eine schweizerische Firma will Software über Internet an die
gewerblichen Kunden in Deutschland verkaufen. Die Lieferung erfolgt
enterder elektronisch (Download aus der Webseite) oder auf CD.
Fällt hier die Zollgebühr/Einfuhrumsatzsteuer an? Falls ja, in
welcher Höhe? Von wem werden die Abgaben angefordert (Lieferant,
Käufer)? Variert die Höhe der Zollgebühr bei CD-Lieferung?
Vorab vielen dank für Eure Hilfe
dd
> eine schweizerische Firma will Software über Internet an die
> gewerblichen Kunden in Deutschland verkaufen. Die Lieferung erfolgt
> enterder elektronisch (Download aus der Webseite) oder auf CD.
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> Fällt hier die Zollgebühr/Einfuhrumsatzsteuer an? Falls ja, in
> welcher Höhe? Von wem werden die Abgaben angefordert (Lieferant,
> Käufer)? Variert die Höhe der Zollgebühr bei CD-Lieferung?
Informationen (Software) sind keine Ware, insoweit fehlt es
elektronischer "Lieferung" per Download schon an einem zollrelevanten
Einfuhrvorgang und es fehlt weder Zoll noch *Einfuhr*umsatzsteuer an.
"Normale" Umsatzsteuer i.H.v. 16% des REchnungsbetrages fällt aber an,
da der Empfänger Unternehmer ist, §3a (3) Satz 1 UStG.
Steuerschuldner ist der empfangende Unternehmer, §13b (2) i.V.m. (1)
Nr.1 UStG.
Auf CD-ROM verkörperte Daten sind Ware, wobei CD-ROM tariflich zollfrei
sind und nur Einfuhrumsatzsteuer i.H.v. 16% des Rechungsbetrages zzgl.
ggf. Versandkosten anfällt.
Steuerschuldner ist der Anmelder, bei Lieferung im Postverkehr der
Empfänger der Postsendung, §13 (3), §21 (2) UStG i.V.m. Art. 201 VO
(EWG) 2913/92, §5 ZollV.
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"Hmm, wenn ich eine Bank überfalle, dann müsste ich die Beute als zu
versteuerndes Einkommen angeben?" "Ja, Anlage RBD - Einkünfte aus Raub,
Betrug und Diebstahl." Markus Machner und Wolfgang Krietsch in dsrs