Grüße
UG
"Fahrzeughalter, die in ihrer körperlichen Beweglichkeit eingeschränkt sind,
können je nach Behinderungsgrad eine Steuervergünstigung für
Schwerbehinderte um 50 v. H. oder sogar eine vollständige Steuerbefreiung
beantragen."
--
Moin+Gruss Alexander
Danke. "Halter" - da müßten wir das Auto dann wohl auf sie ummelden? Was
wird dann mit meinem Versicherungsrabatt (SF30)
Grüße
UG
> Danke. "Halter" - da müßten wir das Auto dann wohl auf sie ummelden? Was
> wird dann mit meinem Versicherungsrabatt (SF30)
Nix. Der Halter muß nicht identisch mit dem Versicherungsnehmer sein.
Ben
Ulf Gutschmidt schrieb:
> Danke. "Halter" - da müßten wir das Auto dann wohl auf sie ummelden? Was
> wird dann mit meinem Versicherungsrabatt (SF30)
Und wenn sich da nichts geändert hat, wirst Du es nur im Rahmen der
Haushaltsführung nutzen können, aber z.B. nicht, wenn Du ins Schwimmbad
willst.
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
>Nix. Der Halter muß nicht identisch mit dem Versicherungsnehmer sein.
Was allerdings nicht jede Versicherung mitmacht, weil sie es nicht
mitmachen muß.
Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -
> Danke. "Halter" - da müßten wir das Auto dann wohl auf sie ummelden? Was
> wird dann mit meinem Versicherungsrabatt (SF30)
Vor Jahren gab es auch bei den Versicherungen einen Rabatt.
http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?path=content/articles.php&contentid=218
Evtl. würde ich mal einige Versicherungen fragen, ob die sowas noch im
Programm haben.
Eric