Stefan Schmitz
unread,Jul 24, 2023, 5:51:58 AM7/24/23You do not have permission to delete messages in this group
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Ist es möglich, auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses noch
Gelder als Inflationsausgleichsprämie an den ehemaligen AN auszuzahlen?
Falls die Prämie eine erneute Anstellung voraussetzt, wie darf das
Verhältnis von Prämie und normalem Gehalt sein?
Könnte man etwa ein Gehalt von 50 Euro und eine I.prämie von 450
vereinbaren?
Ein Unternehmen möchte seinen ehemaligen AN für weitere Aufgaben in
beschränktem Umfang bezahlen. Ein Minijob wäre für diesen aber derzeit
uninteressant, weil der größte Teil des Verdiensts vom ALG abgezogen
würde. Wohingegen die Prämie unberücksichtigt bleibt.