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Groessere Kassendifferenz

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Andreas Kloss

unread,
Apr 30, 2005, 7:01:34 PM4/30/05
to
Hallo,

u.a. bei Erstellung des Jahresabschlusses hat sich herausgestellt, dass
es groessere Kassendifferenzen (Groessenordnung mehrere tausend Euro)
gegeben hat. Es ist eine GmbH mit Ladengeschaeft. Angestellte scheiden
aus, an die Ansprueche gestellt werden koennten. Moeglicherweise hat
sich ein oder beide Geschaeftsfuehrer bedient, zu beweisen ist das
nicht. Wie wird das gebucht? Nur ausserordentlicher Aufwand an Kasse?
Ich glaube, ich habe mal irgendwo gelesen, dass diese Kassendifferenzen
aehnlich wie nicht abzugsfaehige Betriebsausgaben steuerlich behandelt
werden, also koerperschaftsteuerpflichtig sind. Wie mache ich das
korrekt?

Danke schonmal,
Andreas

Eric Lorenz

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May 1, 2005, 2:33:01 AM5/1/05
to
Andreas Kloss schrieb:

Das wichtigste:

Fand eine körperliche Bestandsaufnahme des Kassenbestandes statt? Oder
ergibt sich die Differenz rechnerisch aufgrund von Rohgewinn, WE und und
und?

Eric

Andreas Kloss

unread,
May 1, 2005, 4:50:39 AM5/1/05
to
> Fand eine körperliche Bestandsaufnahme des Kassenbestandes statt?
Oder
> ergibt sich die Differenz rechnerisch aufgrund von Rohgewinn, WE und
und
> und?

Es wurden nicht immer Kassenendbestände, -salden etc. aufgeschrieben.
Dadurch ergab es sich rechnerisch. Z.B. könnte es sein, dass dem einen
oder anderen Mitarbeiter mal ein Hunderter so gegeben worden ist, ohne
dass es aufgeschrieben worden ist.

Andreas

Eric Lorenz

unread,
May 1, 2005, 5:09:16 AM5/1/05
to
Andreas Kloss schrieb:

> Es wurden nicht immer Kassenendbestände, -salden etc. aufgeschrieben.
> Dadurch ergab es sich rechnerisch. Z.B. könnte es sein, dass dem einen
> oder anderen Mitarbeiter mal ein Hunderter so gegeben worden ist, ohne
> dass es aufgeschrieben worden ist.

Na toll!
Eine so große Kassendifferenz würde bei keiner BP durchkommen. die
gesamte Buha ist somit in Frage gestellt und es kommt zu Hinzuschätzungen.

Mach einen Schnitt und sorge für eine regelmäßige Bestandsaufnahme!

Eric

p.s. Um wieviel geht es denn ungefähr und über welchen Zeitraum?

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Andreas Kloss

unread,
May 2, 2005, 3:15:35 AM5/2/05
to
karl mentner wrote:
> On 1 May 2005 01:50:39 -0700, "Andreas Kloss" <Andy....@gmx.net>

> wrote:
>
>
> >
> >Es wurden nicht immer Kassenendbestände, -salden etc.
aufgeschrieben.
> >Dadurch ergab es sich rechnerisch. Z.B. könnte es sein, dass dem
einen
> >oder anderen Mitarbeiter mal ein Hunderter so gegeben worden ist,
ohne
> >dass es aufgeschrieben worden ist.
>
> Fein - und das Ganze in einer GmbH *lol*
>
> Mit einer einfachen (oder komplizierten) Buchung lässt sich dieses
> Problem nicht lösen.
>
> "Grundsätze einer ordnungsgemässen Buchführung" ist das was du
lernen
> mußt, "Steuerberater" heißt der Mensch, der sich mit deinem FA in
> Verbindung setzen muss. "Schätzung" ist was dich erwartet. Setzt du
> diesen Prozess selbst in Gang könnte es nochmal glimpflich
verlaufen.
> So wie du das allerdings beschreibst hört sich das nach mehreren
> Strafverfahren an.


Ich habe damit gottseidank nichts am Hut, aber ich werde es
weiterreichen. Ich selbst weiss, wie eine Kasse gefuehrt werden muss.
Also nochmal: was muss getan werden? Gebucht werden muss die Differenz
ja auf jeden Fall. Es ist nicht mehr nachzuvollziehen, wer dieses Geld
aus der Kasse genommen hat. Pauschale Lohnsteuer anmelden? Als nicht
abziehbare Betriebsausgabe buchen? Ein Teil davon koennte auch durch
einen ehemaligen Mitarbeiter entwendet worden sein.
@Eric: Die Groessenordnung hatte ich ja genannt im Jahr. Was meinst du
mit "Hinzuschaetzungen"? Die Einnahmen-Seite ist aus versch. Gruenden
stimmig, das ist auch nachweisbar (es ist also nichts an Einnahmen und
damit an Mwst. unterschlagen worden). Die Differenz kam nur durch
Entnahmen zustande.

Gruss,
Andreas

Eric Lorenz

unread,
May 2, 2005, 5:06:46 PM5/2/05
to
Andreas Kloss schrieb:

>
> Ich habe damit gottseidank nichts am Hut, aber ich werde es
> weiterreichen. Ich selbst weiss, wie eine Kasse gefuehrt werden muss.
> Also nochmal: was muss getan werden? Gebucht werden muss die Differenz
> ja auf jeden Fall. Es ist nicht mehr nachzuvollziehen, wer dieses Geld
> aus der Kasse genommen hat. Pauschale Lohnsteuer anmelden? Als nicht
> abziehbare Betriebsausgabe buchen? Ein Teil davon koennte auch durch
> einen ehemaligen Mitarbeiter entwendet worden sein.
> @Eric: Die Groessenordnung hatte ich ja genannt im Jahr. Was meinst du
> mit "Hinzuschaetzungen"? Die Einnahmen-Seite ist aus versch. Gruenden
> stimmig, das ist auch nachweisbar (es ist also nichts an Einnahmen und
> damit an Mwst. unterschlagen worden). Die Differenz kam nur durch
> Entnahmen zustande.

Das erklär bitte erstmal einem Prüfer. Der rechnet erstmal mit einer
Hinzuschätzung. Fakto ist erstmal, das die Kasse nicht in Ordnung ist.
Wieviel Jahre ist das nun falsch gelaufen? Damit sind nämlich evtl. die
alten JA nicht in Ordnung.

Eric

Andreas Kloss

unread,
May 2, 2005, 7:30:37 PM5/2/05
to
Eric Lorenz wrote:
> Andreas Kloss schrieb:
> >
> > Ich habe damit gottseidank nichts am Hut, aber ich werde es
> > weiterreichen. Ich selbst weiss, wie eine Kasse gefuehrt werden
> > muss.
> > Also nochmal: was muss getan werden? Gebucht werden muss die
> > Differenz ja auf jeden Fall. Es ist nicht mehr nachzuvollziehen,
> > wer dieses Geld
> > aus der Kasse genommen hat. Pauschale Lohnsteuer anmelden? Als
> > nicht abziehbare Betriebsausgabe buchen? Ein Teil davon koennte
> > auch durch einen ehemaligen Mitarbeiter entwendet worden sein.
> > @Eric: Die Groessenordnung hatte ich ja genannt im Jahr. Was
> > meinst du mit "Hinzuschaetzungen"? Die Einnahmen-Seite ist aus
> > versch. Gruenden stimmig, das ist auch nachweisbar (es ist also
> > nichts an Einnahmen und damit an Mwst. unterschlagen worden).
> > Die Differenz kam nur durch
> > Entnahmen zustande.
>
> Das erklär bitte erstmal einem Prüfer.

*Ich* muss ihm das nicht erklaeren.


> Der rechnet erstmal mit einer
> Hinzuschätzung.


Aber danach fragte ich gerade. Was ist das? Mehr Einnahmen als
tasaechlich getaetigt? Das laesst sich zweifelsfrei beweisen, denn mehr
Umsatz *geht nicht*. Kann ich hier und jetzt nicht naeher erklaeren,
aber ist so. Muss man als "gegeben" hinnehmen. Auch der Pruefer wird es
"einsehen", ganz sicher.


> Fakto ist erstmal, das die Kasse nicht in Ordnung ist.
> Wieviel Jahre ist das nun falsch gelaufen? Damit sind nämlich evtl.
die
> alten JA nicht in Ordnung.


Mag sein, interessiert mich nicht weiter. Kurze Frage, kurze Antwort:
Wie buche ich diese jetzigen Kassendifferenzen? Sind es nicht
abzugsfaehige Betriebsausgaben? Verdeckte Gewinnausschuettungen?
Ausserodentlicher Aufwand? Eines dieser drei Varianten wird es sicher
sein, daher nochmal die Frage: welche? Oder ist es doch was anderes?
Wie bucht man Diebstaehle in dieser Groessenordnung?
Danke fuer deine Tipps, aber Vorwuerfe helfen mir jetzt nicht wirklich
weiter.

Andreas

Eric Lorenz

unread,
May 3, 2005, 1:16:48 PM5/3/05
to
Andreas Kloss schrieb:
> Eric Lorenz wrote:

> Mag sein, interessiert mich nicht weiter. Kurze Frage, kurze Antwort:
> Wie buche ich diese jetzigen Kassendifferenzen? Sind es nicht
> abzugsfaehige Betriebsausgaben? Verdeckte Gewinnausschuettungen?
> Ausserodentlicher Aufwand? Eines dieser drei Varianten wird es sicher
> sein, daher nochmal die Frage: welche? Oder ist es doch was anderes?
> Wie bucht man Diebstaehle in dieser Groessenordnung?
> Danke fuer deine Tipps, aber Vorwuerfe helfen mir jetzt nicht wirklich
> weiter.

Ich würde das nicht als n.ab.f. BA behandeln, sondern damit einfach die
Gesellschafterverrechnungskonten belasten.

Eric

Thomas Homilius

unread,
May 3, 2005, 6:08:59 PM5/3/05
to
Andreas Kloss schrieb am Dienstag, 3. Mai 2005 01:30:

>> Fakto ist erstmal, das die Kasse nicht in Ordnung ist.
>> Wieviel Jahre ist das nun falsch gelaufen? Damit sind nämlich evtl.
>> die alten JA nicht in Ordnung.
>
> Mag sein, interessiert mich nicht weiter. Kurze Frage, kurze Antwort:
> Wie buche ich diese jetzigen Kassendifferenzen? Sind es nicht
> abzugsfaehige Betriebsausgaben? Verdeckte Gewinnausschuettungen?
> Ausserodentlicher Aufwand? Eines dieser drei Varianten wird es sicher
> sein, daher nochmal die Frage: welche? Oder ist es doch was anderes?
> Wie bucht man Diebstaehle in dieser Groessenordnung?

Bis jetzt gibt es nur Vermutungen über die Ursache des Kassenschwundes.
Hast du die Kasse selber abgerechnet, könntest du selber auch der Dieb
sein.

Verbuche den Kassenschwund als Ausserodentlichen Aufwand und mach
endlich die Selbstanzeige!

Thomas

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Andreas Kloss

unread,
May 4, 2005, 1:07:09 PM5/4/05
to
karl mentner schrieb:

> On Tue, 03 May 2005 19:16:48 +0200, Eric Lorenz <Eric.L...@gmx.de>
> wrote:
>
> >
> >Ich würde das nicht als n.ab.f. BA behandeln, sondern damit einfach
> >die Gesellschafterverrechnungskonten belasten.
>
>
> Was allerding auch nicht gegen die unkorrekt geführte Kasse hilft.


Da es ausstehende Gehaelter des Geschäftsfuehrers gibt, ist es die
eleganteste Loesung. Lohnsteuer wurde dafür natuerlich schon
entrichtet und muesste nicht nachtraeglich angemeldet werden.


> Wahrscheinlich wird das aber die "Gesprächslösung" des FA's werden.
> Nur sollten die das empfehlen, damit nicht später ein Nebengeschäft
> angenommen werden kann, daß die Kasse so "verwirrt" hat.

Andreas

Eric Lorenz

unread,
May 4, 2005, 1:50:21 PM5/4/05
to
Thomas Homilius schrieb:

> Bis jetzt gibt es nur Vermutungen über die Ursache des Kassenschwundes.
> Hast du die Kasse selber abgerechnet, könntest du selber auch der Dieb
> sein.
>
> Verbuche den Kassenschwund als Ausserodentlichen Aufwand und mach
> endlich die Selbstanzeige!

Wieso a.o. Aufwand? Ich würde das mehr den Gesellschaftern zurechnen und
die Verbindlichkeiten bebuchen!

Eric

Eric Lorenz

unread,
May 4, 2005, 1:52:09 PM5/4/05
to
karl mentner schrieb:

> Was allerding auch nicht gegen die unkorrekt geführte Kasse hilft.

> Wahrscheinlich wird das aber die "Gesprächslösung" des FA's werden.
> Nur sollten die das empfehlen, damit nicht später ein Nebengeschäft
> angenommen werden kann, daß die Kasse so "verwirrt" hat.

Das nicht, aber man sollte das ganze auch etwas trennen. In die BA
gehört es in diesem Fall nicht. Bei 10 Euro sehe ich keine Probleme,
aber in der Größe schon!

Eric

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