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Fragen zur Vorsteuerabzugsberechtigung

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Erik Felber

unread,
Mar 31, 2003, 11:41:15 AM3/31/03
to

Hallo Newsgroup,

bei der Beschäftigung mit steuerrechtlichen Fragen begegne ich immer
wieder dem Terminus "Vorsteuerabzugsberechtigung".

Mich interessiert:
Was ist, wann und für wen gilt diese sog. Vorsteuerabzugsberechtigung?

Leider konnte ich im Internet und in meiner Handbibliothek keine
ausführliche - und für mich juristischen Laien auch verständliche -
Erklärung dieses Begriffes finden.

Vielleicht könnt Ihr mir helfen?

Danke für Eure Aufklärung
und freundliche Grüße
von

Erik Felber

Karl Jenz

unread,
Mar 31, 2003, 12:45:29 PM3/31/03
to
Erik Felber schrieb:

>
>
> Mich interessiert:
> Was ist, wann und für wen gilt diese sog. Vorsteuerabzugsberechtigung?
>

Hallo Erik,
es gibt da etliche Fälle zu unterscheiden. Zum einen den
Kleinunternehmer, der keine Mehrwertsteuer ausweisen muss,
wenn sein Umsatz eine gewisse Grenze nicht übersteigt und
der dann natürlich auch keine Vorsteuer geltend machen kann.

Doch auch große Unternehmen sind nicht immer berechtigt,
Vorsteuer geltend zu machen. Die Rechnung mit der Vorsteuer
muss nämlich mit Umsätzen zu tun haben, die auch
umsatzsteuerpflichtig sind. Zum Beispiel die Banken:
Dort wird für den Kreditberater ein neuer Tisch gekauft,
die Rechnung enthält natürlich Vorsteuer. Aber die Kredite
führen zu Zinseinnahmen, für die keine Mehrwertsteuer zu
berechnen ist. Ergo kann auch für die Rechnungen, die mit
diesen Einnahmen zu tun haben, keine Vorsteuer geltend
gemacht werden. Bei der Bank geht der Tisch für den
Kreditbetrag mit dem Bruttobetrag (mit MWSteuer) in
das Anlagevermögen ein.
Etwas schwieriger wird die Sache, wenn eine Rechnung mit
Einnahmen zu tun hat, die teilweise MW-steuerfrei sind
und teilweise der MWSteuer unterliegen. Zum Beispiel
ein Münzhändler: manche Münzen sind MW-steuerfrei und
manche nicht. Kauft der nun einen Schreibtisch, dann
ist auch nur ein Teil der Vorsteuer abzugsfähig. Er
muss sorgfältig berechnen, zu welchem Anteil der
Tisch zu steuerpflichtigen und zu welchem Anteil er
zu steuerfreien Umsätzen führt.
--
Mfg Karl Jenz
http://karl.jenz.bei.t-online.de/

Uwe Olufs

unread,
Mar 31, 2003, 1:50:10 PM3/31/03
to

"Erik Felber" <ek...@netscape.net> schrieb im Newsbeitrag
news:3E886FAB...@netscape.net...

>
> Hallo Newsgroup,
>
> bei der Beschäftigung mit steuerrechtlichen Fragen begegne ich immer
> wieder dem Terminus "Vorsteuerabzugsberechtigung".
>
> Mich interessiert:
> Was ist, wann und für wen gilt diese sog. Vorsteuerabzugsberechtigung?
>

Ein Unternehmer, der von einem anderem Unternehmer Waren (oder sonst
etwas( für betriebliche Zwecke kauft, kann sich die auf der Rechnung des
Lieferanten stehende Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt
"wiederholen".
Ausser, er ist Kleinunternehmer.
Aber den Begriff findest Du beim googeln.

Uwe


Matthias Kryn

unread,
Apr 1, 2003, 2:06:01 AM4/1/03
to
Erik Felber <ek...@netscape.net> schrieb:

> Mich interessiert:
> Was ist, wann und für wen gilt diese sog.
> Vorsteuerabzugsberechtigung?

Unsere deustche Umsatzsteuer wird ja auch "Mehrwertsteuer" genannt.

Besteuert wird immer der _eigene_ Anteil der Wertschöpfung, wobei die
gesamte Steuer für den bis jetzt entstandenen Wertzuwachs
weiterberechnet wird.

Der Anteil der Steuer, den der Unternehmer im Wertschöpfungsprozess
für Vorlieferanten/Dienstleister aufgewendet hat, heißt Vorsteuer.
Diesen Anteil kann der Unternehmer bei der USt-Erklärung von der USt,
die er an seine Kunden berechnet hat, wieder abziehen.

Grüße
Matthias

Matthias Kryn

unread,
Apr 1, 2003, 2:09:03 AM4/1/03
to
Matthias Kryn <usene...@planet-interkom.de> schrieb:
> Erik Felber <ek...@netscape.net> schrieb:

> > Vorsteuerabzugsberechtigung?
>
> Unsere deustche Umsatzsteuer wird ja auch "Mehrwertsteuer" genannt.
>
> Besteuert wird immer der _eigene_ Anteil der Wertschöpfung, wobei
> die gesamte Steuer für den bis jetzt entstandenen Wertzuwachs
> weiterberechnet wird.
>
> Der Anteil der Steuer, den der Unternehmer im Wertschöpfungsprozess
> für Vorlieferanten/Dienstleister aufgewendet hat, heißt Vorsteuer.
> Diesen Anteil kann der Unternehmer bei der USt-Erklärung von der
> USt, die er an seine Kunden berechnet hat, wieder abziehen.

Ergänzung:

Belastet wird immer der tatsächliche Konsum, also der Endverbrauch.

Grüße
Matthias

Erik Felber

unread,
Apr 4, 2003, 12:51:47 PM4/4/03
to

Ein herzliches Dankeschön allen, die mir auf meine Frage geantwortet haben!
Eure Hinweise waren sehr hilfreich für mich.

Freundliche Grüße
von Erik

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