weis jemand, ob es eine Regelung gibt, ab wann Mahngebühren berechnet werden
dürfen - und wie hoch diese sein dürfen?
Ich habe zur Zeit eine etwas merkwürdige Firma, die mir eine Rechnung
erstellt hat, 2 Tage später kam dann die Mahnung mit einer Mahngebühr von 35
EUR - das kann doch nicht sein!
Leider kann mir in meinem Bekanntenkreis keiner auskunft darüber geben wann
Mahngebühr berechnet werden können und wie hoch die sein dürfen..
Wenn man das so betrachtet, können Mahngebühren ja hervoragend dazu genutzt
werden die Haushaltskasse aufzubessern ..
(Kleiner Scherz) aber so fühl ich mich im moment..
Gruß
Thomas
Eine Mahnung ist nach neuem Recht nicht mehr notwenig um Dich in Verzug zu
setzen.
Allerdings muss der Rechnungsbetrag auch fällig geworden sein.
Eine Mahnung zwei Tage nach Übersendung der Rechnung scheint mir etwas
zweifelhaft zu sein.
Ist in der Rechnung eine Fälligkeit genannt?
Mahngebühren sollten sich am Aufwand orientieren. Mehr als 5 Euro dürften
unangemessen sein.
Uwe
> Ich habe zur Zeit eine etwas merkwürdige Firma, die mir eine Rechnung
> erstellt hat, 2 Tage später kam dann die Mahnung mit einer Mahngebühr von
> 35 EUR - das kann doch nicht sein!
Nein, das kann nicht sein.
Wenn du die Rechnung innerhalb eines vernünftigen Zeitraums bezahlt hast,
dann warte ruhig ihre Klage ab.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, hast du 30 Tage Zeit zu zahlen. Kürzere
Fristen kann man vereinbaren - aber bei einer Frist von zwei Tagen würde
wohl kein Gericht mitspielen. Üblich sind im Geschäftsleben mindestens 14
Tage.
Goetz
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Goetz Buchholz
Worte en gros und en détail
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