Habe meine erste GEZ-Abrechnung erhalten.
Leider steht auf der gesamten Abrechnung kein Wort von Mehrwertsteuer.
Sind die Rundfunkgebühren nun inkl. oder exkl. 19% MwSt?
Ich nehme mal an, dass da keine Steuer abzurechnen ist, da kein Wort davon
zu lesen ist. Aber bei der GEZ weiß man ja nie woran man ist.
Danke vorab und Grüße
Axel
>Habe meine erste GEZ-Abrechnung erhalten.
>Leider steht auf der gesamten Abrechnung kein Wort von Mehrwertsteuer.
>Sind die Rundfunkgebühren nun inkl. oder exkl. 19% MwSt?
Na ohne natürlich!
>Ich nehme mal an, dass da keine Steuer abzurechnen ist, da kein Wort davon
>zu lesen ist.
Klug geschlußfolgert.
>Aber bei der GEZ weiß man ja nie woran man ist.
Doch, das weiß man, wenn man es wissen will.
Martin
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"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -
Da man die Beiträge an die GEZ unabhängig davon zahlen muß, ob/inwieweit
man tatsächlich das öffentlich-rechtliche Programmangebot nutzt, fehlt
es an einem Leistungsaustausch. Damit liegt kein steuerbarer Umsatz nach
§ 1 Abs. 1 UStG vor.
Das gleiche gilt auch für IHK-Beiträge, HWK-Beiträge, etc.
Alex
solange du keine Rechnung ( Beleg ) hast, egal von wem, auf dem die MwSt.
nicht aufgeführt worden ist, kannst du auch keine Vorsteuer gelten machen...
--
concept Software
Mario Schulz
"Axel Schwenke" <usene...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:Xns98E987CC77...@151.189.20.10...
> solange du keine Rechnung ( Beleg ) hast, egal von wem, auf dem die MwSt.
> nicht aufgeführt worden ist, kannst du auch keine Vorsteuer gelten machen...
Ausgenommen öffentlicher Nahverkehr (U-Bahn etc.). Der muss keine MwSt
ausweisen und trotzdem ist sie abzugsfähig.
Nur darf man nicht wie ich es tat immer 16% (jetzt 19%) ansetzen. Bis
50km Fahrstrecke sind es nur 7%.
So wurde es mir im Finanzamt erklärt.
Heiko
--
http://portal.richler.de/ Namensportal zu Richler
http://www.richler.de/ Heiko Richler: Computer - Know How!
http://www.richler.info/ private Homepage
Es wäre aber durchaus interessant zu wissen, ob man nicht eine Rechnung
mit ausgewiesener MWSt. verlangen kann.
Claus
>Es wäre aber durchaus interessant zu wissen, ob man nicht eine Rechnung
>mit ausgewiesener MWSt. verlangen kann.
Aber nicht bei der GEZ, es mangelt nämlich an der entsprechenden
Gegenleistung. Die Gebühren bei einer Gewerbeanmeldung sind ebenfalls
ohne MwSt. (zum Bleistift)...