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Lehrling eigene Steuererklärung?

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Stefan Heinrich

unread,
Nov 2, 2002, 5:14:16 PM11/2/02
to
Hi NG,

Mein Sohn (16) ist dieses Jahr in die Lehre gekommen er verdient 429,50
Euro.
Muss er eine eigene St-Erklärung machen oder können (sollen) wir, die Eltern
das bei uns mitmachen?
Beide Eltern arbeiten und zahlen kräftig Steuer.
Alleine die Fahrtkosten (41 Euro/Monat) des Sohnes sind mehr als er Steuern
zahlt.


Dank Euch allen.

--

Stefan Heinrich
http://www.datschiburg.de

Beginne es möglichst einfach! Komplizierter wird es von alleine.


Florian Kleinmanns

unread,
Nov 2, 2002, 5:49:55 PM11/2/02
to
"Stefan Heinrich" <stefan....@datschiburg.de> schrieb:

>Mein Sohn (16) ist dieses Jahr in die Lehre gekommen er verdient 429,50
>Euro.

Auf Lohnsteuerkarte, Steuerklasse 1, vermute ich...

>Muss er eine eigene St-Erklärung machen oder können (sollen) wir, die Eltern
>das bei uns mitmachen?

Die Eltern sollen das Einkommen des Kindes versteuern? Geht nicht, er
ist selbstständiges Steuersubjekt, d.h. muss selbst Einkommensteuer
für sich zahlen. Eine Steuererklärung muss er aber nicht abgeben,
solange er nur Einkünfte aus dem Ausbildungsverhältnis hat.

@all: Was haltet Ihr von einem "Ehegattensplitting" für ganze
Familien? Vierköpfige Familie deklariert das gesamte Familieneinkommen
und kommt in den Genuss von vier steuerfreien Existenzminima? ;-)

>Alleine die Fahrtkosten (41 Euro/Monat) des Sohnes sind mehr als er Steuern
>zahlt.

Er zahlt ja keine Steuern... soll er noch weniger Fahrtkosten zahlen?
Wie soll das gehen? ;-)

Grüße
Florian
--
European Law Students' Association Bremen -- http://www.elsa-bremen.de/
Bremisches Landesrecht -- http://www.elsa-bremen.de/gesetze/
Neu seit 1.11.2002: Krankenhausbetriebsgesetz, Krankenhausfinanzierungsgesetz,
Krankenhaushygieneverordnung, Krankenhauszuständigkeitsverordnung

Klaus Opel

unread,
Nov 2, 2002, 5:41:48 PM11/2/02
to
Hallo Stefan,

>Muss er eine eigene St-Erklärung machen oder können (sollen) wir, die Eltern
>das bei uns mitmachen?

natürlich muss Dein Sohn keine Steuererklärung abgeben, das muss
niemand, der in StKl I ist und kein Nebeneinkommen hat.

Es könnte allerdings sinnvoll sein, wenn das Jahreseinkommen über dem
Freibetrag für den Bezug von Kindergeld liegt, da es dort auf das
steuerpflichtige Einkommen des Kindes ankommt. (Insbesondere dann, wenn
das Einkommen des Kindes minimal über dem Grundfreibetrag liegt)

>Beide Eltern arbeiten und zahlen kräftig Steuer.

was hat das damit zu tun?
(Wenn man mal von der Auswirkung von Kinderfreibeträgen absieht)

>Alleine die Fahrtkosten (41 Euro/Monat) des Sohnes sind mehr als er Steuern
>zahlt.

Bei 429 Euro pro Monat dürfen eigentlich überhaupt keine Steuern
anfallen.

Ich habe zwar keine aktuelle Tabelle, aber allein der Grundfreibetrag
ist deutlich über 500 Euro/Monat.

Solltest Du von 429 Euro netto ausgehen, dann darfst Du nicht übersehen,
dass der Einstiegssteuersatz bei rund 20% liegt, um 1 € erstattet zu
bekommen muss man also etwa 5 € absetzen können.

Klaus

--
http://www.klaus-opel.de ~ 200 Bilder der Kanaren

Klaus Opel

unread,
Nov 3, 2002, 3:56:01 AM11/3/02
to
Hallo Florian,

>@all: Was haltet Ihr von einem "Ehegattensplitting" für ganze
>Familien? Vierköpfige Familie deklariert das gesamte Familieneinkommen
>und kommt in den Genuss von vier steuerfreien Existenzminima? ;-)

wobei rund 7500 € Grundfreibetrag im Eingangssteuersatz etwa 1500-1800 €
tatsächlicher Ersparnis entsprechen.

Das Kindergeld bei 1. Kind ist 1848 € und damit zumindest bei einkommen-
schwachen Familien höher als als die aus einem zusätzlichen Grundfreibe-
trag resultierende Ersparnis.

Einkommensstarke Familien würden natürlich von der aus dem Splitting
resultierenden verzögerten Progression profitieren.

Michael Grau

unread,
Nov 3, 2002, 5:16:22 AM11/3/02
to
Hallo Klaus,


> Es könnte allerdings sinnvoll sein, wenn das Jahreseinkommen über dem
> Freibetrag für den Bezug von Kindergeld liegt, da es dort auf das
> steuerpflichtige Einkommen des Kindes ankommt. (Insbesondere dann, wenn
> das Einkommen des Kindes minimal über dem Grundfreibetrag liegt)

oder es wäre dann sinnvoll, wenn die Werbungskosten des Lehrlings höher
sind als die Ausbildungsvergütung, um sich einen Verlustvortrag sichern
zu können. Das ist durchaus möglich, wenn einer minimalen
Ausbildungsvergütung (z.B. bei einer öffentlich geförderten
überbetrieblichen Ausbildung) z.B. hohe Fahrtkosten gegenüberstehen.
Aber das wird beim Ausgangsposter sicherlich nicht zutreffen.


> >Alleine die Fahrtkosten (41 Euro/Monat) des Sohnes sind mehr als er Steuern
> >zahlt.
>
> Bei 429 Euro pro Monat dürfen eigentlich überhaupt keine Steuern
> anfallen.

Hier hat der Ausgangsposter sicherlich Steuer und SV-Abgaben
verwechselt.

Viele Grüße

Michael

Martin Hentrich

unread,
Nov 3, 2002, 2:24:29 PM11/3/02
to
Klaus Opel schrieb in <aq1nrs.3...@DOSe.Klaus-Opel.de>:

>Es könnte allerdings sinnvoll sein, wenn das Jahreseinkommen über dem
>Freibetrag für den Bezug von Kindergeld liegt, da es dort auf das
>steuerpflichtige Einkommen des Kindes ankommt. (Insbesondere dann, wenn
>das Einkommen des Kindes minimal über dem Grundfreibetrag liegt)

Nein, bis zum Alter von 18 wird Kindergeld immer gezahlt, die Einkünfte
des Kindes selbst spielen keine Rolle.

Erst bei Kindern über 18 Jahren wird das Kindergeld versagt, wenn die
Einkünfte und Bezüge des Kindes im Jahr über IMHO ca. 7400 Euronen
liegen.

Martin

Uli Fehr

unread,
Nov 3, 2002, 3:59:18 PM11/3/02
to
"Stefan Heinrich" <stefan....@datschiburg.de> schrieb im
Newsbeitrag news:aq1imj$l5s$01$1...@news.t-online.com...

> Mein Sohn (16) ist dieses Jahr in die Lehre gekommen er verdient
> 429,50 Euro.
> Muss er eine eigene St-Erklärung machen oder können (sollen) wir,
> die Eltern das bei uns mitmachen?

Oh Mann - *wer* verdient das Geld?


Grüße - Uli -

Klaus Opel

unread,
Nov 3, 2002, 4:33:11 PM11/3/02
to
Hallo Martin,

>Nein, bis zum Alter von 18 wird Kindergeld immer gezahlt, die Einkünfte
>des Kindes selbst spielen keine Rolle.
>
>Erst bei Kindern über 18 Jahren wird das Kindergeld versagt, wenn die
>Einkünfte und Bezüge des Kindes im Jahr über IMHO ca. 7400 Euronen
>liegen.

mein Fehler.

Ich hätte darauf aufmerksam machen müssen, dass diese Aussage allgemein
und nicht auf diesen Einzelfall bezogen zu sehen ist.

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