Hallo Martina,
>> Ansonsten IMHO 10 Jahre, danach ist es verjährt.
>
> Also könnte im Jahre 2014 verlangt werden, dass die Steuererklärung für
> das Jahr 2004 binnen drei Wochen angefertigt und abgegeben wird?
wie du weißt, liegt meine Profession auf einem anderen Bereich. Insofern
kann ich es nicht rechtsverbindlich sagen. Aber IMHO ja, das wäre
möglich. Wobei du dieses Datum nicht so ernst nehmen solltest - s.u.
> Ich habe vor einer Weile lernen müssen, dass verpflichtet zur
> Einkommensteuererklärung all jene Personen sind, die vom Finanzamt dazu
> aufgefordert werden. Daraus habe ich geschlossen, dass das Finanzamt
> sich vorbehalten will, nach eigenem Gutdünken jemanden zur Abgabe der
> Steuererklärung zu veranlassen. Und dieses Gutdünken wird wohl u.a.
> davon geprägt sein, wo man glaubt, dass Steuern nachgezahlt werden
> müssen. Oder?
Dieser Eindruck ist (rechts-)irrig. Die Verpflichtung, Steuern zu
zahlen, ergibt sich aus dem § 1 EStG. Um die Höhe der Steuer festsetzen
zu können, erfolgt die Erklärung. Dies ergibt sich aus den § 25ff EStG.
Grob gesagt, jeder Inländer, der steuerbares Geld vereinnahmt, ist zur
Abgabe verpflichtet.
Von dieser allgemeinen Regel gibt es dann wieder einige Ausnahmen, z.B.
für AN im § 46 EStG oder für Empfänger von Kapitaleinnahmen nach § 44a EStG.
Es ist nicht so, dass Mitarbeiter im FA jeden Morgen Lose ziehen, wer
eine Erklärung abgeben muss und wer nicht. Das FA kann dir eine
Aufforderung schicken. Dafür gibt es dann aber einen Grund (klar, dieser
Grund liegt in der Vermutung, dass Einkommen erzielt wurde. Das ergibt
sich von selbst. Ob damit eine Steuernachzahlung oder vielleicht auch
eine Erstattung ausgelöst wird, spielt dafür allerdings eher keine
Rolle). Sollte sich dieser als nicht zutreffend erweisen, kannst du das
natürlich auch dem FA mitteilen. Dann entfällt diese Verpflichtung.
>> Die Dame wird gemahnt, weil sie eine Erklärung
>> abgeben muss. Sie wird nicht gemahnt, weil sich das FA einen fetten
>> Reibach verspricht.
>
>> Erinnerungen (ohne Fristsetzung) sind üblich - da spreche ich aus
>> langjähriger eigener Erfahrung ;-).
>
> Zumindest vor einigen Jahren gab es da ein mehrstufiges Verfahren - ob
> das nur Usus war oder per Gesetz, weiß ich nicht. Jedenfalls kam da
> nicht bei der ersten Nachricht schon das Wort "Zwangsgeld" vor.
Wie schon geschrieben, vermute ich das auch bei deiner alten Dame. Ich
kenne es auch in der von dir geschilderten Art.
>> Allerdings hättest du auch nach der Fristsetzung mit einem Anruf oder
>> Schreiben eine Verlängerung beantragen können. Bei der geschilderten
>> Vorgeschichte (sonst pünktlich, vermutlich keine Nachzahlung) wäre das
>> mit 99,x %iger Wahrscheinlichkeit genehmigt worden.
>
> Die betreffende Dame hatte die Steuererklärung bisher immer von einer
> Steuerberatung machen lassen, die auch jährlich an die Frist erinnert
> hat. Für das Jahr 2012 hat die Kanzlei das versäumt, daher auch die Verspätung.
> Jedenfalls war die Aussage ebendieser Steuerberatung "nein,
> Fristverlängerung wird da sicher keine gewährt, man kann da anrufen,
> aber das heißt nicht, dass das aufschiebende Wirkung hätte, der Termin
> ist unabwendbar". Haben die also Bullshit erzählt?
Auch hier kann ich nur von eigenen Erfahrungen berichten, ohne dies mit
der AO oder anderen Quellen untermauern zu können. Meine Erlebnisse und
Schilderungen von Bekannten decken sich absolut nicht mit den Aussagen
der Steuerberatung.
Jüngstes Beispiel von einer Nichte: Anruf beim FA (nach mehrfacher
Erinnerung und letztlicher Fristsetzung mit Androhung eines
Zwangsgeldes), Aussage des Sachbearbeiters: "Wie lange brauchen Sie denn
noch?" "Na, so ca. 14 Tage länger". "Okay, dann notiere ich [Frist +
vier Wochen], ist das in Ordnung für Sie"
Ich habe i.d.R. noch ein Fax hintergeschickt und den vereinbarten Termin
bestätigt. Und der lag häufig erheblich später als eingefordert.
Letztlich geht es dem FA um die Erklärung, nicht um ein spezielles Datum
(mal so Verjährungsfristen etc. außen vor).
Gruß
Harald Friis