Am 27.02.2013 16:52, schrieb Ben Benson:
>> Das Finanzamt braucht gar nichts (außer, du hast ggf. was direkt ans
>> Finanzamt verkauft). Was für die Buchhaltung wichtig wäre, ist irgendein
>> Beleg, aus dem hervorgeht, wann was für welchen Betrag verkauft wurde.
>> Das "was" ist insb. interessant für die USt.
>
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> Heißt das, es würde ein Zettel mit folgendem Text ausreichen:
>
> Rechnung Nr. 1
> 27. Februar 2013
> Verkauf 1x Kaffeevollautomat
> Nettoverkaufspreis: 1000 Euro
> USt. 19%: 190 Euro
> Bruttoverkaufspreis: 1190 Euro
>
> Ist das bei einer Betriebsprüfung ausreichend?
> (Bisher habe ich jede Rechnung 2x ausgedruckt und 1 davon selbst
> abgeheftet.)
Wenn du eine Rechnung ausstellst, würde ich diese zu Nachweiszwecken auf
genauso abheften (oder digital archivieren, je nach Umsetzung der
Buchhaltung).
Insb. bei der Umsatzsteuer gilt nämlich, dass du mindestens das Abführen
musst, was du ausgewiesen hast. Wenn du plötzlich zwei unterschiedliche
Beleg hast, kann der Nachweis schwierig sein.