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Zolltarifnummer (Export) = TARIC?

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Tobias Wendorff

unread,
Aug 13, 2004, 6:57:40 AM8/13/04
to
Hi,

richten sich die TARIC-Nummern auch auf den Export z.B. von
Deutschland in die Schweiz?

Wie in Message-ID: <cffra8$g5t$00$1...@news.t-online.com> geschrieben,
will ich ja zwei gebrauchte HDDs in die Schweiz verkaufen.

Laut TARIC-Datenbank ist dies 8471:
"Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten;
magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten
auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher
Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen"

Korrekt?

Reicht als Bezeichnung des Inhaltes "Datenträger gebraucht"?

Danke
Tobias

Martin Hentrich

unread,
Aug 13, 2004, 7:49:02 AM8/13/04
to
Tobias Wendorff bemerkte:

>"Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten;
>magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten
>auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher
>Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen"
>
>Korrekt?

Copy&Paste correct!

>Reicht als Bezeichnung des Inhaltes "Datenträger gebraucht"?

Datenträger sind Daten*träger* keine Datenverarbeitungsmaschinen.

Was willst du eigentlich exportieren? Im übrigen hilft der Zoll.

Martin
--
Aussagen sind stets IMHO und ohne Gewähr,
Ausnahmen bestätigen die Regel, Regeln gelten nur im Prinzip
Auf Unvollständigkeit wird ausdrücklich hingewiesen!

Christoph Neumann

unread,
Aug 13, 2004, 7:54:12 AM8/13/04
to
Tobias Wendorff <TobWe...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:cfi6r4$ibq$05$1...@news.t-online.com:

> Hi,
>
> richten sich die TARIC-Nummern auch auf den Export z.B. von
> Deutschland in die Schweiz?

Ja.

> Wie in Message-ID: <cffra8$g5t$00$1...@news.t-online.com> geschrieben,
> will ich ja zwei gebrauchte HDDs in die Schweiz verkaufen.
>
> Laut TARIC-Datenbank ist dies 8471:
> "Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten;
> magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten
> auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten
> solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen"
>
> Korrekt?

8471 7053. Passt!

> Reicht als Bezeichnung des Inhaltes "Datenträger gebraucht"?

Bißchen genauer sollte es schon sein.

Festplattenspeichereinheit mit X GB Kapazität, gebraucht.

> Danke
> Tobias

Bitte,
Christoph

--
"Ausserdem glaube ich nicht, dass ein pubertierender Jugendlicher
wegen dieses Films auf der Strasse jeden Ork töten würde."
"Ach ja. Und wenn dann der erste tote Ork im Stadtpark liegt ist dann
das Geschrei wieder groß." -- Frank Weitz und Wolfgang Krietsch in dsrm


Tobias Wendorff

unread,
Aug 13, 2004, 8:13:52 AM8/13/04
to
Martin Hentrich wrote:
> Was willst du eigentlich exportieren? Im übrigen hilft der Zoll.

Festplatten (2 Stück, gebraucht)

Tobias Wendorff

unread,
Aug 13, 2004, 8:14:17 AM8/13/04
to
Christoph Neumann wrote:
> Tobias Wendorff <TobWe...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:cfi6r4$ibq$05$1...@news.t-online.com:
>> Korrekt?
>
> 8471 7053. Passt!

Danke!

>> Reicht als Bezeichnung des Inhaltes "Datenträger gebraucht"?
>
> Bißchen genauer sollte es schon sein.
>
> Festplattenspeichereinheit mit X GB Kapazität, gebraucht.

Dafür ist das Feld zu klein :-))

Danke
Tobias

Christoph Neumann

unread,
Aug 13, 2004, 10:04:29 AM8/13/04
to
Tobias Wendorff <TobWe...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:cfibao$p69$05$1...@news.t-online.com:

>>> Reicht als Bezeichnung des Inhaltes "Datenträger gebraucht"?
>>
>> Bißchen genauer sollte es schon sein.
>>
>> Festplattenspeichereinheit mit X GB Kapazität, gebraucht.
>
> Dafür ist das Feld zu klein :-))

Wie bitte? :-o

Hat die EG das Einheitspapier seit heute morgen verkleinert?

Achso, nee, Du verschickst ja mit der Post, füllst also die
Zollinhaltserklärung CN 22 (oder wars 23?) aus....
Ja, o.k., *das* Feld ist sehr klein...

> Danke
> Tobias

Da nicht für...

Lutz Schulze

unread,
Aug 13, 2004, 10:59:00 AM8/13/04
to
On Fri, 13 Aug 2004 16:04:29 +0200, "Christoph Neumann"
<to...@arschloch.de> wrote:

>Achso, nee, Du verschickst ja mit der Post, füllst also die
>Zollinhaltserklärung CN 22 (oder wars 23?) aus....
>Ja, o.k., *das* Feld ist sehr klein...

Scheint aber auch nicht sooo sehr zu interessieren, was da draufsteht.
Rechnung muss ohnehin beiliegen, dort sind die Teile ja dann genau
beschrieben.

Lutz
--
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Christoph Neumann

unread,
Aug 13, 2004, 11:10:50 AM8/13/04
to
Lutz Schulze <lsch...@netzwerkseite.de> schrieb im Newsbeitrag
news:snlph0l9otk2f7f0n...@4ax.com:

> Scheint aber auch nicht sooo sehr zu interessieren, was da draufsteht.

ACK. Vorgeschieben ist es aber. Einmal durch Postvorschriften
(Weltpostvertrag IIRC) und durch die Zollvorschriften, die die
Zollinhaltserklärung als Voraussetzung der Ausfuhranmeldefiktion nennen.
Würde ich die also nicht ausfüllen, müsste ich zum Zollamt und das Paket da
zur Ausfuhr anmelden (wohlgemerkt, ich spreche von Paketen zu
nichtkommerziellen Zwecken, bzw. zu kommerziellen Zwecken und einem
Warenwert unter 1.000,- EUR).

> Rechnung muss ohnehin beiliegen, dort sind die Teile ja dann genau
> beschrieben.

ACK.

Lutz Schulze

unread,
Aug 13, 2004, 1:00:17 PM8/13/04
to
On Fri, 13 Aug 2004 17:10:50 +0200, "Christoph Neumann"
<to...@arschloch.de> wrote:

>ACK.

Nur noch als Ergänzung: hatte das am Anfang auch als grosse Hürde
empfunden, nach mehr als 2 Jahren Versand in alle Welt muss ich sagen,
dass es kein grosses Problem ist.

Auch bei Sendungen über 1000 Euro: die Fahrt zum Hauptzollamt ist eher
Routine.

Kommt natürlich auch auf die Artikel an, die man versendet.Hatte
neulich eine Anfrage aus dem Iran, da wird es dann unter Umständen
problematischer (dual use etc.).

Christoph Neumann

unread,
Aug 13, 2004, 1:30:17 PM8/13/04
to
Lutz Schulze <lsch...@netzwerkseite.de> schrieb im Newsbeitrag
news:8nsph0d7u1fg4sk0v...@4ax.com:

> Nur noch als Ergänzung: hatte das am Anfang auch als grosse Hürde
> empfunden, nach mehr als 2 Jahren Versand in alle Welt muss ich sagen,
> dass es kein grosses Problem ist.

Hat bis jetzt auch noch niemand was gegenteiliges behauptet, oder? ;-)

> Auch bei Sendungen über 1000 Euro: die Fahrt zum Hauptzollamt ist eher
> Routine.

Ich würde erst ab 3.000,- EUR zu meinen Zollamt fahren. Ausfuhrsendungen im
Wert von über 1.000,- EUR müssen zwar schriftlich angemeldet werden, bis
3.000,- EUR geht das aber auch an der Grenzzollstelle z.B. in Polen oder
Ungarn (allerdings muß man dann auch den entsprechenden Vordruck des Landes
in dem die Grenzzollstelle liegt nehmen-muß man ja heute dazu sagen, nachdem
D kaum noch Drittlandsgrenze hat).

> Kommt natürlich auch auf die Artikel an, die man versendet.Hatte
> neulich eine Anfrage aus dem Iran, da wird es dann unter Umständen
> problematischer (dual use etc.).

Dual-use ist immer ein Problem, denn die Dual-use-VO gilt nicht länder-,
sondern warenbezogen.
Sie ist also beim Export in alle Länder zu prüfen. Der Vorteil beim Export
in nicht-sensible Länder ist lediglich, dass mit großer Wahrscheinlichkeit
eine Allgemeine Genehmigung existiert, die man durch entsprechenden Vermerk
in der Ausfuhranmeldung und einem kurzen Schreiben an das BAFA in Anspruch
nehmen kann.

Beim Export in bestimmte sensible Länder sind _zusätzlich_ noch die
empfängerbezogenen Genehmigungspflichten bzw. Embargovorschriften zu
beachten.

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