kann man Dienstreisen von der Steuer absetzen?
Die Fahrtkosten und Übernachtungskosten der Dienstreise werden mir
natürlich von der Firma ersetzt. Ausserdem erhalten wir noch eine
"Aufwandsentschädigung", wenn man kein Essen erhalten hat, von ca. 25
Euro. Erhält man Essen, dann bekommen wir nichts.
Kann man solch eine Dienstreise stuerlich angeben?
Vielen Dank
cu
Heidi
>kann man Dienstreisen von der Steuer absetzen?
>
>Die Fahrtkosten und Übernachtungskosten der Dienstreise werden mir
>natürlich von der Firma ersetzt.
>
>Kann man solch eine Dienstreise stuerlich angeben?
Nein. Du hast keinerlei Kosten getragen, es sind keinerlei zusätzliche
Kosten angefallen.
Was willst du da steuerlich geltend machen?
Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -
Jein, zumindest sollte man folgendes prüfen:
Viele Unternehmen haben bei den Pauschalen eigene Sätze. Hier geht
folgendes:
gezahlte Verpflegungspauschale
abzügliche steuerfreie Verpflegungspauschale.
Eric
>Viele Unternehmen haben bei den Pauschalen eigene Sätze. Hier geht
>folgendes:
>
>gezahlte Verpflegungspauschale
>abzügliche steuerfreie Verpflegungspauschale.
Stimmt, aber den Rest kann er vergessen. Und diese Differen der
Pauschalen ist..., nun ja...
Aber falls er mehr erstattet bekam als steuerfrei ist...? Müßte er das
dann noch versteuern?
Martin
--
So auch ihr: wenn ihr in Zungen redet und nicht mit deutlichen Worten,
wie kann man wissen, was gemeint ist? Ihr werdet in den Wind reden.
...Wenn ich nun die Bedeutung der Sprache nicht kenne, werde ich
den nicht verstehen, der redet, und der redet, wird mich
nicht verstehen. [1. Kor 14, 9 - 11]
> kann man Dienstreisen von der Steuer absetzen?
Selbstverständlich, wenn Du sie selbst bezahlt hast.
> Die Fahrtkosten und Übernachtungskosten der Dienstreise
> werden mir natürlich von der Firma ersetzt.
Dann _natürlich_ nicht.
> Ausserdem
> erhalten wir noch eine "Aufwandsentschädigung", wenn man kein
> Essen erhalten hat, von ca. 25 Euro. Erhält man Essen, dann
> bekommen wir nichts.
>
> Kann man solch eine Dienstreise stuerlich angeben?
Du kannst nur die Kosten angeben, die Du auch tatsächlich hast.
Grüße
Matthias
Du kennst die anderen WK ja übehraupt nicht...
> Aber falls er mehr erstattet bekam als steuerfrei ist...? Müßte er das
> dann noch versteuern?
Jau! Das muss versteuert werden. In dieses Problem kommt am manchmal
rein, wenn auf der LSt-Bescheinigung Reisekosten bescheinigt sind, und
man diese dann nicht angibt...löst meist eine Rückfrage vom FA aus!
Eric
cu
Heidi