Da ich keine Lust habe, für die letzte Meile einen Mietwagen zu nehmen,
ist mit dem Kunden besprochen, daß er das Risiko eines Knöllchens
trägt, da die 50 EUR bei weitem günstiger sind, als jede Alternative.
Frage: Wie ist das zu verbuchen, wenn ich die Strafe weiterberechne?
Die weiterberechenete Strafe ist Einnahme.
Die Strafe (Ordnunsgwidrigkeit) selbst ist nicht als Betriebsausgaben
abzugsfähig.
Uwe
> Frage: Wie ist das zu verbuchen, wenn ich die Strafe weiterberechne?
Als Einnahmen.
Lutz
--
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> Da ich keine Lust habe, für die letzte Meile einen Mietwagen zu nehmen,
> ist mit dem Kunden besprochen, daß er das Risiko eines Knöllchens
> trägt, da die 50 EUR bei weitem günstiger sind, als jede Alternative.
Wie viele Punkte hast Du schon?
Peter
> Wie viele Punkte hast Du schon?
Sooo alt ist die Feinstaubabzocke für Kat- Diesel nun auch wieder
nicht. Außerdem wird beim Parken die Windschutzscheibe mit
einer Folie bedeckt, gegen Schnee & Eis.
Also, genauso wie der fehlende Fahrtenschreiber für 3.000
EUR ... Bisher ist noch nichts passiert.
> Sooo alt ist die Feinstaubabzocke für Kat- Diesel nun auch wieder
> nicht. Außerdem wird beim Parken die Windschutzscheibe mit
> einer Folie bedeckt, gegen Schnee & Eis.
In Berlin klappen die auch schon mal links und rechts hoch.
> Also, genauso wie der fehlende Fahrtenschreiber für 3.000
> EUR ... Bisher ist noch nichts passiert.
Einmal ist immer das Erste Mal :)
Peter
> Sooo alt ist die Feinstaubabzocke für Kat- Diesel nun auch wieder
> nicht. Außerdem wird beim Parken die Windschutzscheibe mit
> einer Folie bedeckt, gegen Schnee & Eis.
>
> Also, genauso wie der fehlende Fahrtenschreiber für 3.000
> EUR ... Bisher ist noch nichts passiert.
Du bist ein echt cooler Typ.
Du verschaffst Dir also Wettbewerbsvorteile durch Nichteinhaltung
gesetzlicher Vorgaben. Bravo! Solche Unternehmer brauchen wir.
[Feinstaubplakette]
also da würde ich auch eher auf das Bussgeld spekulieren.
> Also, genauso wie der fehlende Fahrtenschreiber für 3.000
> EUR ... Bisher ist noch nichts passiert.
Da geht es mir doch zu weit. Die gesetzlichen Regelungen hierbei sind ja
nicht ohne Grund. Willst Du Dich mit diesem Verhalten etwa profilieren?
Martin
>> Also, genauso wie der fehlende Fahrtenschreiber für 3.000
>> EUR ... Bisher ist noch nichts passiert.
>
> Da geht es mir doch zu weit. Die gesetzlichen Regelungen hierbei sind ja
> nicht ohne Grund. Willst Du Dich mit diesem Verhalten etwa profilieren?
Kennst Du die Vorschriften?
Bei "gewerblicher Nutzung" gilt:
- bis 2800 kg zGG: keine Aufzeichnungspflicht,
- 2801 - 3500 kg zGG: "Tageskontrollblätter" genügen,
- ab 3501 kg zGG: Kontrollgerät erforderlich.
Beim "zGG" werden das zGG des Zugfahrzeugs und das zGG des aktuellen
Anhängers addiert.
Also mußt Du in einen normalen PKW ein Kontrollgerät einbauen, wenn
Du einen Anhänger ankoppelst, um z.B. Möbel für das Büro vom Möbel-
markt selber abzuholen.
BSP: kleiner Firmen PKW, VW Golf mit AHK (1,8 Tonnen? zzG)
Anhänger (2 Tonnen zzG, aber nur mit 500 kg beladen)
Also bereits ein übler Verstoß!!!
>> Also, genauso wie der fehlende Fahrtenschreiber für 3.000
>> EUR ... Bisher ist noch nichts passiert.
>
> Du bist ein echt cooler Typ.
>
> Du verschaffst Dir also Wettbewerbsvorteile durch Nichteinhaltung
> gesetzlicher Vorgaben. Bravo! Solche Unternehmer brauchen wir.
Für die 3 Fahrten mit Anhänger im Jahr wird in den 9 Jahre alten VW-
Bus kein 3.000 EUR- teurer Fahrtenschreiber montiert!
Es gibt nicht durchdachte Vorschriften, die Kleinunternehmer zur Auf-
gabe ihres Betriebes, oder in die Kriminalität zwingen. (Was nicht heißt,
daß ich irgendwelche Lenkzeiten überschreiten würde)
> Es gibt nicht durchdachte Vorschriften
Schön, dass Du sie durchdenkst.
PLONK
Eigentlich egal ob du wegen Übermüdung nach 12 Stunden Fahrt meine Tochter
mit nem Golf oder nen 40-Tonner anfährst, es geht beim Fahrtenschreiber
bestimmt nicht ums zGG.
> Eigentlich egal ob du wegen Übermüdung nach 12 Stunden Fahrt meine Tochter
> mit nem Golf oder nen 40-Tonner anfährst, es geht beim Fahrtenschreiber
> bestimmt nicht ums zGG.
Es ist eine Vorschrift zum Nachweis von Lenkzeiten.
Da ich die Angewohnheit habe, regelmäßige Pausen zu machen,
werde ich Deine Tochter nicht gefährden, solange sie mir nicht
mutwillig vor das Fahrzeug springt..
Auch werde ich nicht das Risiko eingehen, am Steuer einzuschlafen,
da mir mein Leben, aber auch mein Material zu wertvoll ist, um
es auf der Straße zu schrotten.
Wenn mein Transporter 24 Stunden geruht hat, sagt das noch lange
nicht, daß ich jetzt 8 Stunden in der Nacht mit einer kleinen Pause
fahren kann.
Nein, als Fahrer muß ich entscheiden, wann ich müde bin, und als Un-
ternehmer halte ich die notwendigen (nicht nur die vorgeschriebenen)
Pausen ein.