Andreas Hermann:
> Ich habe immer ein festes Zahlungsziel auf eine Rechnung
> geschrieben, mit einem Datum: "Fälligkeit der Rechnung:
> 21. Juni 2017". [...] Ich habe mal gelernt, dass der Kunde
> nach Überschreitung des festen Zahlungsziels automatisch im
> Verzug ist.
Ein Zahlungsziel kannst du als Gläubiger im Allgemeinen nicht durch
einseitige Erklärung bestimmen, sondern das müsstest du mit dem
Schuldner vereinbart haben.
Wenn du auf der Rechnung einseitig ein Zahlungsziel nennst, ist das im
Grunde zum Vorteil des Schuldners. Damit erklärst du nämlich, dass du
bis zum Ende dieser Frist stillhalten wirst, der Schuldner sich also mit
der Zahlung solange Zeit lassen kann. Dagegen ist eine Zahlung im
Standardfall eigentlich "sofort" fällig, sobald die Gegenleistung
erbracht ist (§ 271 Abs. 1, § 320 Abs. 1 Satz 1 BGB).