Die Gemeinde hat mir einen aktuellen Steuerbescheid geschickt und
ist nach tel. Rücksprache der Ansicht, dass "der Eigentümer am
01.01.des Jahres" für das ganze Kalenderjahr zur Zahlung der
Grundsteuer verpflichtet ist!??
Wenn ich am 31.01.07 verkaufe, soll ich nach Ansicht der Gemeinde
_für das ganze Jahr 2007_ bezahlen und mir vom neuen Eigentümer
den überzahlten Betrag zurückholen.
Wenn der Käufer nun bauliche Veränderungen vornimmt (im
Extremfall: Abriss) wird doch ein neuer Einheitswert ermittelt.
Wie findet der Ausgleich seitens der Gemeinde aus? Bekomme ich in
2008 einen Grundsteuerbescheid für "überzahlte" Grundsteuer? Oder
bekommt der Käufer diesen Bescheid mit Erstattung? Wie ist das
übliche Verfahren bei Besitzwechsel?
Gruß,
K. F.
Am 1.1. ist noch alles "alt".
Am nächsten 1.1. ist alles neu und deshalb findet dann eine Neufeststellung
statt.
Im alten Jahr ändert sich noch nichts am Wert, da der am 1.1. maßgebend ist;
die "Genauigkeit" für exakte Grundsteuer beträgt minimal ein Jahr. Der
Erwerber zahlt Dir also 11/12 Deiner Vorauszahlungen zurück, wie auch immer
es kommt.
--
Moin+Gruss Alexander
> Die Gemeinde hat mir einen aktuellen Steuerbescheid geschickt und
> ist nach tel. Rücksprache der Ansicht, dass "der Eigentümer am
> 01.01.des Jahres" für das ganze Kalenderjahr zur Zahlung der
> Grundsteuer verpflichtet ist!??
Ja, das ist völlig normal und, (glaube ich) in ganz D so.
> Wenn ich am 31.01.07 verkaufe, soll ich nach Ansicht der Gemeinde
> _für das ganze Jahr 2007_ bezahlen und mir vom neuen Eigentümer
> den überzahlten Betrag zurückholen.
Ja, das ist völlig normal und, (glaube ich) in ganz D so.
> Wenn der Käufer nun bauliche Veränderungen vornimmt (im
> Extremfall: Abriss) wird doch ein neuer Einheitswert ermittelt.
Zum 1.1.! und das ist völlig normal und, (glaube ich) in ganz D so.
> Wie ist das übliche Verfahren bei Besitzwechsel?
Wie du beschrieben hast. Völlig normal. Für die Gemeinde gilt der
(Einheits-)Wert und die Besitzverhältnisse am 1.1.
Über einen finaziellen Ausgleich mussen sich Käufer und Verkäufer einigen.
Ich hab das 3x hinter mir. Einmal als Verkäufer, 2 mal als Kaufer. Die
Regelung wurde jedesmal im Notarvertrag festgeschrieben. Einmal hat der
Verk. die Jahres-Grundsteuer bezahlt, einmal haben wir diese anteilig den
Verkäufer erstattet. Beim Verkauf haben wir die gesamte Jahres-Grundsteuer
bezahlt.
Also alles ganz normal und kein Grund zur Panik.
Thomas
--
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