Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

§268ff. AO - Aufteilung der Steuerschuld

3 views
Skip to first unread message

Harald Scharting

unread,
Jun 19, 2008, 12:09:42 AM6/19/08
to
Hallo. Ist es richtig, das man den Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld
bei Zusammenveranlagung nach § 268ff. AO so lange stellen kann, bis die
Steuerschuld beglichen wurde? Man will mir weis machen, dieser Antrag müßte
schon bei Abgabe der Steuererklärung gestellt werden.

Euer Harald.

Martin Hentrich

unread,
Jun 19, 2008, 12:35:10 AM6/19/08
to
On Thu, 19 Jun 2008 06:09:42 +0200, "Harald Scharting"
<hascha...@gmail.com> wrote:

>Ist es richtig, das man den Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld
>bei Zusammenveranlagung nach § 268ff. AO so lange stellen kann, bis die
>Steuerschuld beglichen wurde?

§ 269 Antrag
...
(2) 1Der Antrag kann frühestens nach Bekanntgabe des Leistungsgebots
gestellt werden....

Martin

--
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass der Föderalismus
im Bildungswesen abgeschafft werden muss!

Harald Scharting

unread,
Jun 19, 2008, 5:10:01 AM6/19/08
to
"Martin Hentrich" <tax...@aol.com> schrieb im Newsbeitrag
news:reoj549br8veoo96d...@4ax.com...

> On Thu, 19 Jun 2008 06:09:42 +0200, "Harald Scharting"
> § 269 Antrag
> ...
> (2) 1Der Antrag kann frühestens nach Bekanntgabe des Leistungsgebots
> gestellt werden....

Dann hab ich Chancen, den Antrag auch noch erfolgreich nach Erhalt des
Mahnbescheides zu stellen?

Gruß, Harald.

Martin Hentrich

unread,
Jun 19, 2008, 5:39:54 AM6/19/08
to
On Thu, 19 Jun 2008 11:10:01 +0200, "Harald Scharting"
<hascha...@gmail.com> wrote:

>Dann hab ich Chancen, den Antrag auch noch erfolgreich nach Erhalt des
>Mahnbescheides zu stellen?

Das hast du im OP nicht geschrieben. Für den Mahnbescheid gelten die
Rechtsbehelfe des Mahnbescheids. IMHO ein Fall für StB oder RA.

a.gu...@arcor.de

unread,
Jun 19, 2008, 1:38:29 PM6/19/08
to
Harald Scharting schrieb am 19.06.2008 11:10

Wie stellt man es denn an, bei Steuerschulden einen Mahnbescheid zu
bekommen?

Sollte da etwa eine Mahnung des Finanzamts gemeint sein? Oder schon
eine Vollstreckungsankündigung?

Hans-Gerhard Scholz

unread,
Jun 19, 2008, 2:15:34 PM6/19/08
to
Martin Hentrich wrote:
> On Thu, 19 Jun 2008 11:10:01 +0200, "Harald Scharting"
> <hascha...@gmail.com> wrote:
>
>> Dann hab ich Chancen, den Antrag auch noch erfolgreich nach Erhalt
>> des Mahnbescheides zu stellen?
>
> Das hast du im OP nicht geschrieben. Für den Mahnbescheid gelten die
> Rechtsbehelfe des Mahnbescheids. IMHO ein Fall für StB oder RA.

Ich gehe einmal davon aus, daß es sich hier um eine steuerliche
Angelegenheit handelt und der Begriff »Mahnbescheid« in diesem
Zusammenhang fälschlich verwendet worden ist. Die Fakten sind folgende:
Es gibt die Möglichkeit, bei der Einkommensteuer die eigene
Zahlungsverpflichtung auf den Betrag zu beschränken, der aus den
eigenen Einkünften resultiert.

Sobald die Nachzahlung fällig ist und das Finanzamt
mit »Vollstreckung« (aber sicherlich nicht durch Mahnbescheid!) droht,
Dich also nochmals zur Zahlung aufgefordert hat, solltest Du ein
formloses Schreiben an das Finanzamt richten: »Ich beantrage hiermit
hinsichtlich des Einkommensteuerbescheids für das Jahr ... eine
Aufteilung der Gesamtschuld nach § 268 AO.« Stelle den Antrag aber
erst, wenn eine Zahlungserinnerung ergangen ist; er ist sonst formal
ungültig und muss vom Finanzamt nicht beachtet werden. Liegt der Antrag
vor, muss das Finanzamt die in der Zusammenveranlagung festgesetzte
Steuerschuld nach dem Verhältnis auf die Eheleute aufteilen, das sich
bei einer getrennten Veranlagung ergeben würde. Das Finanzamt schickt
Dir dann einen Aufteilungsbescheid zu, aus dem sich die
Berechnungsmethode für die Aufteilung der Steuerschuld und der auf Dich
entfallende Nachzahlungsbetrag ergibt. Im Einzelfall kann es sogar
sein, dass die gesamte Steuernachzahlung auf einen Ehepartner entfällt,
weil nur ein Partner Einkünfte hatte.

Martin Hentrich

unread,
Jun 19, 2008, 3:12:34 PM6/19/08
to
On Thu, 19 Jun 2008 20:15:34 +0200, "Hans-Gerhard Scholz"
<keinen....@arcor.de.invalid> wrote:

>Ich gehe einmal davon aus, daß es sich hier um eine steuerliche
>Angelegenheit handelt und der Begriff »Mahnbescheid« in diesem

Sag mal, wo bekommt man diese Glaskugeln, die du verwendest?

Martin
--
So auch ihr: wenn ihr in Zungen redet und nicht mit deutlichen Worten, wie kann
man wissen, was gemeint ist? Ihr werdet in den Wind reden. ...Wenn ich nun die
Bedeutung der Sprache nicht kenne, werde ich den nicht verstehen, der redet,
und der redet, wird mich nicht verstehen. [1. Kor 14, 9 - 11]

Hans-Gerhard Scholz

unread,
Jun 19, 2008, 11:08:26 PM6/19/08
to
Martin Hentrich wrote:
> On Thu, 19 Jun 2008 20:15:34 +0200, "Hans-Gerhard Scholz"
> <keinen....@arcor.de.invalid> wrote:
>
>> Ich gehe einmal davon aus, daß es sich hier um eine steuerliche
>> Angelegenheit handelt und der Begriff »Mahnbescheid« in diesem
>
> Sag mal, wo bekommt man diese Glaskugeln, die du verwendest?

Meine Glaskugeln beziehe ich immer hier:
http://www.fengshui-shopping.de/fengshui_zauber_Zauberkugeln.htm
Ansonsten verwende ich aber meinen gesunden Menschenverstand und meine
erlernte Fähigkeit, geschilderte rechtliche Sachverhalte entsprechend
zu würdigen.
Wenn in einer Sachverhaltsschilderung die Begriffe »Antrag auf
Aufteilung der Steuerschuld stellen«, »Zusammenveranlagung«, »§ 268 ff.
AO«, »Steuerschuld beglichen« und »Abgabe der Steuererklärung«
vorkommen, dann kann ich dies subsumieren (hoffentlich kennst Du dieses
Wort ;) ), auch wenn im Anschluß daran das Wort »Mahnbescheid«
verwendet worden ist, weil ich dies in diesem Zusammenhang als
"Zahlungserinnerung" bzw. "Ankündigung der Vollstreckung"
interpretiere.
Übrigens: Ich gehe zudem davon aus - ohne Verwendung meiner
Glaskugel -, daß dem OP mit meinem Beitrag sicherlich mehr gedient ist
als mit Deinem lapidaren Verweis auf § 269 Abs. 2 AO.


0 new messages