bin Student und habe im Mai meinen Erstwohnsitz am Studienort angemeldet.
Die Adresse meines Vaters habe ich als Zweitwohnsitz behalten, da ich mich
dort regelmäßig aufhalte und ihm ansonsten als Beamter der Ortszuschlag
flöten gehen könnte.
Hatte mich vorher schlau gemacht und überall hieß es, dass es für die
Eltern (bzw. den Vater) keinerlei finanzielle Nachteile gibt, wenn das
Elternhaus als Zweitwohnsitz gemeldet bleibt.
Nun hat mein Vater mich allerdings damit konfrontiert, dass es angeblich
eine Gesetzesänderung gab, er einen Schrieb vom Finanzamt bekommen hat und
nun doch "reichlich" Abzüge bekommt.
Hat jemand etwas davon mitbekommen? Mein Verhältnis zu meinem Vater ist was
finanzielle Dinge angeht ein wenig schwierig und ich bin mir nicht sicher,
ob die Sache stimmt. Den Schrieb vom Finanzamt musste er _natürlich_ gleich
ausfüllen und zurückschicken. Eine Kopie hat er nicht. Habe versucht im
Netz was rauszufinden aber dort war von einer Gesetzesänderung in der Sache
ebenfalls nichts zu lesen.
Viele Grüße
Holger
Der Schrieb vom Finanzamt bestand mit Sicherheit aus zwei Blättern, von
denen eines das Anschreiben enthielt, ein weiteres das Formular.
Der einzige Knackpunkt, der mit der Entscheidung Erstwohnsitz am
Studienort / Erstwohnsitz bei den Eltern zusammenhängt, ist AFAICS die
Hausratversicherung. Und die wird sich im Ernstfall sowieso nicht auf
die Behauptung verlassen, dass der Erstwohnsitz bei den Eltern richtig
angegeben sei...
Grüße
Florian
--
Florian Kleinmanns -- http://www.kleinmanns.com/
European Law Students' Association Bremen -- http://www.elsa-bremen.de/
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.
//unvollständige Sachverhaltsschilderung//
Lieber Holger,
mit dem Sachverhalt erhellt sich meine Kristallkugel nicht.
Den einzigen steuerlichen Nachteil den ich im Dunkeln glaube erkennen zu
können, wäre Baukindergeld oder eine andere steuerliche Zuwendung, die daran
gekoppelt ist, dass Du noch zu Hause wohnen musst.
Aber mehr gibt der unvollständige Sachverhalt nicht her.
Uwe
> bin Student und habe im Mai meinen Erstwohnsitz am Studienort angemeldet.
> Die Adresse meines Vaters habe ich als Zweitwohnsitz behalten, da ich mich
> dort regelmäßig aufhalte und ihm ansonsten als Beamter der Ortszuschlag
> flöten gehen könnte.
> Hatte mich vorher schlau gemacht und überall hieß es, dass es für die
> Eltern (bzw. den Vater)
Das heißt, Du wohnst bei Deinem Vater, nicht bei zwei Elternteilen?
Ab 2005 (?) gibt es eine Änderung und nur noch wirklich
Alleinerziehende, die mit einem Kind bzw. nicht selbst verdienenden Kind
in einem Haushalt leben, bekommen einen Freibetrag.
Näheres weiß die Gruppe, da ich selbst keine Kinder habe.
Gruß
Susanne
--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de
>Nun hat mein Vater mich allerdings damit konfrontiert, dass es angeblich
>eine Gesetzesänderung gab, er einen Schrieb vom Finanzamt bekommen hat und
>nun doch "reichlich" Abzüge bekommt.
>
>Hat jemand etwas davon mitbekommen?
Wie Susanne schrieb. Ansonsten ist dein beitrag wenig erhellend.
Sollte dein Vater bisher alleinerziehend in Steuerklasse 2 gewesen sein,
dann gibt es das nun nicht mehr und er ist in Steuerklasse 1.
Nachzurechnen z.B. mit
http://www.nettoeinkommen.de
oder ohnline
http://www.simtax.de
Aber ich kann den Unterschied nicht mit Gänsefüßchen-reichlich
beziffern.
Martin
--
Aussagen sind stets IMHO und ohne Gewähr,
Ausnahmen bestätigen die Regel, Regeln gelten nur im Prinzip
Auf Unvollständigkeit wird ausdrücklich hingewiesen!
>Aber ich kann den Unterschied nicht mit Gänsefüßchen-reichlich
>beziffern.
Bei 3.500 Euronen brutto im Monat ca. 40 Euro weniger im netto.
martin
Sorry dafür. Also noch ein paar Hintergrundinfos: Mein Vater ist nicht
alleinerziehend. Meine Eltern leben getrennt, sind aber nicht geschieden.
Kindergeld kassiert mein Vater, bin auch über ihn nach wie vor
krankenversichert etc. Er ist wie gesagt Beamter, meine Mutter ebenso. Bin
das dritte Kind, die anderen sind aber schon lange verheiratet, das dürfte
also egal sein.
In was für eine Richtung der Steuernachteil, den er jetzt angeblich durch
meine Ummeldung des Wohnsitzes erleidet, geht, kann ich leider überhaupt
nicht konkretisieren, einfach weil er es mir nicht sagt (Familiendrama,
don't ask...). Allerdings will er mir deshalb Unterhalt kürzen und deswegen
ist es für mich wichtig zu wissen.
Viele Grüße
Holger
>(Familiendrama, don't ask...).
no comment... :-(
>... Allerdings will er mir deshalb Unterhalt kürzen...
no comment... :-(((
>... und deswegen ist es für mich wichtig zu wissen.
Falles es dadurch andere Zulagen aus der besoldungsordnung geben könnte,
kannst du dir mal den Tarif des öffentlichen Dienstes laden. Der
Gehaltsrechner kennt alle Rafinessen des Beamtenbesoldungsrechts (es
dürfte um den Familienzuschlag gehen, vielleicht sind sie deshalb auch
noch nicht geschieden...)
> Kindergeld kassiert mein Vater, bin auch über ihn nach wie vor
> krankenversichert etc.
Verdienst Du selbst vielleicht mehr als 340 EUR im Monat, dann musst Du
Dich als Studi krankenversichern - oder mehr als 7.xxx EUR im Jahr, dann
fällt auch das Kindergeld weg? Vielleicht hat der ahnungslose Vater
sowas gemeint.
Warum das? Ich dachte, die Grenze läge während der Vorlesungszeit bei 20
Stunden in der Woche und in den Semesterferien bei 168.
>Susanne Dieter <susanne...@nexgo.de> schrieb:
>>Verdienst Du selbst vielleicht mehr als 340 EUR im Monat, dann musst Du
>>Dich als Studi krankenversichern
>
>Warum das? Ich dachte, die Grenze läge während der Vorlesungszeit bei 20
>Stunden in der Woche und in den Semesterferien bei 168.
Die 340 Euronen regelmäßige Einkünfte im Monat betreffen die kostenlose
Familienversicherung in der GKV.
Deine 20 Stunden-Grenze betrifft den Status als Student mit der
Berechtigung in der studentischen KV versichert zu sein. Die Höhe eines
Einkommens ist da nicht begrenzt, IMHO.
Also zwei Paar Schuhe!
>>Verdienst Du selbst vielleicht mehr als 340 EUR im Monat, dann musst Du
>>Dich als Studi krankenversichern
> Warum das? Ich dachte, die Grenze läge während der Vorlesungszeit bei 20
> Stunden in der Woche und in den Semesterferien bei 168.
Für jemanden, der als Student selbst krankenversichert ist. Für die
Mit-Versicherung bei den Eltern gilt die 340-EUR-Grenze, wie für
mitversicherte Ehepartner.
Ausser es ist ein Minijob, dann darf man bis zu 400 Euro im Monat verdienen
ohne Ansprüche zu verlieren. Einzige Ausnahme.