Grundsätzlich musst du natürlich keine Steuern oder Abgaben o. ä.
zahlen, wenn die Ware nicht im Land (hier CH) verbleibt bzw.
ursprünglich aus dem Land (hier DE) stammte. Du musst das nur den beiden
beteiligten Zollämtern gegenüber belegen können.
Aber wenn du alles (Ein-/Ausfuhr, evtl. Erwerb usw.) genau dokumentieren
und vorlegen kannst, brauchst du entweder von vornherein gar nix zahlen,
oder kannst das Gezahlte nachträglich wieder zurück fordern (und
natürlich auch bekommen).
Wende dich am besten an das für dich zuständige Zollamt in DE, die
können und werden dich beraten, welche Möglichkeiten du genau hast, und
was du ggf. dabei jeweils beachten musst. AFAIK ist das sogar eine ihrer
gesetzlichen Aufgaben. Und die können dir dann sicherlich auch ne
Kontaktadresse für den schweizer Zoll geben.
Wolfgang
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If I could, I would wish for ONE news INDEED being a fake, namely for
the news of this immature cockalorum in fact became President of the
United States.