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Eigenleistungen des Mieters geltend machen

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Wilhelm Ernst

unread,
Jun 1, 2003, 5:01:45 AM6/1/03
to
Hallo Fachfrauen und -männer,
mein Steuerberater behauptet, die von mir (durch Mieterlaß) bezahlte
Eigenleistung meines Mieters, bei der Verlegung eines neuen Fußbodens
(den ich als Wohnungseigentümer bezahle), könnte ich nicht als
Erhaltungsleistung in Einkünften aus V&V geltend machen.
Das verstehe ich nicht. Mein Mieter würde mir für diese Leistungen auch
eine nachvollziehbare Rechnung schreiben.
Hat jemand eine Erklärung für diese Regelung?
mfg
Willi

Christian Wieland

unread,
Jun 1, 2003, 6:01:57 AM6/1/03
to
Wilhelm Ernst schrieb:

Hallo Willi,

es ist doch alles in Ordnung, denn durch den Mieterlass hast du den Aufwand
steuerlich geltend gemacht!
Würde dein Mieter dir einen Beleg schreiben, den du geltend machen würdest,
dann dürftest du auch keinen Mieterlass buchen.
Das macht letztenlich keinen Unterschied.

Viele Grüße
Christian

Erik Hoffmann

unread,
Jun 1, 2003, 7:23:05 AM6/1/03
to
Christian Wieland schrieb am Sonntag, 1. Juni 2003 12:01:

>> mein Steuerberater behauptet, die von mir (durch Mieterlaß)
>> bezahlte Eigenleistung meines Mieters, bei der Verlegung eines
>> neuen Fußbodens (den ich als Wohnungseigentümer bezahle), könnte
>> ich nicht als Erhaltungsleistung in Einkünften aus V&V geltend
>> machen. Das verstehe ich nicht. Mein Mieter würde mir für diese
>> Leistungen auch eine nachvollziehbare Rechnung schreiben.
>> Hat jemand eine Erklärung für diese Regelung?
>

> es ist doch alles in Ordnung, denn durch den Mieterlass hast du
> den Aufwand steuerlich geltend gemacht!
> Würde dein Mieter dir einen Beleg schreiben, den du geltend machen
> würdest, dann dürftest du auch keinen Mieterlass buchen.
> Das macht letztenlich keinen Unterschied.

Ja, aber ist diese Vorgehensweise auch richtig? Was passiert beim
Auszug des Mieters mit den Mietereinbauten? Hat der Vermieter dann
extra Mieteinkünfte in Höhe des Wertes der entschädigungslos
erhaltenen Mietereinbauten?


--
erihoff(at)gmx.de

Steve Highcastle

unread,
Jun 1, 2003, 10:38:29 AM6/1/03
to

1. Ich glaube, die Frage war so gemeint, ob der Eigentümer die
normale Miete ansetzen muß oder die geminderte Miete ansetzen
darf.
2. Dies vorausgeschickt lautet die Antwort, daß er die geminderte
Miete ansetzen kann. Eine Quittung ist m. E. nicht notwendig.
3. Wichtig bei dem Fall ist nur, daß die Leistung des Mieters
steuerlich Erhaltungsaufwand darstellt. Bei Herstellungsaufwand
wäre die Sache anders.

Gruß, Steve

>

Uwe Olufs

unread,
Jun 1, 2003, 4:09:32 PM6/1/03
to

"Wilhelm Ernst" <eltronix_s...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bbcffh$ke3$03$1...@news.t-online.com...

> Hallo Fachfrauen und -männer,
> mein Steuerberater behauptet, die von mir (durch Mieterlaß) bezahlte
> Eigenleistung meines Mieters, bei der Verlegung eines neuen Fußbodens
> (den ich als Wohnungseigentümer bezahle), könnte ich nicht als
> Erhaltungsleistung in Einkünften aus V&V geltend machen.
> Das verstehe ich nicht.

Der Mieterlass ist ja schon eine geminderte Einnahme.
Wenn Du jetzt noch die Arbeitsleistung als Werbungskosten behandeln
möchtest, dann hättest Du den Aufwand zweimal steuerlich geltend gemacht.
Leuchtet das jetzt ein?

Uwe


Christian Wieland

unread,
Jun 1, 2003, 4:41:56 PM6/1/03
to
Hallo Steve,

Steve Highcastle schrieb:

> >>>mein Steuerberater behauptet, die von mir (durch Mieterlaß)
> >>>bezahlte Eigenleistung meines Mieters, bei der Verlegung eines
> >>>neuen Fußbodens (den ich als Wohnungseigentümer bezahle), könnte
> >>>ich nicht als Erhaltungsleistung in Einkünften aus V&V geltend
> >>>machen. Das verstehe ich nicht. Mein Mieter würde mir für diese
> >>>Leistungen auch eine nachvollziehbare Rechnung schreiben.
> >>>Hat jemand eine Erklärung für diese Regelung?
> >>
> >>es ist doch alles in Ordnung, denn durch den Mieterlass hast du
> >>den Aufwand steuerlich geltend gemacht!
> >>Würde dein Mieter dir einen Beleg schreiben, den du geltend machen
> >>würdest, dann dürftest du auch keinen Mieterlass buchen.
> >>Das macht letztenlich keinen Unterschied.
> >
> >
> > Ja, aber ist diese Vorgehensweise auch richtig? Was passiert beim
> > Auszug des Mieters mit den Mietereinbauten? Hat der Vermieter dann
> > extra Mieteinkünfte in Höhe des Wertes der entschädigungslos
> > erhaltenen Mietereinbauten?
>
> 1. Ich glaube, die Frage war so gemeint, ob der Eigentümer die
> normale Miete ansetzen muß oder die geminderte Miete ansetzen
> darf.

Das verstehe ich nicht so, er wird die vereinnahmte Miete ansetzen und
die ist bereits gemindert. Auch sein STB hat ihm bereits gesagt, daß
sein Vorhaben nicht zulässig sei.

>
> 2. Dies vorausgeschickt lautet die Antwort, daß er die geminderte
> Miete ansetzen kann. Eine Quittung ist m. E. nicht notwendig.

Eine Quittung ist z.B. der Bankbeleg, aus dem die Mietminderung
hervorgeht

>
> 3. Wichtig bei dem Fall ist nur, daß die Leistung des Mieters
> steuerlich Erhaltungsaufwand darstellt. Bei Herstellungsaufwand
> wäre die Sache anders.
>

Ach, wenn da z.B. (nur) eine Monatsmiete fehlt, würde ich gar nicht
tiefer in's Detail einsteigen.

Gruß
Christian

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