Am 04.01.2022 um 09:22 schrieb Astrid:
>> Ich hatte das so verstanden, dass der Verein 18.000 € als Miete an den
>> Landwirt zahlt.
> Ja.
Als Vorstand würde ich darauf achten, dass da nicht noch was draufkommt,
z.B. die MwSt. Wie der Landwirt die4 Einnahmen versteuert, kann dem
Verein aber egal sein. Vermutlich zahlt er keine MwSt. für die Perpachtung
>
>> Und will der Verein mit der Untervermietung Gewinn machen, oder steckt
>> da was anderes hinter?
> Nein, ein Gewinn soll damit nicht gemacht werden. Aber natuerlich auch
> kein Verlust, dass man mehr ausgibt als man einnimmt.
>> Allerdings käme bei den genannten Umsätzen evtl. die Kleinunternehmer-
>> regelung gemäß § 19 UStG in Frage:
> Wuerde das dann bedeuten, dass der Verein dann noch eine Firma
> gruenden muesste oder koennte auch ein Verein ein Kleinunternehmer
> sein?
Ich kenne mich mit Vereinen, die *keine* gemeinnützigen sind, nicht so
aus. Aber "Kleinunternehmer" heißt, dass der Gewinn nicht größer als
35.000 € ist.
> Muesste sowas dann auch die Satzung geaendert werden? Da steht
> jetzt als Vereinszweck Ausuebung von Motorsport drin und nichts
> mit Hallenvermietung.
Könnte man als dazugehörig einstufen, wenn die Halle nur zu diesem
Zwecke angemietet und vermietet wird (Satzungsmäßige Zwecke).
>> wird als gewerblicher Teil betrachtet werden. Analog zu der berühmten
>> Restauration im Vereinsheim
> Was muss man da beachten?
Die Einnahmen für Würstchen- und Getränkeverkauf müssen versteuert
werden, weil das zum "wirtschaftlichen Bereich" gehört. Der andere
Bereich ist der "ideelle", wozu z.B. Mitgliedsbeiträge und Spenden gehören.
Freigrenzen gibt es.
>>> - Wann ist der Sportverein e.V. zur Abgabe einer
>>> Steuererklaerung verpflichtet?
>> Eigentlich schon immer. Gemeinnützigkeit bedeutet nur, dass der V.
>> Freibeträge erhält.
> Upps.....
> Alle kleinen Vereine, die ich so kenne machen/wissen das glaube ich
> gar nicht....
Ja nun, prinzipiell ist jeder Verein zur Abgabe einer Steuererklärung
verpflichtet (Körperschaftssteuer). Da es aber Mindestgrenzen gibt, sagt
wohl so mancher Vorstand: "Da sind wir drunter".
Der Verein ist verpflichtet, eine eventuelle Steuerpflicht von sich aus
zu überprüfen und gegebenenfalls Steuererklärungen zu übermitteln.
Wer sich nicht sicher ist, sollte das fachmännisch überprüfen.
Folgende Überlegungen (ohne Gewähr):
- Ein (eingetragener)Verein ist kein Gewerbebetrieb, erhebt und zahlt
keine MwSt.
- Vereine sind *grundsätzlich* steuerpflichtig, die Einnahmen aus dem
wirtschaftlichen Bereich unter 45.000 € im Jahr bleiben steuerfrei.
- Ein Gewerbe würde ich unter diesen Umständen nicht anmelden (stellt
sich auch die Frage, ob die Satzung das hergibt). Dann allerdings müsste
MwSt erhoben werden, andere gezahlte Umsatzsteuer kann abgezogen werden.
Umsatzsteuer muss monatlich über Elster abgeführt werden. Das wären dann
285 €.
Jedes Bundesland hat Broschüren über die Vereinsbesteuerung
herausgebracht. Hier die von Niedersachsen:
https://www.mf.niedersachsen.de/download/1695/Steuertipps_-_Informationen_fuer_Vereine.pdf
Aber meist geht es dort um die gemeinnützigen Vereine.
Detlef