und der Zweite (der Überlebende) steht wimre dann ohne
> Versicherungsschutz da.
Ausserdem habe ich nach einigem recherchieren inzwischen rausgefunden,
dass RLV auch der Erbschaftssteuer unterliegen, ebenso die RLV auf
verbundene Leben anteilig zu 50%.
Es gibt anscheinend eine Menge Angebote recht günstiger Versicherungen,
da ist es wohl besser zwei einzelne "über Kreuz" abzuschliessen.
CU,
Christian