Sind eigentlich fortlaufende Rechnungsnummern gesetzlich vorgeschrieben?
Also, dass wenn ich die Rechnung 98, 99 und 101 habe, dass dann automatisch
auch die Rechnungsnr. 100 existieren muss?
Kann mir irgendjemand eine Quelle zu einem Gesetzestext geben, wo genau
beschrieben wird, wie eine Rechnung auszusehen hat (oder sind die alle
wieder irgendwo verstreut?)
Würde mich sehr auf eine Antwort freuen!
tschüss
Robert
Nein, eine solche Pflicht gibt es nicht. Allerdings würde man sicher das
Augenmerk eines Betriebsprüfers dorthin lenken, wenn in einer ansonsten
klaren Nummerierung eine solche Lücke ist. Da sollte dann vielleicht ein
Zettel abgeheftet sein, auf welchem steht: "Rechnung 100 gibt es nicht".
Letztendlich kannst Du Deine Rechnungen so bezeichnen, wie Du willst. Du
musst auch gar keine Nummern vergeben. Das Datum reicht völlig aus. Wenn Du
allerdings am selben Tag mehrere Rechnungen mit gleichem Betrag hast, würde
ich schon im eigenen Interesse nicht auf Rechnungsnummern verzichten.
Wie Du dann eine solche Nummerierung aufbaust, ist wieder Dir selbst
überlassen. Da gibt es ja die unterschiedlichsten Ideen: Aufsteigend,
absteigend, Jahreszählung, Monatszählung, mit Initialien des Kunden oder wie
auch immer. Wer eher wenige Rechnungen schreibt, sollte vielleicht den Monat
mit einbauen, weil eine Rechnungsnummer "16/2002" mit Datum vom 5. Dezember
schon etwas blöd aussieht. Rechnung "03-12-2002" ist dann sicher besser und
lässt keine Rückschlüsse auf die Zahl der Rechnungen in Vormonaten zu.
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
Alles klar - vielen Dank für die Hilfe!
Mir gehts lediglich darum: Ich möchte Auftragsnummern vergeben, also die
Nummer 1 für das Angebot, der dazugehörige Lieferschein und die Rechnung zu
diesem Angebot soll dann ebenfalls mit der Nummer 1 versehen sein.
Problem gäbe es dann nämlich lediglich, wenn ich ein Angebot erstelle, wofür
ich jedoch dann den Auftrag nicht erhalte. So könnte es mir nämlich dann
beispielsweise passieren, dass zwar das Angebot Nr. 2 vorhanden ist, aber
keine Rechnung dazu!
Nochmal besten Dank für die rasche Antwort!
tschüss
Robert
"Matthias Koehler" <nutz...@koehler-film.de> schrieb im Newsbeitrag
news:BA154095.6472B%nutz...@koehler-film.de...
> Mir gehts lediglich darum: Ich möchte Auftragsnummern vergeben, also die
> Nummer 1 für das Angebot, der dazugehörige Lieferschein und die Rechnung zu
> diesem Angebot soll dann ebenfalls mit der Nummer 1 versehen sein.
> Problem gäbe es dann nämlich lediglich, wenn ich ein Angebot erstelle, wofür
> ich jedoch dann den Auftrag nicht erhalte. So könnte es mir nämlich dann
> beispielsweise passieren, dass zwar das Angebot Nr. 2 vorhanden ist, aber
> keine Rechnung dazu!
Und was ist, wenn Du Teilrechnungen schreibst? Sowas kann durchaus mal
vorkommen. Dann hast Du die Rechnungen 7 und 16, die sich aber nicht auf
Angebot 7 und 16 beziehen.
Soll heißen: Es ist nicht praxistauglich, einen Zusammenhang zwischen den
Nummern der Angebote und den Nummern der Rechnungen herzustellen. Solltest
Du wirklich so viele Vorgänge haben, dass Dir der Überblick verloren geht,
dann brauchst Du eben eine entsprechende Weichware.
Ich persönlich würde das eher anhand von Kundennummern aufhängen. Sobald
jemand ein Angebot bekommt, gibst Du ihm eine Kundennummer. An dieser kannst
Du dann später genau sehen, was für Angebote Du geschrieben hast und was
letztendlich daraus für Aufträge wurden und was mit den Rechnungen ist.
Angebote nummeriere ich persönlich gar nicht und Rechnungen zählen jeden
Monat von vorne.
Robert Wismet schrieb:
> Hallo!
>
> Alles klar - vielen Dank für die Hilfe!
> Mir gehts lediglich darum: Ich möchte Auftragsnummern vergeben, also die
> Nummer 1 für das Angebot, der dazugehörige Lieferschein und die Rechnung zu
> diesem Angebot soll dann ebenfalls mit der Nummer 1 versehen sein.
> Problem gäbe es dann nämlich lediglich, wenn ich ein Angebot erstelle, wofür
> ich jedoch dann den Auftrag nicht erhalte. So könnte es mir nämlich dann
> beispielsweise passieren, dass zwar das Angebot Nr. 2 vorhanden ist, aber
> keine Rechnung dazu!
>
Diese Lösung halte ich für ungeschickt. Bsp. du schreibst ein Angebot (#1),
danach schreibst du eine Auftragsbestätigung (#1b??), Später eine Teilrechnung
(#1?) und irgendwann die Schlussrechnung (#1b??).
Da gibt es dann keine Systematik mehr.
Ich persönlich schreibe fortlaufende Angebots- und Rechnungsnummern. In der
Rechnung steht dann der Bezug zum Angebot drin.
Viele meiner Kollegen mögen keine fortlaufenden Nummern und schreiben dann in
der Form 200212xy, also Jahr, Monat und laufende Nummer, die jeden Monat wieder
mit 01 beginnt.
Dann läßt sich z.B. auch einige Monate später noch nachträglich etwas
zurückdatiertes einschieben ohne dass es auffällt. Darauf lege ich persönlich
keinen Wert, zumal meine Software automatisch fortlaufend nummeriert und ich
viel zu bequem bin, jeden Monat den Zähler neu zu setzen.
Viele Grüße
Christian
> Und was ist, wenn Du Teilrechnungen schreibst? Sowas kann
> durchaus mal vorkommen. Dann hast Du die Rechnungen 7 und 16,
> die sich aber nicht auf Angebot 7 und 16 beziehen.
7a und 7b?
> Angebote nummeriere ich persönlich gar nicht und Rechnungen
> zählen jeden Monat von vorne.
Letzteres bei mir auch, wobei ich mit Angeboten ebenso verfahre.
Grüße - Uli -
[...]
> > Und was ist, wenn Du Teilrechnungen schreibst? Sowas kann
> > durchaus mal vorkommen. Dann hast Du die Rechnungen 7 und 16,
> > die sich aber nicht auf Angebot 7 und 16 beziehen.
>
> 7a und 7b?
Es gibt Buchführungsprogramme, die keine alphanumrischen Belegnummern
akzeptieren. Wenn die OP-Nummer dann von der Belegnummer abgeleitet
wird (üblich), funktioniert das nicht mehr.
--
Gruß vom Hochtaunus
=LWW= N 50° 16' 01" O 08° 27' 00"
"Robert Wismet" <in...@rowisoft.de> schrieb im Newsbeitrag
news:asnu49$s2t$01$1...@news.t-online.com...
> Hallo!
>
> Sind eigentlich fortlaufende Rechnungsnummern gesetzlich vorgeschrieben?
> Also, dass wenn ich die Rechnung 98, 99 und 101 habe, dass dann
automatisch
> auch die Rechnungsnr. 100 existieren muss?
In Deutschland derzeit nicht, aber mir ist so, daß ab 2004 mit einer
EU-Richtlinie so allerlei auf einmal auf uns niederprasselt. Da geht es um
die Angabe von UStID, Steuernummer und auch Rechnungsnummern. Das kam immer
wieder im Zuge der Diskussion um die Angabe der Steuernummer auf Rechnungen
hoch.
Gruß, Christian