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Nachforderung der Einkommensteuererklaerung - wie lange und mit welcher Frist?

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Martina Diel

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Apr 14, 2014, 5:00:55 PM4/14/14
to
Guten Tag zusammen,

ich hätte da mal wieder eine Frage:

eine ältere Dame, Rentnerin, mit Rentenbezug, Kapitaleinkünften und
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, hat viele Jahre lang ihre
Einkommensteuererklärung gemacht und immer eine Erstattung bekommen.
Im Jahr 2013 hat sie es versäumt, die Erklärung für das Jahr 2012 zu
machen und wurde daraufhin im März 2014 vom Finanzamt gemahnt, die
Erklärung binnen 3 Wochen abzugeben, unter Androhung eines Zwangsgelds.

Die Steuererklärung wurde daraufhin gemacht, es folgte - wie nicht
anders zu erwarten - wieder eine Erstattung.

Anders als ich es aus früheren Jahren kenne, ist keine Mahnung ohne
Zwangsgelddrohung vorausgegangen, sondern es wurde sofort das Zwangsgeld
angedroht - ganz schön heftig, aber nun gut.

Meine Fragen nun:

- Wie lange im nachhinein könnte das Finanzamt so etwas tun, also für
wie weit zurückliegende Jahre könnte es noch Steuererklärungen
nachfordern?

- Was bezweckt das Finanzamt damit, eine alte Frau, die immer
Erstattungen bekommen hat, mit einer solch kurzen Frist unter Druck zu
setzen?

Danke für eure Meinungen und euer Wissen

Martina

--
"Nach dem Spiel ist vor dem Spiel"
Interview mit freelance.de
http://zumlink.de/das_naechste_Projekt

Michael Ströder

unread,
Apr 14, 2014, 6:25:11 PM4/14/14
to
Martina Diel wrote:
> Anders als ich es aus früheren Jahren kenne, ist keine Mahnung ohne
> Zwangsgelddrohung vorausgegangen, sondern es wurde sofort das Zwangsgeld
> angedroht - ganz schön heftig, aber nun gut.
> [..]
> - Was bezweckt das Finanzamt damit, eine alte Frau, die immer
> Erstattungen bekommen hat, mit einer solch kurzen Frist unter Druck zu
> setzen?

Ich würde spontan vermuten, da wurde die FA-Software pauschal eine Stufe
strenger eingestellt. Das hat wahrscheinlich mit dem Einzelfall nix zu tun.

Ciao, Michael.

Harald Friis

unread,
Apr 15, 2014, 3:53:53 AM4/15/14
to
Am 14.04.2014 23:00, schrieb Martina Diel:

Hallo Martina,

> - Wie lange im nachhinein könnte das Finanzamt so etwas tun, also für
> wie weit zurückliegende Jahre könnte es noch Steuererklärungen
> nachfordern?

da nach deiner Aussage die Dame sonst immer die Erklärungen abgab -
überhaupt nicht. Ansonsten IMHO 10 Jahre, danach ist es verjährt. Siehe
z.B. Alice Schwarzer, die scheinbar wirklich der Meinung ist, dass
Jahrzehnte Steuerhinterziehung legal seien, nur weil die Steuer nicht
mehr nachgefordert werden kann.

> - Was bezweckt das Finanzamt damit, eine alte Frau, die immer
> Erstattungen bekommen hat, mit einer solch kurzen Frist unter Druck zu
> setzen?

Nun, das FA bezweckt, die Steuererklärung zu erhalten. Was sonst?

Der Fiskus ist eine Behörde, die - zum Glück - nicht ökonomisch an ihre
Entscheidungen geht. Die Dame wird gemahnt, weil sie eine Erklärung
abgeben muss. Sie wird nicht gemahnt, weil sich das FA einen fetten
Reibach verspricht.

Erinnerungen (ohne Fristsetzung) sind üblich - da spreche ich aus
langjähriger eigener Erfahrung ;-). Vielleicht ist das Schreiben auch
vor oder nach dem Briefkasten verloren gegangen.

Allerdings hättest du auch nach der Fristsetzung mit einem Anruf oder
Schreiben eine Verlängerung beantragen können. Bei der geschilderten
Vorgeschichte (sonst pünktlich, vermutlich keine Nachzahlung) wäre das
mit 99,x %iger Wahrscheinlichkeit genehmigt worden.

Gruß

Harald Friis

Martina Diel

unread,
Apr 15, 2014, 6:36:08 PM4/15/14
to
* Harald Friis <Haral...@gmx.de>:

> Am 14.04.2014 23:00, schrieb Martina Diel:

> Hallo Martina,

>> - Wie lange im nachhinein könnte das Finanzamt so etwas tun, also für
>> wie weit zurückliegende Jahre könnte es noch Steuererklärungen
>> nachfordern?

> da nach deiner Aussage die Dame sonst immer die Erklärungen abgab -
> überhaupt nicht.

Diese Frage war allgemeiner Art, nicht auf den konkreten Fall bezogen.
Der konkrete Fall hat mich nur auf die allgemeine Frage gebracht.

> Ansonsten IMHO 10 Jahre, danach ist es verjährt.

Also könnte im Jahre 2014 verlangt werden, dass die Steuererklärung für
das Jahr 2004 binnen drei Wochen angefertigt und abgegeben wird?

>> - Was bezweckt das Finanzamt damit, eine alte Frau, die immer
>> Erstattungen bekommen hat, mit einer solch kurzen Frist unter Druck zu
>> setzen?

> Nun, das FA bezweckt, die Steuererklärung zu erhalten. Was sonst?

> Der Fiskus ist eine Behörde, die - zum Glück - nicht ökonomisch an
> ihre Entscheidungen geht.

Ich habe vor einer Weile lernen müssen, dass verpflichtet zur
Einkommensteuererklärung all jene Personen sind, die vom Finanzamt dazu
aufgefordert werden. Daraus habe ich geschlossen, dass das Finanzamt
sich vorbehalten will, nach eigenem Gutdünken jemanden zur Abgabe der
Steuererklärung zu veranlassen. Und dieses Gutdünken wird wohl u.a.
davon geprägt sein, wo man glaubt, dass Steuern nachgezahlt werden
müssen. Oder?

> Die Dame wird gemahnt, weil sie eine Erklärung
> abgeben muss. Sie wird nicht gemahnt, weil sich das FA einen fetten
> Reibach verspricht.

> Erinnerungen (ohne Fristsetzung) sind üblich - da spreche ich aus
> langjähriger eigener Erfahrung ;-).

Zumindest vor einigen Jahren gab es da ein mehrstufiges Verfahren - ob
das nur Usus war oder per Gesetz, weiß ich nicht. Jedenfalls kam da
nicht bei der ersten Nachricht schon das Wort "Zwangsgeld" vor.

> Allerdings hättest du auch nach der Fristsetzung mit einem Anruf oder
> Schreiben eine Verlängerung beantragen können. Bei der geschilderten
> Vorgeschichte (sonst pünktlich, vermutlich keine Nachzahlung) wäre das
> mit 99,x %iger Wahrscheinlichkeit genehmigt worden.

Die betreffende Dame hatte die Steuererklärung bisher immer von einer
Steuerberatung machen lassen, die auch jährlich an die Frist erinnert
hat. Für das Jahr 2012 hat die Kanzlei das versäumt, daher auch die Verspätung.
Jedenfalls war die Aussage ebendieser Steuerberatung "nein,
Fristverlängerung wird da sicher keine gewährt, man kann da anrufen,
aber das heißt nicht, dass das aufschiebende Wirkung hätte, der Termin
ist unabwendbar". Haben die also Bullshit erzählt?

Harald Friis

unread,
Apr 16, 2014, 6:44:14 AM4/16/14
to
Hallo Martina,

>> Ansonsten IMHO 10 Jahre, danach ist es verjährt.
>
> Also könnte im Jahre 2014 verlangt werden, dass die Steuererklärung für
> das Jahr 2004 binnen drei Wochen angefertigt und abgegeben wird?

wie du weißt, liegt meine Profession auf einem anderen Bereich. Insofern
kann ich es nicht rechtsverbindlich sagen. Aber IMHO ja, das wäre
möglich. Wobei du dieses Datum nicht so ernst nehmen solltest - s.u.

> Ich habe vor einer Weile lernen müssen, dass verpflichtet zur
> Einkommensteuererklärung all jene Personen sind, die vom Finanzamt dazu
> aufgefordert werden. Daraus habe ich geschlossen, dass das Finanzamt
> sich vorbehalten will, nach eigenem Gutdünken jemanden zur Abgabe der
> Steuererklärung zu veranlassen. Und dieses Gutdünken wird wohl u.a.
> davon geprägt sein, wo man glaubt, dass Steuern nachgezahlt werden
> müssen. Oder?

Dieser Eindruck ist (rechts-)irrig. Die Verpflichtung, Steuern zu
zahlen, ergibt sich aus dem § 1 EStG. Um die Höhe der Steuer festsetzen
zu können, erfolgt die Erklärung. Dies ergibt sich aus den § 25ff EStG.
Grob gesagt, jeder Inländer, der steuerbares Geld vereinnahmt, ist zur
Abgabe verpflichtet.

Von dieser allgemeinen Regel gibt es dann wieder einige Ausnahmen, z.B.
für AN im § 46 EStG oder für Empfänger von Kapitaleinnahmen nach § 44a EStG.

Es ist nicht so, dass Mitarbeiter im FA jeden Morgen Lose ziehen, wer
eine Erklärung abgeben muss und wer nicht. Das FA kann dir eine
Aufforderung schicken. Dafür gibt es dann aber einen Grund (klar, dieser
Grund liegt in der Vermutung, dass Einkommen erzielt wurde. Das ergibt
sich von selbst. Ob damit eine Steuernachzahlung oder vielleicht auch
eine Erstattung ausgelöst wird, spielt dafür allerdings eher keine
Rolle). Sollte sich dieser als nicht zutreffend erweisen, kannst du das
natürlich auch dem FA mitteilen. Dann entfällt diese Verpflichtung.

>> Die Dame wird gemahnt, weil sie eine Erklärung
>> abgeben muss. Sie wird nicht gemahnt, weil sich das FA einen fetten
>> Reibach verspricht.
>
>> Erinnerungen (ohne Fristsetzung) sind üblich - da spreche ich aus
>> langjähriger eigener Erfahrung ;-).
>
> Zumindest vor einigen Jahren gab es da ein mehrstufiges Verfahren - ob
> das nur Usus war oder per Gesetz, weiß ich nicht. Jedenfalls kam da
> nicht bei der ersten Nachricht schon das Wort "Zwangsgeld" vor.

Wie schon geschrieben, vermute ich das auch bei deiner alten Dame. Ich
kenne es auch in der von dir geschilderten Art.

>> Allerdings hättest du auch nach der Fristsetzung mit einem Anruf oder
>> Schreiben eine Verlängerung beantragen können. Bei der geschilderten
>> Vorgeschichte (sonst pünktlich, vermutlich keine Nachzahlung) wäre das
>> mit 99,x %iger Wahrscheinlichkeit genehmigt worden.
>
> Die betreffende Dame hatte die Steuererklärung bisher immer von einer
> Steuerberatung machen lassen, die auch jährlich an die Frist erinnert
> hat. Für das Jahr 2012 hat die Kanzlei das versäumt, daher auch die Verspätung.
> Jedenfalls war die Aussage ebendieser Steuerberatung "nein,
> Fristverlängerung wird da sicher keine gewährt, man kann da anrufen,
> aber das heißt nicht, dass das aufschiebende Wirkung hätte, der Termin
> ist unabwendbar". Haben die also Bullshit erzählt?

Auch hier kann ich nur von eigenen Erfahrungen berichten, ohne dies mit
der AO oder anderen Quellen untermauern zu können. Meine Erlebnisse und
Schilderungen von Bekannten decken sich absolut nicht mit den Aussagen
der Steuerberatung.

Jüngstes Beispiel von einer Nichte: Anruf beim FA (nach mehrfacher
Erinnerung und letztlicher Fristsetzung mit Androhung eines
Zwangsgeldes), Aussage des Sachbearbeiters: "Wie lange brauchen Sie denn
noch?" "Na, so ca. 14 Tage länger". "Okay, dann notiere ich [Frist +
vier Wochen], ist das in Ordnung für Sie"

Ich habe i.d.R. noch ein Fax hintergeschickt und den vereinbarten Termin
bestätigt. Und der lag häufig erheblich später als eingefordert.
Letztlich geht es dem FA um die Erklärung, nicht um ein spezielles Datum
(mal so Verjährungsfristen etc. außen vor).

Gruß

Harald Friis

Wolfgang May

unread,
Apr 16, 2014, 7:21:26 AM4/16/14
to
Martina Diel <martina...@web.de> wrote:
> * Harald Friis <Haral...@gmx.de>:

>> Nun, das FA bezweckt, die Steuererklärung zu erhalten. Was sonst?
>
>> Der Fiskus ist eine Behörde, die - zum Glück - nicht ökonomisch an
>> ihre Entscheidungen geht.
>
> Ich habe vor einer Weile lernen müssen, dass verpflichtet zur
> Einkommensteuererklärung all jene Personen sind, die vom Finanzamt dazu
> aufgefordert werden. Daraus habe ich geschlossen, dass das Finanzamt
> sich vorbehalten will, nach eigenem Gutdünken jemanden zur Abgabe der
> Steuererklärung zu veranlassen. Und dieses Gutdünken wird wohl u.a.
> davon geprägt sein, wo man glaubt, dass Steuern nachgezahlt werden
> müssen. Oder?

Planvolles Handeln wuerde ich einem FA nicht unbedingt unterstellen.
Mich haben sie dreimal auf diese Weise aufgefordert:
Einmal hatte ich im Vorjahr wegen eines Ferienjobs Steuern bezahlt, und
alles zurueckbekommen (sie haetten also hoechstens erwarten koennen,
wieder latzen zu muessen;)

Beim zweiten Mal, Jahre spaeter, hatte ich im Vorjahr einiges
zurueckbekommen, und war weggezogen, und das neue FA hatte die
Informationen dazu nicht weitergeleitet (oder sie waren nicht
verarbeitet worden). Interessanterweise kam diese Mahnung aber an
eine Adresse am neuen Wohnort (die ich zwischenzeitlich als damals
noch befristeten Zweitwohnsitz hatte, und die -da ich dort nicht mehr
wohnte- bei gleichnamigen Leuten in der Nachbarschaft landete). Nach
einem kurzen Anruf, und Mitteilung, dass mir jetzt ein anderes FA
Steuern zurueckzahlen darf, und diese Adresse eine potentielle
Sackgasse ist, war "alles erledigt".

Die dritte Aufforderung kam dann ca. drei Wochen spaeter, in
harscherem Ton (wieder an diese Adresse), weil sie offensichtlich auch
das Telefongespraech nicht richtig verarbeitet hatten.

Schlussendlich hat aber das alte FA insgesamt sauberer (und schneller)
gearbeitet.
Das neue gibt eher mal Anlass zu Beanstandungen. Und es ist eher
andersrum, nach einigen Monaten rufe ich an und frage, wo der Bescheid
(und das Geld) bleibt.

Wolfgang

Jens Müller

unread,
Apr 16, 2014, 7:54:04 AM4/16/14
to
Am 16.04.2014 13:21, schrieb Wolfgang May:
> Schlussendlich hat aber das alte FA insgesamt sauberer (und schneller)
> gearbeitet.
> Das neue gibt eher mal Anlass zu Beanstandungen. Und es ist eher
> andersrum, nach einigen Monaten rufe ich an und frage, wo der Bescheid
> (und das Geld) bleibt.

Ja, ich fand das FA Karlsruhe-Stadt auch wesentlich kompetenter als mein
jetziges (FA Hannover-Süd).

Aber bei den Immobilien, in denen die Finanzverwaltung der Preußischen
Provinz Hannover ihre Mitarbeiter unterbringt (hier: schmuckloses
Hochhaus im 60er-Jahre-Stil in einem trostlosen Vorort), wundert mich
das überhaupt nicht.

Gerd Kluger

unread,
Apr 16, 2014, 9:43:17 AM4/16/14
to
Am 16.04.2014 00:36, schrieb Martina Diel:
> * Harald Friis <Haral...@gmx.de>:
>
>> Am 14.04.2014 23:00, schrieb Martina Diel:
>
>> Hallo Martina,
>
>>> - Wie lange im nachhinein könnte das Finanzamt so etwas tun, also für
>>> wie weit zurückliegende Jahre könnte es noch Steuererklärungen
>>> nachfordern?
>
>> da nach deiner Aussage die Dame sonst immer die Erklärungen abgab -
>> überhaupt nicht.
>
> Diese Frage war allgemeiner Art, nicht auf den konkreten Fall bezogen.
> Der konkrete Fall hat mich nur auf die allgemeine Frage gebracht.
>
>> Ansonsten IMHO 10 Jahre, danach ist es verjährt.
>
> Also könnte im Jahre 2014 verlangt werden, dass die Steuererklärung für
> das Jahr 2004 binnen drei Wochen angefertigt und abgegeben wird?

Nein, das ist nicht richtig. 10 Jahre beträgt die Frist bei
vorsätzlicher Steuerhinterziehung. Hier kommt hingegen die
Festsetzungsfrist zur Geltung und die beträgt vier Jahre.
Nun heißt das aber nicht, dass das Finanzamt nach Ablauf von
4 Jahren die Erklärung nicht mehr nachfordern kann weil die
Festsetzungsfrist bei einer Pflichtveranlagung (und die liegt
in deinem Fall vor, weil Einkünfte aus V&V) erst mit Ablauf
der Anlaufhemmung gem. § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO (Abgabenordnung)
zu laufen beginnt. Die Anlaufhemmung gilt bis zum Ende des
3. Jahres in dem die Steuer entstanden ist. In deinem Beispiel
wäre also eine Steuer, die im Jahre 2004 entstanden ist, am
31.12.2011 verjährt.

>>> - Was bezweckt das Finanzamt damit, eine alte Frau, die immer
>>> Erstattungen bekommen hat, mit einer solch kurzen Frist unter Druck zu
>>> setzen?
>
>> Nun, das FA bezweckt, die Steuererklärung zu erhalten. Was sonst?

Um es etwas ausführlicher zu beschreiben: die Person ist aufgrund von
Einkünften aus V&V zur Abgabe verpflichtet, und das Famt setzt das
halt durch.


>> Erinnerungen (ohne Fristsetzung) sind üblich - da spreche ich aus
>> langjähriger eigener Erfahrung ;-).
>
> Zumindest vor einigen Jahren gab es da ein mehrstufiges Verfahren - ob
> das nur Usus war oder per Gesetz, weiß ich nicht. Jedenfalls kam da
> nicht bei der ersten Nachricht schon das Wort "Zwangsgeld" vor.

Ja, in den letzten Jahren wurden da aber die Schrauben extrem
angezogen, übrigens von der Verwaltung, nicht von den Ämtern.
Die Ämter selbst sind darüber wenig glücklich, da sie ja jetzt schon
nicht hinterherkommen ...

>> Allerdings hättest du auch nach der Fristsetzung mit einem Anruf oder
>> Schreiben eine Verlängerung beantragen können. Bei der geschilderten
>> Vorgeschichte (sonst pünktlich, vermutlich keine Nachzahlung) wäre das
>> mit 99,x %iger Wahrscheinlichkeit genehmigt worden.

Definitiv.

> Die betreffende Dame hatte die Steuererklärung bisher immer von einer
> Steuerberatung machen lassen, die auch jährlich an die Frist erinnert
> hat. Für das Jahr 2012 hat die Kanzlei das versäumt, daher auch die Verspätung.
> Jedenfalls war die Aussage ebendieser Steuerberatung "nein,
> Fristverlängerung wird da sicher keine gewährt, man kann da anrufen,
> aber das heißt nicht, dass das aufschiebende Wirkung hätte, der Termin
> ist unabwendbar". Haben die also Bullshit erzählt?

Klingt für mich so. 2012 ist ja nun wirklich noch nicht so lange her,
ich habe meinen Bescheid auch noch nicht.

Gruß
Gerd

Harald Friis

unread,
Apr 16, 2014, 12:01:12 PM4/16/14
to
Hallo Gerd,

Am 16.04.2014 15:43, schrieb Gerd Kluger:

> Nein, das ist nicht richtig. 10 Jahre beträgt die Frist bei
> vorsätzlicher Steuerhinterziehung. Hier kommt hingegen die
> Festsetzungsfrist zur Geltung und die beträgt vier Jahre.
> Nun heißt das aber nicht, dass das Finanzamt nach Ablauf von
> 4 Jahren die Erklärung nicht mehr nachfordern kann weil die
> Festsetzungsfrist bei einer Pflichtveranlagung (und die liegt
> in deinem Fall vor, weil Einkünfte aus V&V) erst mit Ablauf
> der Anlaufhemmung gem. § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO (Abgabenordnung)
> zu laufen beginnt. Die Anlaufhemmung gilt bis zum Ende des
> 3. Jahres in dem die Steuer entstanden ist. In deinem Beispiel
> wäre also eine Steuer, die im Jahre 2004 entstanden ist, am
> 31.12.2011 verjährt.

also doch 'nur' sieben Jahre? Das hatte ich zuerst im Sinn und dachte
dann an Schwarzer und Co. Aber es gibt dann wohl beide Daten, mit oder
ohne Vorsatz.

Danke für die Klarstellung.

Gruß

Harald Friis

Gerd Kluger

unread,
Apr 17, 2014, 9:42:44 AM4/17/14
to
Ja, es gibt sozusagen zwei Verlängerungen der Festsetzungsfrist:

- bei *leichtfertiger Steuerverkürzung* beträgt die Festsetzungsfrist
5 Jahre
- bei *Steuerhinterziehung* sind es 10 Jahre

Gruß
Gerd

Kurt Guenter

unread,
Apr 20, 2014, 6:16:23 AM4/20/14
to
Martina Diel <martina...@web.de> schrieb:


>Ich habe vor einer Weile lernen m�ssen, dass verpflichtet zur
>Einkommensteuererkl�rung all jene Personen sind, die vom Finanzamt dazu
>aufgefordert werden.

das ist ein Kriterium. Personen mit Zusatzeinkommen, wie z.B.
Vermietung sind IMMER verpflichtet, eine Erkl�rung abzugeben.


> Haben die also Bullshit erz�hlt?

vermutlich, denn im FA sitzen Menschen, mit denen man sogar sprechen
kann.

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